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Entsendemöglichkeiten im Rechtsreferendariat

Je nach Bundesland ist eine Entsendung in das dreimonatige Verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer innerhalb des Rechtsreferendariats möglich in der

  • Verwaltungsstation
  • der Wahlstation und/oder
  • der Station Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (Anwaltsstation).

Wir haben hier für Sie die Entsendemöglichkeiten nach Bundesländern zusammengestellt.

Baden-Württemberg

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Baden-Württembergischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Baden-Württemberg kann in jedem Semester 47 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Baden-Württemberg möglich in der

Verwaltungsstation gemäß § 42 I Nr. 4 JAPrO

Die Entsendung erfolgt für die gesamten 3,5 Monate der Station. Das Justizministerium hat im Einvernehmen mit dem Innenministerium für die Referendare, die nach Speyer entsandt werden, eine Bestimmung nach § 61 JAPrO getroffen. Daher findet 2 Wochen vor Semesterbeginn an der Universität Speyer der Einführungslehrgang des Landes statt.
Für die Zuweisung in der Verwaltungsstation sind die Regierungspräsidien zuständig.

Wahlstation gemäß § 42 I Nr. 5 d, h JAPrO
Keine Zuweisungsmöglichkeiten in der Wahlstation, weil die Zeiträume des Semesters und der Wahlstation nicht deckungsgleich sind. 

Anwaltstation
Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Baden-Württemberg sind der 1. April und der 1. Oktober. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher nur möglich zum:

Einstellungstermin 1. April in der Verwaltungsstation im Sommersemester
Einstellungstermin 1. Oktober in der Verwaltungsstation im Wintersemester

Justizportal Baden-Württemberg

Bayern

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Bayerischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Bayern kann in jedem Semester 27 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

In Bayern regeln die §§ 48 und 49 JAPO eine Entsendung an die Universität Speyer in der

  • Verwaltungsstation
  • in der Anwaltsstation und in der 
  • Wahlstation (vgl. hierzu jedoch sogleich)

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendarinnen und -referendare in Bayern sind der 1. April und der 1. Oktober. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum Speyersemester, das sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli (Sommersemester) bzw. vom 1. November bis 31. Januar (Wintersemester) erstreckt. Da sich die Zeiten des Speyersemesters nicht mit denen der bayerischen Wahlstation decken, ist ein Besuch in dieser Station derzeit  nicht möglich.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Bayern daher nur möglich zum Einstellungstermin am:

1. April in der Verwaltungsstation im Wintersemester oder der Anwaltsstation im Sommersemester,
1. Oktober in der Verwaltungsstation im Sommersemester oder der Anwaltsstation im Wintersemester.

Im Fall der Verwaltungsstation beginnt das „Speyer-Semester“ bereits während des letzten Monats der Strafrechtsstation.
Bei einem Besuch von Speyer während der Anwaltsstation beginnt diese bereits einen Monat vor Beginn des „Speyer-Semesters".

Für weitergehende Informationen zur Universität Speyer in der Juristenausbildung wenden Sie sich bitte an unser Studierendensekretariat.

Berlin

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Berliner Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Berlin kann in jedem Semester 18 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Berlin möglich in der

  • Wahlstation, gemäß § 14 II Nr. 5, III JAG i.V.m. § 21 I Nr. 4, III JAO
  • Anwaltsstation, gemäß § 14 II Nr. 4 JAG i.V.m. § 21 II, III JAO

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Berlin sind der
1. Februar, der 1. Mai, der 1. August und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester.

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

Brandenburg

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Brandenburgischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Brandenburg kann in jedem Semester 15 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

  • Eine Entsendung nach Speyer ist in Brandenburg möglich in der
  • Verwaltungsstation, gmäß 14 II Nr. 3 JAG i.V.m. § 21 I Nr. 3, III JAO
  • Wahlstation, gemäß § 14 II Nr. 5, III JAG i.V.m. § 21 I Nr. 4, III JAO
  • Anwaltsstation, gemäß § 14 II Nr. 4 JAG i.V.m. § 21 II, III JAO

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Brandenburg sind der 1. Februar, der 1. Mai, der 1. August und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester

Weitere Informationen zum Referendariat in Brandenburg auf der
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

Bremen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Bremer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Bremen kann in jedem Semester 2 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Bremen möglich möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 38 II Satz 3 JAPG
  • Wahlstation, gemäß § 41 IV JAPG

Spätestens 3 Monate vor Ende der letzten Pflichtstation muss die Wahlstation benannt werden.

Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Bremen sind der 1. Januar, der 1. Mai und der 1. September. Dadurch ergeben sich sehr große Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Zwar eröffnet § 37 III JAPG auf Antrag an den OLG-Präsidenten die Möglichkeit zu einer Abänderung der Stationsdauer und Stationsreihenfolge im Einzelfall. Jedoch ermöglicht auch ein Stationstausch keine zum Speyersemester passende Ablaufterminierung des Referendariats. Die einzige Möglichkeit, doch noch eine Zuweisung zu erreichen wäre eine Verkürzung oder Verlängerung anderer Stationen gemäß § 37 III JAPG. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihr Justizprüfungsamt.

Hamburg

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Hamburgischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Hamburg kann in jedem Semester 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Hamburg möglich in der

  • Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Verwaltungsstation
  • Wahlstation I, gemäß § 42 I JAG
  • Anwaltsstation, gemäß § 41 III JAG

Zuweisung nur dann, wenn in der Wahlstation I eine Zuweisung unmöglich ist.

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Hamburg sind der 1. Februar, der 1. April, der 1. Juni, der 1. August, der 1. Oktober und der 1. Dezember. Dadurch ergeben sich Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

In Hamburg beginnt die Ausbildung grundsätzlich immer mit der Strafstation. Auf diese folgt die Zivilstation. Die Verwaltungsstation darf nicht unmittelbar vor der Wahlstation II liegen. Die Wahlstation II liegt im 22.-24.Ausbildungsmonat (§ 43 II Satz 1 JAG). In Einzelfällen ermöglicht es § 43 II Satz 2 JAG die Stationsreihenfolge zu ändern.

Eine Entsendung nach Speyer ist zeitlich immer in der jeweiligen Anwaltsstation möglich. Eine Zuweisung in der Wahlstation I kann nur durch eine Änderung der Stationsreihenfolge nach § 43 II Satz 2 JAG ermöglicht werden. Rechtzeitige Antragstellung ist erforderlich.

Hessen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten Hessischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Hessen kann in jedem Semester 33 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

§ 29 VI JAG regelt: "Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können auf Antrag für ein Semester der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer überwiesen werden; das Studium wird im Umfang von drei Monaten nach Wahl auf die Ausbildung nach Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 oder Nr. 5 angerechnet. Im Fall der Anrechnung auf die Ausbildung nach Abs. 2 Nr. 3 findet die Ausbildung in der Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde statt."

Eine Anrechnung des Studiums in Speyer in Hessen somit möglich für die

  • Verwaltungsstation, gemäß § 29 VI i.V.m. II Nr. 3 JAG; Bei einer Entsendung nach Speyer besteht für den Referendar die Verpflichtung, die Wahlstation in einer Behörde abzuleisten.
  • Anwaltsstation, gemäß § 29 VI i.V.m. II Nr. 4 JAG
  • Wahlstation, gemäß § 29 VI i.V.m. II Nr. 5 JAG

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Hessen sind der 1. Januar, der 1. März, der 1. Mai, der 1. Juli, der 1. September und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

"Anrechnung" in der Verwaltungsstation, in der Anwaltsstation oder in der Wahlstation nach § 29 JAG bedeutet nicht zwingend, dass der Besuch der Universität Speyer auch in der Station erfolgen muss, auf die er angerechnet wird. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Ausbildungsbehörde.

Mit Blick auf diese Einstellungstermine und die Semestertermine ist eine Entsendung nach Speyer bei normaler Stationsfolge möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Januar in der Anwaltsstation im Sommersemester 
  • Einstellungstermin 1.März in der Verwaltungsstation im Wintersemester und in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester 
  • Einstellungstermin 1. Juli in der Anwaltsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. September in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in der Anwaltsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester

Weitere Informationen zum Referrendariat in Hessen hier:

Mecklenburg-Vorpommern

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten mecklenburg-vorpommerischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Mecklenburg-Vorpommern kann in jedem Semester 11 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Mecklenburg-Vorpommern möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 38 III i.V.m. I Nr. 2 JAPO; In diesem Fall wird kein Einführungslehrgang vorgesehen.
  • Anwaltsstation, gemäß § 38 III i.V.m. I Nr. 4 JAPO
  • Wahlstation, gemäß § 38 I Nr. 5 b JAPO
  • Zuweisungsmöglichkeit im Schwerpunktbereich "Rechtsanwalt"; eine Entsendung dürfte sich aber terminlich als sehr schwierig erweisen.

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern sind der 1. Juni und der 1. Dezember. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Juni in der Verwaltungsstation und in der Anwaltsstation jeweils im Wintersemester 
  • Einstellungstermin 1. Dezember in der Verwaltungsstation und in der Anwaltsstation jeweils im Sommersemester

 Weitere Informationen zum Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beim dortigen Prüfungsamt.

Niedersachsen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten niedersächsischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Niedersachsen kann in jedem Semester 34 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Niedersachsen möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 7 I Nr. 3 i.V.m. III JAG; Eine Entsendung an die Universität Speyer in der Verwaltungsstation verpflichtet den Referendar zu einer Verwaltungsstage in der Wahlstation in einer Behörde.
  • Wahlstation, gemä § 7 I Nr. 5 i.V.m. III JAG
  • Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Niedersachsen sind der 1. März, der 1. Juni, der 1. September und der 1. Dezember.

Zwar ist ein Stationstausch zwischen Verwaltungs- und Strafstation möglich, wenn dies die Zuweisung nach Speyer erfordert (ein rechtzeitiger Antrag ist erforderlich!). Dennoch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. März in der Verwaltungsstation und der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Juni bei Stationstausch in der Verwaltungsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. September in der Verwaltungsstation und in der Wahlstation im Sommersemester 
  • Einstellungstermin 1. Dezember bei Stationstausch in der Verwaltungsstation im Sommersemester

Informationen zum Referendariat in Niedersachsen auch beim Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt

Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten nordrhein-westfälischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Nordhrein-Westfalen kann in jedem Semester 102 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Nordrhein-Westfalen möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 35 VI JAG
  • Wahlstation, gemäß § 35 VI JAG; Für die Wahlstation muss spätestens 2 Monate vor Beginn ein Antrag beim OLG-Präsidenten vorliegen (§ 36 II JAG).
  • Anwaltsstation, gemäß § 35 VI JAG

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen sind derzeit alle Monatsersten. Dies ist jedoch eine bedarfsabhängige Kann-Bestimmung, die auch in den verschiedenen OLG-Bezirken unterschiedlich sein kann. § 35 II Satz 2 JAG erlaubt es die Reihenfolge der Stationen zu verändern. Der Vorbereitungsdienst wird dadurch flexibeler. Es besteht daher die Möglichkeit die Stationen so zu tauschen dass ein Besuch der Universität Speyer in allen oben genannten Stationen auch zeitlich möglich wird. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen OLG.

Durch die verschiedenen Einstellungstermine ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Ohne Antrag nach § 35 II Satz 2 ist eine Entsendung an die Universität Speyer möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Januar in der Anwaltsstation im Sommersemester 
  • Einstellungstermin 1. Februar in der Anwaltsstation im Sommersemester und in der Wahlstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. März in der Verwaltungsstation im Wintersemester und in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. April in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. Juni in der Anwaltsstation im Sommer- und Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Juli in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. August in der Anwaltsstation im Wintersemester und in der Wahlstation im Sommersemester
  • Einstellungstermin 1. September in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in der Anwaltsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Oktober in der Anwaltsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. Dezember in der Anwaltsstation im Wintersemester

Weitere Informationen zum Referendariat in Nordrhein-Westfalen beim dortigen Justizprüfungsamt.

Rheinland-Pfalz

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten rheinland-pfälzischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Rheinland-Pfalz kann in jedem Semester 60 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Rheinland-Pfalz möglich in der

Verwaltungsstation, gemäß § 19 III i.V.m.§ 28 JAPO

Die Entsendung erfolgt für die vollständigen 4 Monate der Verwaltungsstation. Für Referendare aus diesem Bundesland wird ein einmonatiger Einführungslehrgang in das Öffentliche Recht vorgeschaltet.
Hierfür muss 2 Monate nach Beginn der Zivilstation ein Antrag beim OLG-Präsidenten gestellt werden (§ 19 III JAPO).
Wird die Pflichtstation Verwaltung an der Universität Speyer absolviert, so ist die die Wahlstation im Wahlfach Verwaltungsrecht (sofern dieses überhaupt gewählt wurde) bei einer Behörde abzuleisten (§ 28 II JAPO)

Wahlstation, gemäß §§ 19 V, 33 I Nr. 6, 8 und Begründung der JAPO

Mögliche Schwerpunkte sind 'Verwaltungsrecht' und 'Europarecht'.
Hierfür muss spätestens am Ende des 15. Ausbildungsmonats ein Antrag beim OLG-Präsidenten auf Vorverlegung der Wahlstation gestellt werden (§ 33 IV JAPO).

Anwaltsstation, gemäß § 19 IV, Satz 2, Nr. 3

Eine Ausbildung an der Universität Speyer kann mit drei Monaten angerechnet werden

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz sind der 1. Mai und der 1. November.

Es ergeben sich keine besonderen Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Mai in der Verwaltungsstation im Wintersemester und in der Wahlstation bei einer Vorverlegung der Wahlstation gemäß § 33 IV JAPO im Wintersemester; in der Anwaltsstation im Sommersemester oder im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. November in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in der Wahlstation bei einer Vorverlegung der Wahlstation gemäß § 33 IV JAPO im Sommersemester; in der Anwaltsstation im Wintersemester oder im Sommersemester.
Saarland

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten saarländischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Das Saarland kann in jedem Semester 6 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist im, Saarland möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 24 Abs. 3 JAG
  • Wahlstation, gemäß § 24 Abs. 4 JAG; Die Formulierung ist zwar sehr allgemein, jedoch sieht die 'Begründung' eine Entsendemöglichkeit nach Speyer vor.
  • Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare im Saarland sind der 1. Februar, der 1. Mai, der 1. August und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher im Saarland voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. März in der Verwaltungsstation im Wintersemester
  • Einstellungstermin 1. September in der Verwaltungsstation im Sommersemester

Weitere Informationen zum Referendariat im Saarland beim dortigen Landesprüfungsamt.

Sachsen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten sächsischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Sachsen kann in jedem Semester 28 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Sachsen möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 35 IV JAPO. Notwendig ist ein Antrag, über den die Regierungen im Einvernehmen mit dem OLG-Präsidenten entscheiden (§ 48 V Satz I JAPO)
  • Anwaltsstation, gemäß § 35 IV JAPO
  • Wahlstation, gemäß § 36 III JAPO

Eine Zuweisung ist möglich, wenn nicht bereits in der Verwaltungs- oder Anwaltsstation eine Zuordnung an die Universität Speyer erfolgt ist..

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Sachsen sind der 1. Mai und der 1. November. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommer- oder im Wintersemester 
  • Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Winter- oder im Sommersemester

Bemerkung: Nach § 35 III JAPO kann der Präsident des OLG die ersten vier Stationen tauschen. Durch einen entsprechenden Tausch (etwa durch Vorziehung der Anwaltsstation) könnte eine Entsendung nach Speyer ermöglicht werden.

Landesjustizprüfungsamt Sachsen

Sachsen-Anhalt

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Entsendemöglichkeiten von Ausbildungsbehörden in Sachsen-Anhalt an die Universität Speyer.

Sachsen-Anhalt kann in jedem Semester 17 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in diesem Land möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 37 II JAPrVO; Bei einer Entsendung nach Speyer besteht die Verpflichtung, die Wahlstation in einer Behörde abzuleisten. Anträge sind spätestens 3 Monate vor Beginn der Station einzureichen.
  • Wahlstation, gemäß § 37 IV Satz 2 JAPrVO; Notwendig ist ein Antrag beim OLG-Präsidenten mit Ausbildungsplan, dieser muss spätestens 4 Monate vor Stationsbeginn vorliegen.
  • Verlängerte Wahlstation, gemäß § 38 VI JAPrVO
  • Eine Entsendung kann auch im letzten Monat der Anwaltsstation und den
    ersten beiden Monate der Wahlstation erfolgen.

Anträge sind spätestens 3 Monate vor Beginn der Station einzureichen.

  • Keine Zuweisungsmöglichkeit in der Anwaltsstation

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Sachsen-Anhalt sind der 1. März und der 1. September. Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. März in der Verwaltungsstation und in der Wahlstation im Wintersemester 
  • Einstellungstermin 1. September in der Verwaltungsstation und in der Wahlstation im Sommersemester.
Schleswig-Holstein

ielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten von Ausbildungsbehörden aus Schleswig-Holstein an die Universität Speyer.

Schleswig-Holstein kann in jedem Semester 15 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Schleswig-Holstein möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 32 II Nr. 3 i.V.m. VI JAVO
  • Wahlstation, gemäß § 32 III Nr. 4 i.V.m. VI JAVO; Entsendemöglichkeit im Schwerpunkt "Staat und Verwaltung; aus zeitlichen Gründen ist eine Entsendung in den meisten Fällen nur schwer möglich.
  • Anwaltstation, gemäß § 32 II Nr. 4 i.V.m. VII JAVO

Die Universität Speyer hat sich etabliert als "sonstige Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung in Rechtsberatung gewährleistet ist".

Das „Speyer-Semester" erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli (Sommersemester) bzw. vom 1. November bis zum 31. Januar (Wintersemester). Eine Entsendung nach Speyer in ist daher in Schleswig-Holstein bei folgenden Einstellungsterminen möglich:

  • 1. Februar in der Verwaltungsstation (Wintersemester), Anwaltsstation (Sommersemester) und Wahlstation (Wintersemester);
  • 1. April in der Anwaltsstation (Sommersemester);
  • 1. Juni in der Anwaltsstation (Wintersemester);
  • 1. August in der Verwaltungsstation (Sommersemester), Anwaltsstation (Wintersemester) und Wahlstation (Sommersemester);
  • 1. Oktober in der Anwaltsstation (Wintersemester);
  • 1. Dezember in der Anwaltsstation (Sommersemester).
Thüringen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Entsendemöglichkeiten thüringischer Ausbildungsbehörden an die Universität Speyer.

Thüringen kann in jedem Semester 15 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Im Augenblick werden leider nicht alle diese Plätze nachgefragt.

Eine Entsendung nach Speyer ist in Thüringen möglich in der

  • Verwaltungsstation, gemäß § 35 V i.V.m. II Nr. 1b JAPO
  • Anwaltsstation, gemäß § 35 V i.V.m. II Nr. 1d JAPO; Zuweisung an die Universität Speyer ausdrücklich ermöglicht.
  • Wahlstation, gemäß § 35 V i.V.m. II Nr. 2 JAPO

Notwendig ist ein Antrag beim OLG-Präsidenten, dieser muss spätestens 4 Monate vor Stationsbeginn vorliegen.

Die Einstellungstermine für Rechtsreferendare in Thüringen sind der 1. Mai und der 1. November. Die 2. Staatsprüfung beginnt im 20. Ausbildungsmonat (Dezember bzw. Juni). Dadurch ergeben sich praktische Einschränkungen für eine Entsendung zum "Speyer-Semester": Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 31. Juli bzw. vom 1. November bis 31. Januar.

Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

  • Einstellungstermin 1. Mai in der Verwaltungsstation im Wintersemester und im Sommersemester 
  • Einstellungstermin 1. November in der Verwaltungsstation im Sommersemester und in in der Anwaltsstation im Wintersemester.