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November 2021: Erschienen: Beiträge: § 5 - Verwaltung von der Besatzungszeit bis zur Wiedervereinigung und § 6 - Verwaltung im wiedervereinigten Deutschland

Die Beiträge sind Teil des Gesamtwerkes von W. Kahl/M. Ludwigs (Hrsg.) "Handbuch des Verwaltungsrechts/Band I Grundstrukturen des deutschen Verwaltungsrechts" (Heidelberg: C.F. Müller, 2021).

21./22. Oktober 2021: Der Programmbereich Europäischer Verwaltungsraum diskutiert in Rom beim Internationalen Seminar: “The Principles of Legality and Sound Administration in European Administrative Laws”

Am 21. und 22. Oktober hat in der neobarocken Villa Lubin (Rom) ein hybrides Seminar im Rahmen eines ‚Joint venture‘ des von Prof. Giacinto della Cananea geleiteten Projekts „The Common Core of European Administrative Law (CoCEAL)“ (gefördert vom European Research Council im Rahmen des „Horizon 2020 Research and Innovation Programme – Advanced Grant – Excellent Science“) und des von Prof. Ulrich Stelkens geleiteten, am Programmbereich „Europäischer Verwaltungsraum“ des FÖV angesiedelten Projekts zu den paneuropäischen allgemeinen Rechtsgrundsätzen guter Verwaltung (gefördert von der DFG) stattgefunden.

Das von Herrn Prof. Giacinto della Cananea und Herrn Prof. Ulrich Stelkens geleitete gemeinsame Vorhaben zum Thema „The Principles of Legality and Sound Administration in European Administrative Laws“ stützt sich auf zwei Säulen, die zugleich die Forschungsfragen darstellen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das Gesetzmäßigkeitsprinzip ein allgemein anerkannter Grundsatz im Verwaltungsrecht europäischer Staaten darstellt und auch von der EGMR-Rechtsprechung als Maßstab herangezogen wird, geht das Projekt erstens der Frage nach, ob es eine einheitliche oder zumindest konvergente Auffassung dieses Prinzips gibt und – falls ja – anhand welcher Kriterien sie zu ermitteln ist. Zweitens soll anhand von ausgewählten (fiktiven) Fallbeispielen festgestellt werden, wie das Legalitätsprinzip in der Praxis der verschiedenen Mitgliedstaaten „funktioniert“. Nur auf diese Weise können Schlüsse darüber gezogen werden, ob die prozeduralen und materiellen Auflagen, welche die Hoheitsgewalt öffentlicher Behörden einschränken, nur durch unzählige Unterschiede gekennzeichnet sind, oder ob es einen gemeinsamen Kernbereich (common core) gibt.

Am Seminar, in dem durch eine intensive Diskussion die Weichen für dieses gemeinsame Projekt gestellt wurden, haben sich Teilnehmende aus 20 europäischen Staaten, teilweise in Präsenz, teilweise digital beteiligt. Vom Programmbereich Europäischer Verwaltungsraum waren Herr Prof. Ulrich Stelkens, Frau Prof. Cristina Fraenkel-Haeberle, Frau Prof. Petra Làncos (ehemalige Mitarbeiterin am FÖV), Frau Dr. Maria Kordeva und Frau Agné Andrijauskaité anwesend und Frau Dr. Yseult Marique digital zugeschaltet.

 

21. Oktober 2021: Erschienen: Ulrich Stelkens, "Le droit allemand des contrats administratifs : aspects choisies", in: Véronique Boillet/Anne-Christine Favre/Thierry Largey/ VincentMartenet (Hrsg.), La contractualisation en droit public", 2021, S. 67 - 88

Wie der Titel des Artikels andeutet, befasst er sich mit ausgewählten Aspekten des deutschen Verwaltungsvertragsrechts:

(1.) Die deutsche Konzeption des Verwaltungsvertrags

(2.) Der Verwaltungsvertrag in der Theorie und der Verwaltungsvertrag in der Praxis

(3.) Der Verwaltungsvertrag als Lebensgefühl und der Verwaltungsvertrag als Handlungsform

(4.) Der Verwaltungsvertrag als unvollkommene Alternative zum Verwaltungsakt

(5.) „Pacta sunt servanda“ und die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit

Die wichtigste Schlussfolgerung dieses Artikels ist, dass das Verwaltungsrecht kein Ponyhof ist. Im allgemeinen Verwaltungsrecht müssen Regeln geschaffen werden, die die Verwaltung in Stand setzen, ihre Aufgaben effektiv unter Wahrung der Rechte des Einzelnen zu erfüllen- Die §§ 54 ff. VwVfG genügen diesen Anforderungen nicht. Die Kodifizierung des Verwaltungsvertragsrechts hat die Entwicklung des vertraglichen Handelns der Verwaltung nicht wirklich gefördert. Man kann daher sagen, dass die praktische Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Vertrags weniger wegen, sondern trotz seiner Regelung in §§ 54 ff. VwVfG stetig zunimmt.

 

 

September 2021: Erschienen: The Common Core of European Administrative Laws and the Pan-European General Principles of Good Administration, in: G. della Cananea/M. Andenas (Hrsg.), Judicial Review of Administration in Europe - Procedural Fairness and Propriety (Oxford, 2021), S. 21 - 33

 

23./24. September 2021: 13. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht

Am 23./24. September 2021 fanden an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer unter der Leitung von Prof. Stelkens die 13. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht statt. Themen waren: Aktuelle Rechtsprechung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht, Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit am Beispiel Hagen, Erfordernis einer Heilpraktikererlaubnis für Trauerbegleitung?, Nachlasssicherung als ordnungsbehördliche Aufgabe, Digitalisierung des Friedhofs- und Bestattungswesens, Betreibermodelle bei der Friedhofsverwaltung, Spätfolgen des sozialistischen Bestattungswesens in der DDR und Bestattungsrecht in Polen. Hier geht es zum Tagungsprogram.

Die Tagung fand hybrid in Speyer und über das Videokonferenzsystem BigBlueButton statt, da sich pandemiebedingt nur eine reduzierte Anzahl an Personen in der Aula aufhalten durfte. Dennoch gab es regen Austausch zwischen den Teilnehmenden und angeregte Diskussionen zu den einzelnen Vorträgen. Diese werden wieder in der Zeitschrift "Wirtschaft und Verwaltung" (Beilage zum Gewerbearchiv) in Heft 1/2022 veröffentlicht.

Die 14. Speyerer Tage finden am 15. und 16. September 2022 statt.

 

17. September 2021: EVR-Forschung meets Verwaltungspraxis – Prof. Stelkens stellt den Programmbereich „Europäischer Verwaltungsraum“ in der „EU-Referentenrunde“ der Bayerischen Staatsregierung vor

Am 17. September 2021 stellte der Leiter des Programmbereichs „Europäischer Verwaltungsraum“, Professor Ulrich Stelkens, auf Einladung von Herrn Ministerialrat Bernd Zischler die Forschungsausrichtung und die Forschungsfelder des Programmbereichs im Rahmen der von der Bayerischen Staatskanzlei ausgerichteten – pandemiebedingt virtuell veranstalteten – „EU-Referentenrunde“ der Bayerischen Staatsregierung vor. An diesem regelmäßig stattfindenden, insbesondere der internen Abstimmung dienenden Treffen nahmen rund 30 Ministerialbeamte teil, die in den verschiedenen Staatsministerien mit der Unionsrechtsumsetzung betraut sind. Im Anschluss an die Präsentation des Programmbereichs wurden in einer regen Diskussion Grundprobleme der Umsetzung des Unionsrechts erörtert. Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über grundsätzliche Möglichkeiten, um die Forschungsergebnisse des Programmbereichs – beispielsweise in Form interner Fortbildungsveranstaltungen der Staatsregierung – in die Regierungs- und Verwaltungspolitik des Freistaates zu transferieren.

Die Ministerialbeamten bekundeten großes Interesse an der Forschungsausrichtung des Programmbereichs sowie an ersten, von Prof. Stelkens vorgestellten Ergebnissen; auch zukünftig sollen eine enge Kooperation sichergestellt und Möglichkeiten des Wissenstransfers in die Praxis zeitnah weiterverfolgt werden.

15. September 2021: Internationales Kolloquium zum Legalitätsprinzip

„Dieses Kolloquium war absolut notwendig!“, betonte Professor Pierre Delvolvé (Université Panthéon Assas) voller Begeisterung bei seinem abschließenden Vortrag im Rahmen des internationalen Forschungskolloquiums „Le principe de légalité en droit comparé“ am 15. September 2021 in Speyer und dankte dabei den Organisatoren, Professor Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung) und Professorin Anne Jacquement-Gauché (Université Clermont Auvergne) für ihre Initiative und den reibungslosen Ablauf. Vorausgegangen war diesen abschließenden Worten ein Tag des intensiven transnationalen wissenschaftlichen Austauschs und angeregter Diskussionen.
In seinem einführenden Vortrag zum Thema „Combien existe-t-il de principes de légalité en droit de l'UE?“ (Wie viele Legalitätsprinzipien gibt es im Recht der Europäischen Union?) hatte Professor Ulrich Stelkens darauf verwiesen, wie entscheidend es angesichts unterschiedlicher nationaler juristischer Methoden und Verwaltungskulturen sei, implizite Denkmuster aufzudecken und – allen voran im Hinblick auf das Verständnis des Legalitätsprinzips – vergleichend zu analysieren. Es folgten Expertenvorträge, die das Prinzip der Legalität im französischen, deutschen, italienischen, belgischen und britischen Recht in französischer Sprache beleuchteten und dabei jeweils sowohl länderspezifische Besonderheiten herausarbeiteten als auch europäische Vergleiche zogen. In den Diskussionen, die sich an die jeweiligen Vorträge anschlossen, tauschten sich die Teilnehmenden insbesondere darüber aus, welche inhaltlichen Aspekte das Prinzip der Legalität neben seiner demokratischen Funktion impliziert beziehungsweise implizieren sollte und welche Vorteile, aber auch welche Gefahren eine zu strikte Befolgung des Gesetzes mit sich bringen kann. Dabei konzentrierten sich die Diskutierenden sowohl auf die Verwaltungstätigkeit als auch auf die Frage des Rechtsschutzes.
Neben Professor Ulrich Stelkens hielten auf Seiten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung außerdem Professorin Cristina Fraenkel-Haeberle und Dr. Yseult Marique (beide aus dem Programmbereich „Europäischer Verwaltungsraum“) einen Vortrag. Professor Karl-Peter Sommermann (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung) führte eine rege Diskussion mit den Vortragenden. Die Expertenbeiträge sollen in der renommierten französischen Verwaltungsrechtszeitschrift Revue française de droit administratif (RFDA) erscheinen.

 

August 2021: Erschienen: Ulrich Stelkens, Zu den Folgen von Verfahrensfehlern bei Einzelfallentscheidungen der EU-Eigenverwaltung - Oder: Kann das EU-Eigenverwaltungsrecht etwas von der deutschen Diskussion über den Eigenwert des Verwaltungsverfahrens lernen?, in: Die Verwaltung 54 (2021), 295 - 305.

Der Beitrag nimmt das Erscheinen der Arbeit von Laura Hering mit dem Titel „Fehlerfolgen im europäischen Eigenverwaltungsrecht – Heilung und Unbeachtlichkeit in rechtsvergleichender Perspektive“ (Springer 2019, 385 S.) zum Anlass, ob sich die deutsche Diskussion zum "Eigenwert des Verwaltungsverfahrens", die in Deutschland wohl (nach Vorarbeiten von Claus Dieter Classen [Das nationale Verwaltungsverfahren im Kraftfeld des Europäischen Gemeinschaftsrechts, Die Verwaltung 38 [1998], 307 ff.]) von Rainer Wahl (Das Verhältnis von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozessrecht in europäischer Sicht, DVBl. 2003, 1285 ff.) angestoßen worden ist, sinnvoll auf das Recht der EU-Eigenverwaltung übertragen lässt. Der Beitrag erläutert damit auch, warum Buch III der ReNEUAL Model Rules on EU Administrative Procedures keine mit den § 45 und § 46 VwVfG vergleichbare Regelungen über die Folgen von Verfahrensfehlern enthalten: Es handelt sich bei den § 45 und § 46 VwVfG materiell um Regelungen des Verwaltungsprozessrechts.

 

August 2021: Erschienen: Die paneuropäischen allgemeinen Rechtsgrundsätze guter Verwaltung des Europarats: Ein Europäisches Verwaltungsrecht jenseits der Europäischen Union?

Der Beitrag ist erschienen in der Zeitschrift VerwArch, Heft 3/2021

Inhalt: Der Beitrag stellt die verwaltungsrechtlichen Grundsätze vor, die in Europaratsabkommen, den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, der Beschlusspraxis von Einrichtungen des Europarates (wie der »Venedig Kommission«) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Ausdruck kommen. Er erläutert, welche Bedeutung diesen Grundsätzen für das nationale Verwaltungsrecht der 47 Mitgliedstaaten des Europarates (insbesondere auch für Deutschland) zukommt.

Juli 2021: Herr Prof. Stelkens wurde im Rahmen der Senatssitzung vom 26. Juli 2021 erneut zum Prorektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer für die Amtperiode 01.10.2021 - 30.09.2025 gewählt.

30. Juni 2021: Interview mit Prof. Stelkens zur Einführung einer Zertifizierungspflicht für Bestattern in Mecklenburg-Vorpommern:

Am 9. Juni 2021 hat der Landtag das Zweite Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen Aufgrund einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (LT-Drs. 7/6180) ist in das Bestattungsgesetz MV nunmehr folgender § 8 Abs. 6 aufgenommen worden: „Die Aufbewahrung und Beförderung von Leichen hat den DIN-Normen DIN EN 15017 und DIN EN 75081 in ihrer jeweils geltenden Fassung zu entsprechen. Institutionen, die Tätigkeiten in diesem Bereich ausführen, müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nachweisen. Die Zertifizierung erfolgt nach ISO durch eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Zertifizierungsstelle.“ Nach § 20 Abs. 1 Nr. 8 (neu) ist das Unterlassen dieser Zertifizierung eine Ordnungswidrigkeit. Die Regelung soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.

Ob und inwieweit diese Regelung mit § 1 Abs. 1 GewO, § 59 Abs. 3 der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (i.d.F. der RL 2013/55/EU) und der RL (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen vereinbar ist (natürlich nicht!!!), war Gegenstand eines Interviews mit Herrn Prof. Stelkens, das von Herrn Rechtsanwalt Michael Peter für "Bestatter Deutschland" geführt wurde und dem auf dieser Seite gelauscht werden kann.

 

 

Mai 2021: Erschienen: Aufsatz "Judicial Protection and Competitive Award Procedures in Germany"

Der Beitrag ist erschienen in der Zeitschrift "Review of European Administrative Law", Vol. 14/2021

Abstract: The history of German public procurement law is a history of attempts by the German legislator to implement the EU public procurement directives on judicial protection, namely Directive 89/665/EEC of 21 December 1989, as minimally as possible. Paradoxically, the history of German procurement law is also the history of an increased spreading of the model of judicial review in ‘competitive award procedures’ underlying Directive 89/665/EEC to other administrative procedures. Here, one can discern mutual fertilization of the discussions on the minimal standards for judicial protection foreseen in Directive 89/665/EEC, as well as a parallel discussion on minimal standards (directly derived from the German constitution) for judicial review in competitive award procedures concerning the recruitment of public officials. On this basis, one may discern trends in German case law, administrative practice, and scholarship towards developing judicial review systems in competitive award procedures for public procurement beyond the thresholds set by the EU directives. This is relevant for privatizations, gambling licences, and procedures to grant the right to use public spaces, to name only a few. However, these trends encounter difficulties because the German General Administrative Court Procedure Act and other relevant legislation are not tailored to competitive award procedures. This article will analyse these different trends and suggest explanations for them.

19. Mai 2021: Teilnahme "Digitales Stakeholder-Forum - Veranstaltungssicherheit für Berlin"

Herr Prof. Dr. Ulrich Stelkens hat im Rahmen des „Stakeholder-Forums zum Berliner Veranstaltungssicherheitsgesetz“ am 19. Mai 2021 an der Online-Podiumsdiskussion „Veranstaltungssicherheit für Berlin – ein Gesetz für die Veranstaltungshauptstadt“ teilgenommen. Veranstalter war die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin.

Ziel des Forums war die Diskussion über ein eigenständiges Gesetz, das die Sicherheit von Veranstaltungen gewährleisten und mehr Rechtssicherheit und ein nutzerfreundliches Genehmigungsverfahren schaffen sollen. Auch die Bestimmung von Verantwortungsbereichen und die Koordination zwischen Veranstaltenden und Behörden ist ein wichtiges Thema. Hier geht es zur Pressemitteilung.

23. April 2021: Tagung - Zwischen Engagement und Stalking: Intensivpetenten als Herausforderung für Verwaltung und Gerichte

Die Tagung fand aufgrund der aktuellen Pandemielage als reine Online-Veranstaltung unter der wissensch. Leitung von Frau Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda und Herrn Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens statt.

Hier können Sie das Programm einsehen.

Zum Inhalt: Jede Bearbeitung von Anträgen, Anfragen, Eingaben und Anzeigen generiert bei der hiermit betrauten Behörde Sach- und Personalaufwand. Der Haushaltsgesetzgeber ist daher gehalten, Behörden personell und sachlich so auszustatten, dass sie die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht und zeitnah erledigen können.
Insoweit hat der Haushaltsgesetzgeber aber nur den „Normalfall“ im Blick. Nicht berücksichtigt werden daher i.d.R. Fälle, in denen einzelne Personen (sog. Intensivpetenten) regelrechte Fluten von Anträgen und Eingaben einreichen, die im normalen Geschäftsgang einer Behörde nicht mehr bearbeitet werden können, insbesondere wenn absehbar wird, dass eine Reaktion auf einen Antrag eine Vielzahl weiterer Eingaben und Anträge zur Folge hat. Derartige Fälle treten insbesondere auf, wenn und soweit entsprechende Verwaltungsleistungen - wie etwa im Informationsfreiheits-, Datenschutz- und Petitionsrecht und bei bestimmten Sozialleistungen - gebühren- und kostenfrei erbracht werden und sie im Wesentlichen formlos (auch elektronisch) beantragt werden können.
Für die betroffenen Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter kann der Umgang mit solchen Intensivpetenten außerordentlich belastend sein, insbesondere wenn der Eindruck entsteht, die Behörde solle vor allem lahmgelegt oder regelrecht „gestalkt“ werden. Die Probleme steigern sich, wenn der Petent sein Anliegen mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Rügen bei Aufsichtsbehörden und anderen Stellen verbindet oder behördliche Reaktionen (selektiv) öffentlich macht, was dann Nachfragen von dritter Seite generiert. Welche Reaktionen in diesen Fällen erfolgversprechend, rechtlich zulässig und geboten sind, ist jedoch weitgehend ungeklärt.
Die Tagung hat diese Problematik aufgegriffen und hat Erklärungen für das Verhalten von Intensivpetenten sowie die Eignung und Rechtmäßigkeit in der Praxis entwickelter Reaktionen zur Diskussion gestellt.

 

 

März 2021: Erschienen: Themenheft zu aktuellen Fragen des Friedhofs- und Bestattungsrechts - Vorträge der 12. Speyerer Tage für Friedhofs- und Bestattungsrecht (WiVerw 1/2021), 32 S.

Die Wirtschaft und Verwaltung (Beilage zum Gewerbearchiv) hat die Vorträge der 12. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht veröffentlicht. Insoweit handelt es sich nun schon um die 7. Sammlung von Vorträgen der Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht, die in der „Wirtschaft und Verwaltung" veröffentlicht werden. Der Beitrag von Herrn Prof. Ulrich Stelkens beschäftigt sich mit dem Thema "Sargpflicht bei der Erdbestattung? Kurzstellungnahme aus Anlass der 12. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht" (S. 1 - 2).

seit Januar 2021: Univ.-Prof. Dr. Stelkens ist seit Januar 2021 Mitherausgeber der Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV).

seit Januar 2021: Univ.-Prof. Dr. Stelkens ist im Dezember 2020 vom Hochschulrat der Deutsch-Französischen Hochschule erneut zum Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutsch-Französischen Hochschule (2021-2024, 2. Amtszeit) gewählt worden.