(C 111) Einführung in das Wehrrecht
20.05.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
21.05.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
22.05.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
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28.05.25 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 6
Titel der Lehrveranstaltung:
Einführung in das Wehrrecht (C 111)
Fachbeschreibung(Inhalt, behandelte Themen):
Schwerpunkt der Veranstaltung sind die Vorgaben des Grundgesetzes und deren Umsetzung in einfache Gesetze und Praxis, d.h.
- Grundbegriffe und historischer Hintergrund der Soldaten und des GG
- Staatsorganisationsrecht, mit der vielfachen Kontrolle des Machtinstruments "Streitkräfte"
- Besonderheiten der Soldaten, insbes. Abweichungen vom Beamtenrecht (grundlegende Abweichung ist das Befehlsrecht)
- das Soldatengesetz und andere wehrrechtliche Gesetze
- Praktische Erfahrungen aus einem interessanten Juristenleben
- Aktuelle Fragen (nach Bedarf, z.B. bei Corona: - Impfpflicht für Soldaten? im Wahlkampf: - Kann ein Zivildienstleistender „Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, also Bundeskanzler werden? )
Vorausgesetztes Wissen:
keines; Teilnehmer mit Bezug zur Bundeswehr oder gar zum Wehrrecht sind selten, aber natürlich willkommen
Lernziele(Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele):
Umgang mit einem unbekannten Rechtsgebiet; praktische Umsetzung von Recht; Vertiefung des Verfassungnsrechts und seiner Umsetzung
GasthörerInnen sind zugelassen.
Kommentar(z.B. Voraussetzungen für Notengebung bei Studienleistungen und Modulprüfungen, Bedingungen für die Teilnahme von Gaststudierenden bei Seminaren und AGs):
Noten bei der Teilnahmebescheinigung setzen eine regelmäßige aktive Teilnahme und einen Vortrag voraus
E-Learning:
Präsenzveranstaltung mit Powerpoint (die Folien werden nachträglich über OLAT zur Verfügung gestellt
Vorbereitung(Literaturhinweise, Links, sonstige Informationen):
keine Vorbereitung
Kontakt: PoretschkinA@gmail.com
Stand: 18.06.2025 03:45