(V 109) Einführung in das internationale und europäische Wirtschaftsrecht
06.05.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 1
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Fachbeschreibung:
Die Trump 2.0 Administration verfolgt eine Abkehr vom bisherigen internationalen wirtschaftsrechtlichen Rahmen, ohne dass schon klar wäre, wie eine Neuordnung aussehen soll. Vor diesem Hintergrund behandelt die Veranstaltung das internationale Wirtschaftsrecht mit seinen Bezügen zum EU-Recht und veranschaulicht den derzeitigen Stand der grundlegenden Regeln und Prinzipien, von denen die USA unter Trump kaum mehr etwas wissen wollen. Kern der Vorlesung wird zunächst das WTO-Recht sein. Die WTO ist eine bedeutsame Internationale Organisation. Insbesondere ihre Streitbeilegung gibt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Welthandelsrechts, auch nach und trotz jüngerer Krisen der internationalen Wirtschaftsordnung.
Darüber hinaus widmet sich die Veranstaltung dem internationalen Investitionsschutz, einschließlich der Streitbeilegung durch Schiedsgerichte. Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit dem internationalen Währungsrecht. Ausgehend vom Bretton-Woods-System werden heutige Organisationen des internationalen Währungsrechts, insbesondere IWF und des europäischen Währungsrechts betrachtet. Abschließend wird sich die Veranstaltung dem EU Wettbewerbsrecht und dem EU-Außenhandelsrecht zuwenden.
Konkret gliedert sich die Veranstaltung wie folgt:
§ 1. Rechtsnatur und Bedeutung des WTO-Rechts
I. WTO-Recht als besonderes Völkerrecht
1. Völkerrechtssubjekte
2. Rechtsquellen des Völkerrechts
3. Grundprinzipien des Völkerrechts
4. Innerstaatliche Wirkung
II. Weltweites Recht für weltweiten Handel
§ 2. Entwicklung des Welthandelsrechts vom GATT 1947 über die Uruguayrunde bis zur Doha-Runde
I. Vom GATT 1947 zur WTO
II. Beschlüsse der Uruguay Runde
III. Zur Doha Runde
§ 3. Überblick über das Welthandelsrecht und grundlegende Prinzipien des WTO-Rechts
I. WTO
II. Multilaterale und Plurilaterale Handelsübereinkommen
III. Durchsetzungsmechanismen: DSU und TPRM
IV. Rechtsquellen des Welthandelsrechts
V. Grundlegende Prinzipien des WTO-Rechts
VI. „Trade ands“: Liberalisierung des Warenhandels v. andere Gemeinwohlziele (Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards, öffentliche Gesundheit)
§ 4. Die WTO als Organisation
§ 5. Die Streitbeilegung nach dem DSU
I. Funktion der Streitbeilegung
II. Verfahrensablauf
III. Folgen und Zwangsmittel (Kompensationen und Aussetzung von Zugeständnissen)
§ 6. Das allgemeine Warenhandelsabkommen: GATT 1994
I. GATT-Grundregeln über Gleichbehandlung: Art. I und III GATT
1. Meistbegünstigung (MFN)
2. Inländergleichbehandlung
II. Regeln über Zölle, Art. II GATT
III. GATT und nichttarifäre Handelsbeschränkungen
IV. Ausnahmen und Schranken
1. Regionale Integration
2. Art. XX GATT
3. Insbesondere: Zur Stellung der Entwicklungsländer: Enabling Clause, GSP
§ 7. Spezielle Warenhandelsabkommen (SPS, TBT)
§ 8. Handel mit Dienstleistungen: GATS
§ 9. Internationaler Investitionsschutz
I. Rechtsquellen
II. Schutz von Auslandsinvestitionen
III. Streitbeilegung
§ 10. Internationales Währungsrecht
I. Das Bretton-Woods-System
II. Der Internationale Währungsfonds
III. Die Weltbankgruppe
IV. Europäisches Währungsrecht
§ 11. EU-Beihilfenrecht
§ 12. EU-Außenhandelsrecht
Die Mitarbeit an der Vorlesung setzt voraus, dass jede/jeder Teilnehmende von Anfang an eine aktuelle Fassung der WTO-Rechtstexte hat (etwa: Welthandelsorganisation, Beck-Texte im dtv) oder aber diese sich von der WTO Website www.wto.org herunterlädt (dort aber nur auf Französisch, Englisch und Spanisch). Benötigt werden neben dem WTO-Übereinkommen selbst insbesondere das GATT, das TBT und das SPS-Abkommen, das GATS und das DSU. Für den europarechtlichen Teil sind die aktuellen Fassungen des EUV und des AEUV nötig.
Lernziele:
Diese Vorlesung dient der Erarbeitung der Grundlagen des WTO-Rechts und dem Verständnis der Arbeitsweise der WTO sowie anderer Rechtsregime im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts. Aufbauend auf Vorkenntnissen aus dem EU-Recht soll ebenfalls ein Verständnis für die Grundsätze des EU-Währungsrechts und der EU-Außenhandelspolitik vermittelt werden.
Gasthöer/innen sind zugelassen.
Kommentar:
Die Vorlesung ist Teil des LLM Moduls V (Var 1): Internationales Wirtschaftsrecht. Die zugehörige Modulprüfung wird durch die Seminarleistung im Seminar S 109 Europ. und Internat. Wirtschaftsrecht im LLM-Modul Modul V (Var 1) abgelegt.
E-Learning:
Die Vorlesung ist Teil des LLM Moduls V (Var 1): Internationales Wirtschaftsrecht. Die zugehörige Modulprüfung wird durch die Seminarleistung im Seminar S 109 Europ. und Internat. Wirtschaftsrecht im LLM-Modul Modul V (Var 1) abgelegt.
Stand: 18.06.2025 03:45