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Bewerbung und Zulassung

Zum Masterstudiengang kann zugelassen werden, wer ein Studium der Sozial-, Verwaltungs-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften mit mindestens einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss - in der Regel nachgewiesen durch einen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule - vorweisen kann. Im Rahmen dieses abgeschlossenen Studienganges müssen mindestens 180 ECTS erworben worden sein. 

Absolventinnen und Absolventen anderer mit andere Fachrichtungen können zugelassen werden, wenn sie eine hinreichende Fachnähe ihrer bisherigen Studien zu dem Masterstudiengang und ihr besonderes Studieninteresse begründen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau (B2) nachweisen.

Die Zulassung ist spätestens zum 1. Juni eines Jahres online zu beantragen. 

Die Zulassung wird in Textform mitgeteilt.

Zulassungsantrag

Dem Zulassungsantrag sind - durch Upload im Onlineportal - beizufügen:

  • ein Lebenslauf mit vollständigen Angaben über bisherige Studien- und Berufstätigkeit,
  • die Hochschulzugangsberechtigung,
  • Zeugnisse für Studienabschlüsse,
  • gegebenenfalls Arbeitszeugnisse und Zeugnisse über weitere Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge,
  • ein kurzes Motivationsschreiben (ein bis zwei Seiten), welches die Motivation für die Wahl des Studiengangs darlegt,
  • ein Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, soweit der Nachweis nicht schon über die Hochschulzugangsberechtigung erfolgt ist,
  • wenn vorhanden, einen Nachweis über die Platzziffer im Prüfungsjahr,
  • sowie ein von der Bewerberin oder dem Bewerber auszufüllender Profilbogen (wird im Bewerberportal zum Download bereitgestellt).

Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn das zur Zulassung notwendige Hochschulzeugnis (z. B. Bachelorzeugnis) noch nicht vorliegt, aber vor Studienbeginn in Speyer nachgereicht werden kann.

Ausländische Bewerbung

Bewerberinnen und Bewerbern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder ohne Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen durch:

  • ein Zertifikat Zentrale Mittelstufenprüfung eines Goethe-Instituts (ZMP),
  • eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang,
  • einer deutschen Universität (DSH-2) oder
  • den Test Deutsch als Fremdsprache (TdN4).

 

Über die Zulassung entscheidet der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge. Grundlagen für seine Eignungs- und Auswahlentscheidung sind:

  • Art, Ausrichtung und Gesamtnote des absolvierten Studienganges, der Voraussetzung für eine Zulassung ist (40%),
  • den Nachweis guter Kenntnisse, die angesichts des besonderen Schwerpunkts des Studiengangs Aufschluss über die Eignung erwarten lassen, insbesondere in den Bereichen Methoden der empirischen Sozialforschung, Rechtswissenschaften (Staats- und Verwaltungsrecht), Wirtschaftswissenschaften oder Regierungs- und Verwaltungssysteme in Deutschland und Europa (20%),
  • einschlägige praktische Tätigkeiten im öffentlichen Sektor und sonstige Leistungen, die die Eignung für den Studiengang erwarten lassen (20%),
  • die Schlüssigkeit der Begründung der Studienabsicht im Motivationsschreiben (20%).

Der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge achtet bei der Zulassung darauf, dass die Bedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Hinblick auf die Höhe der Zulassungszahlen gewahrt bleiben.

Studiengangskoordination

Kontakt

Charlotte Jöckel
Abteilung 1 - Referentin Studiengangskoordination 1, Lehrplanung und Weiterbildung


Telefon: 06232 / 654-249
Telefax: 06232 / 654-446
E-Mail: joeckel@uni-speyer.de