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Novelle

Sektorenübergreifendes & integriertes Notfall- und Verfügungsmanagement für die letzte Lebensphase in stationärer Langzeitpflege

Laufzeit: 01. August 2019 -  31. Juli 2023

Das Projekt entwickelt interdisziplinär Notfallalgorithmen, die konkrete Handlungsanweisungen für besonders häufige und relevante Notfälle in der Pflege vorgeben. Sie geben Pflegefachkräften Handlungs- und Rechtssicherheit und berücksichtigen zugleich die Patentensicherheit, Selbstbestimmung sowie ethische Gesichtspunkte. Die im Projekt entwickelten Notfallalgorithmen werden anschließend in Pflegeheimen eingeführt und erprobt. Das Vorhaben tangiert verschiedene Rechtsfragen, die bislang nur unzureichend erforscht sind. Sie lassen sich in folgende Themenkomplexe untergliedern:

  • Die Erhebung und Übermittlung von Daten bedarf nach § 4 BDSG der Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Grundlage. Nach § 6a BDSG dürfen Entscheidungen, die für den Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen, nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden. Es daher ein Rechtsrahmen zu entwickeln, der die Etablierung eines Notfallalgorithmus datenschutzrechtlich legitimiert.
  • Ferner ist der Frage nachzugehen, ob es sich bei dem Algorithmus um ein Medizinprodukt i.S.v. § 3 MPG handelt, was eine Konformitätsbewertung und Zertifizierung erforderlich macht.
  • Für die letzte Lebensphase ermöglicht § 132g SGB V die Kooperation zwischen Pflegeeinrichtungen, Hausärzten und anderen Leistungserbringern. Der Rechtsrahmen dieser neuen Kooperationsform ist systematisch zu erschließen, um die Anforderungen an die Zusammenarbeit, deren Inhalte und die Kostentragung zu klären.
  • Der Algorithmus soll nichtärztlichen Berufen Anleitungen für Notfälle geben, ohne dass sofort ein Arzt hinzugezogen wird. Dies wirft Fragen nach der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Delegation und von „Ferndiagnosen" auf.
  • Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist im BGB durch umfassende Informations- und Aufklärungspflichten gesichert. Nicht geregelt sind die Voraussetzungen der Delegation ärztlicher Aufgaben; fraglich ist, ob und inwiefern der Algorithmus als ärztliche Anordnung im Rahmen einer Delegation im Voraus zu verstehen ist. Zu klären sind schließlich Fragen der Haftung.

 

Publikationen

Janda, Constanze: Der Einsatz digitaler decision support systems in der Pflege. Sozialer Fortschritt 2022/3-4, 269. DOI: 10.3790/sfo.71.3-4.269.

Hasseler, Martina; Janda, Constanze; Günther, Andreas; Czaputa, Eileen; Weidlich-Wichmann, Uta; Lietz, Anna Larina; Hartleb, Birgit: Befugt oder nicht? Sauerstoffmessung im Heim. (mit Martina Hasseler, Andreas Günther, Eileen Czaputa, Uta Weidlich-Wichmann, Anna Larina Lietz, Birgit Hartleb). In: Pflegezeitschrift 2022/5, 16. DOI: 10.1007/s41906-022-1246-4.

Janda, Constanze: Sektorenübergreifendes & integriertes Notfall- und Verfügungsmanagement für die letzte Lebensphase in stationärer Langzeitpflege (Novelle). Arbeitspaket Recht. Rechtsgutachten im Rahmen des Novelle-Forschungsprojektes (Stand April 2020). Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer; Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. Speyer, Wolfenbüttel, 2020. Online verfügbar unter:

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-52443.

 

Kontakt

Constanze Janda

Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda
Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft - Lehrstuhlinhaberin


Telefon: 06232 / 654-364
E-Mail: janda@uni-speyer.de

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Postfach 14 09 - 67324 Speyer
Freiherr-vom-Stein-Straße 2
67346 Speyer