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A 527

(A 527) Staatliche Sicherheit im Wandel - Grundlagen und Entwicklung der deutschen Sicherheitsarchitektur


DozentInnen
Cernko
Veranstaltungstyp
Arbeitsgemeinschaften
Semesterwochenstunden (SWS)
2 Std.
Termin(e)
20.05.26 - 19:30 bis 21:00, Online
16.06.26 - 09:00 bis 17:00, Hörsaal 4
17.06.26 - 09:00 bis 17:00, Hörsaal 4
18.06.26 - 09:00 bis 12:00, Hörsaal 4

Beschreibung

Kurzbeschreibung

Das Zusammenspiel zwischen Polizeien, Nachrichtendiensten und Cyber-Sicherheitsbehörden ist zunehmend Gegenstand öffentlicher und politischer Debatten. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen widmet sich die Arbeitsgemeinschaft zentralen Fragen der deutschen Sicherheitsarchitektur aus verwaltungsrechtlicher Perspektive.

Die Veranstaltung beleuchtet u. a. das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, Strukturen demokratischer Kontrolle, die nationale Sicherheitsstrategie und die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates, Katastrophenschutz, Cybersicherheit sowie europäische und institutionelle Kooperationsformen. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgt anhand thematischer Referate durch die Teilnehmenden und anschließender gemeinsamer Diskussion.


Vorausgesetztes Wissen

Grundkenntnisse aus dem Studium der Rechts-, Verwaltungs- oder Politikwissenschaften werden vorausgesetzt. Eine vertiefte Vorkenntnis im Sicherheitsrecht ist nicht erforderlich.


Lernziele

Die Teilnehmenden:

  • setzen verwaltungsrechtliche Grundlagen mit aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen in Beziehung,
  • erlangen ein strukturiertes Verständnis der deutschen Sicherheitsarchitektur,
  • analysieren das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in historischer und verfassungsrechtlicher Perspektive,
  • reflektieren Herausforderungen der behördlichen Zusammenarbeit,
  • beleuchten die Reformdiskurse im Bereich der Sicherheitsarchitektur
  • entwickeln eigenständig Schwerpunktthemen und präsentieren diese im Rahmen eines wissenschaftlichen Referats.


Ablauf- und Themenplan

Für die Erlangung eines Leistungsnachweises ist neben aktiver Teilnahme ein mündliches Referat (15 – 20 Minuten, Power Point Präsentation, und/oder Handout mit Literaturverzeichnis o.ä.) erforderlich. Eine kurze Einführung und die Themenvergabe erfolgen im Rahmen einer Videokonferenz am 20. Mai 2026. Ein Thema kann auch im Team (max. 3 Personen) erarbeitet werden.

20. Mai, 19:30 – 21:00 Uhr Einführung und Themen-/Referatsvergabe (Videokonferenz)

16. Juni 2026 09:00 – 17:00 Uhr

17. Juni 2026 09:00 – 17:00 Uhr

18. Juni 2026: 09:00 – 12:00 Uhr

Mögliche Themen:

1.    Überblick über die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste in Deutschland

2.    Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendienste

3.    Föderalismus und innere Sicherheit

4.    Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

5.    Konsequenzen nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie: Reformen der Sicherheitsarchitektur

6.    Nationale Sicherheitsstrategie

7.    Nationaler Sicherheitsrat

8.    Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)

9.    Cybersicherheit und digitale Bedrohungen

10. Der Zivil- und Katastrophenschutz

11. Die Bundeswehr in der Sicherheitsarchitektur

12. Sicherheit auf Weihnachtsmärkten und Stadtfesten

13. Polizeiliche Kooperation in Europa

14. Abwehr von Drohnen

15. Der Renegade-Fall

16. Whistleblowing im Sicherheitsbereich

 

Kontakt Lehrperson:

Cernko-da@bmj.bund.de


Stand: 19.05.2026 08:45