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S 102

(S 102) Europäisches Migrations- und Flüchtlingsrecht


DozentInnen
Janda
Veranstaltungstyp
Seminare
Semesterwochenstunden (SWS)
3 Std.
Termin(e)
21.07.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
22.07.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
23.07.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
24.07.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
28.07.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
29.07.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
30.07.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
31.07.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6

Beschreibung

Fachbeschreibung:

Das "Ausländerrecht" wurde vormals dem Polizei- und Ordnungsrecht zugeordnet. Inzwischen hat jedoch ein Wandel stattgefunden: Einreise und Aufenthalt von Menschen anderer Staatsangehörigkeit werden nicht mehr ausschließlich als potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wahrgenommen, sondern als Phänomen, das einer rechtlichen Ausgestaltung bedarf, die nicht nur die Interessen der Inlandsgesellschaft, sondern auch jene der Migrantinnen und Migranten einbezieht.

Das Migrationsrecht umfasst neben dem Flüchtlingsrecht und der freiwilligen Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen auch Vorgaben zur Mobilität von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern. Auch wenn die Zulassung "Fremder" zum Staatsgebiet eine ureigene Angelegenheit der Nationalstaaten ist, sind die Rahmenbedingungen weitgehend europäisiert.

In dem Seminar sollen die europarechtlichen Vorgaben zu verschiedenen Typen freiwilliger und erzwungener Migration erarbeitet und ihre Umsetzung im nationalen Recht analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt in der Reform des Europäischen Asylsystems.

Mögliche Themen:

1. Die migrationsrechtlichen Kompetenzen der Europäischen Union

2. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV und VO (EU) 492/2011

3. Einreise und Aufenthalt von Saisonbeschäftigten (RL 2014/36/EU)

4. Einreise und Aufenthalt von hochqualifizierten Beschäftigten ("Blue Card") (RL 2021/1883/EU)

5. Die Freizügigkeit der Unionsbürger nach Art. 18 AEUV und nach der RL 2004/38/EG

6. Einreise und Aufenthalt der Familienangehörigen von Unionsbürgern nach der RL 2004/38/EG

7. Asyl (Art. 16a GG), Flucht und subsidiärer Schutz (GFK bzw. RL 2011/95/EU und VO (EU) 2024/1347 im Vergleich

8. Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft am Beispiel von EuGH, C‑608/22 und C‑609/22 (AH und FN gegen Österreich)

9. Bestimmung der Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren nach VO (EU) 604/201 bzw. VO (EU) 2024/1351

10. Die Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen der EU nach der VO (EU) 2024/1349

11. Mindestanforderungen an das Asylverfahren nach der RL 2013/32/EU bzw. VO (EU) 2024/1348

12. Das Verbot der Rücküberstellung aufgrund "systemischer Mängel" im Asylverfahren

13. Mindestbedingungen für die Aufnahme von Asylsuchenden nach der RL 2013/33/EU bzw. RL (EU) 2024/1346

14. Datenerhebung und -verarbeitung im Europäischen Asylsystem (EURODAC-VO (EU) 2024/1358 und Screening-VO (EU) 2024/1356)

15. Der Schutz der europäischen Außengrenzen und die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex-VO (EU) 2019/1896)

16. Die Zulässigkeit von push-backs auf hoher See und an den Außengrenzen der Europäischen Union

17. Temporärer Schutz im Falle eines "Massenzustroms" RL 2001/55/EG und sein Verhältnis zur neuen Krisen-Verordnung (EU) 2024/1359

18. Voraussetzungen der Aufenthaltsbeendigung und Rechte von ausreisepflichtigen Personen nach der RL 2008/115/EG und die geplante Reform der Rückführungsrichtlinie

19. Rechtsnatur und Aufgaben der Europäischen Asylagentur nach der VO (EU) 2023/2303

20. Migrationsabkommen der EU und der Mitgliedstaaten

21. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Daueraufenthaltsrechts nach RL 2003/109/EG

22. Rechtsfragen des Familiennachzugs nach RL 2003/86/EG

 

Vorausgesetztes Wissen:

Es werden keine spezifischen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

 

Lernziele:

Das Seminar soll die Studierenden für die rechtspolitischen Gestaltungsspielräume im Migrationsrecht sensibilisieren und den Einfluss der Europäischen Union auf dieses Rechtsgebiet verdeutlichen. Die Studierenden sind in der Lage, die nationalrechtlichen Vorgaben zum Migrations- und Flüchtlingsrecht verfassungs-, europa- und völkerrechtlich einzuordnen und zu reflektieren.

 

GasthörerInnen sind zugelassen.

 

Kommentar:

Die Studienleistung besteht aus einer Seminararbeit im Umfang von maximal 20 Seiten und einem Seminarvortrag von ca. 20 Minuten; erwartet wird zudem die aktive Mitarbeit. Die Einzelheiten werden wir zu Semesterbeginn im Rahmen einer Vorbesprechung vereinbaren; der Termin wird gemeinsam mit den Teilnehmenden festgelegt.

 

E-Learning:

Materialien und Thesenblätter werden über OLAT zur Verfügung gestellt.

 

Vorbereitung:

Literaturhinweise werden in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

 

Kontakt: janda@uni-speyer.de


Stand: 18.06.2025 03:45