(V 117) EU-Beihilfenrecht
30.05.26 - 09:30 bis 16:30, Vortragssaal
Fachbeschreibung (Inhalt, behandelte Themen):
Beihilfeverbot, Notifizierungspflicht, Freistellungs- und Genehmigungstatbestände, Verfahren der
EU-Kommission und nationaler Rechtsschutz; Schnittstellen zum Zuwendungs- und Vergaberecht
Das EU-Beihilfenrecht hat durch die zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Covid-Krise, den European Green Deal und die Verordnung 2022/2560/EU über drittstaatliche Subventionen nochmals einen Bedeutungszuwachs erfahren. Prüfverfahren wie Apple, Amazon und DB Cargo zeigen die regulatorische Bedeutung; die zahlreichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu den Corona-Überbrückungshilfen verdeutlichen die Schnittstellen zum nationalen Zuwendungs- und Verwaltungsrecht. Die zweitägige Block-Veranstaltung vermittelt anhand von Fällen aus der anwaltlichen Praxis die Grundlagen des Beihilfeverbots (Tatbestand), der Notifizierungspflicht einschließlich Freistellungs- und Genehmigungstatbeständen sowie des nationalen und europäischen Rechtsschutzes.
Lernziele (Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele):
Gemeinsame Erarbeitung der Grundlagen des Europäischen Beihilferechts und eines Verständnisses für dessen wettbewerbs- und ordnungspolitische Bedeutung; Vermittlung der wirtschaftlichen Grundlagen des Drittvergleichs / at arm´s length-Prinzips
Vorbereitung (Literaturhinweise, Links, sonstige Informationen):
Bekanntmachung 2016/C 262/01 der Europäischen Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV vom 19.07.2016
Mitteilung der Kommission vom 12.05.2025 - Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren, C(2025) 2823 final
Pache/Knauff, Europäisches öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Auflage 2024, Kapitel 11, Beihilfenrecht
Kontakt Lehrperson (wird online veröffentlicht):
carsten.jennert@jennertlegal.com
Stand: 19.05.2026 08:45