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S 125

(S 125) Grundlagen und aktuelle Entwicklungen des Staatshaftungsrechts - von der Amtspflichtverletzung zum Entschädigungsanspruch


DozentInnen
Sander
Veranstaltungstyp
Seminare
Semesterwochenstunden (SWS)
2 Std.
Termin(e)
21.07.26 - 09:00 bis 16:15, SemR E.08
22.07.26 - 09:00 bis 16:15, SemR E.08
23.07.26 - 09:00 bis 16:15, SemR E.08

Beschreibung

Inhalt:

Das Staatshaftungsrecht hat sowohl in der Praxis als auch in der Ausbildung erheblich an Bedeutung gewonnen. Es umfasst die Regeln und Grundsätze, nach denen der Staat für rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten seiner Amtsträger haftet. Im Zentrum stehen dabei die Amtshaftung nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB sowie weitere staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen wie der Aufopferungsanspruch oder der enteignungsgleiche Eingriff. Das Haftungsrecht des Staates und der Kommunen besitzt eine hohe praktische Bedeutung, da es die Verantwortung des öffentlichen Handelns für rechtswidrige oder fehlerhafte Maßnahmen konkretisiert. Es gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz und stärkt das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Gerade in einer Zeit wachsender staatlicher Eingriffe, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, des Polizeirechts oder der Gesundheitsverwaltung, gewinnt die Frage der Haftung an Aktualität. Fehler im Verwaltungshandeln können für Betroffene schwerwiegende finanzielle oder persönliche Folgen haben, weshalb ein klar geregelter Schadensersatzanspruch unerlässlich ist. Auch für die Verwaltung selbst stellt das Haftungsrecht einen wichtigen Anreiz dar, sorgfältig und gesetzeskonform zu handeln. Zugleich spiegelt es die Balance zwischen staatlicher Verantwortung und der finanziellen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand wider. Durch aktuelle Entwicklungen, wie die Digitalisierung der Verwaltung und komplexer werdende Entscheidungsprozesse, treten neue Risiken und Haftungsfragen auf.

 

Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele: 

Das Seminar verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden ein vertieftes Verständnis für die Grundlagen und Strukturen der staatlichen Verantwortlichkeit zu vermitteln. Es soll die rechtlichen Voraussetzungen, Grenzen und Besonderheiten der Amtshaftung praxisnah darstellen und anhand aktueller Fälle veranschaulichen. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden befähigt, Haftungsrisiken im Verwaltungshandeln zu erkennen und rechtssichere Entscheidungen vorzubereiten. Damit hat das Seminar Bezüge zur verwaltungsbehördlichen und rechtsanwaltlichen Praxis. Schließlich dient das Seminar auch der Reflexion über Reformbedarf und zukünftige Herausforderungen

 

Sonstige Informationen: 

Als Seminarleistungen wird eine Seminararbeit mit max. 20 Seiten und eine Präsentation gefordert. Mögliche Themen befassen sich mit: Amtshaftung nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB, Beamtenhaftung und Rückgriffshaftung, Aufopferung enteignungsgleicher Eingriff, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch und Folgenbeseitigungsanspruch, Haftung für legislatives Unrecht, richterliche und hoheitliche Entscheidungshaftung, Staatshaftung im Baurecht, im Umweltrecht, im Polizei- und Ordnungsrecht, im Gewerbe- und Gaststättenrecht, Haftung von Bürgermeistern und Gemeinderäte, Staatshaftung für Fehler in der Daseinsvorsorge und bei Datenschutzverletzungen, Reformbedarf und Zukunftsperspektiven etc.

 

Kontakt Lehrperson:

Gerald.Sander@hs-ludwigsburg.de


Stand: 19.05.2026 08:45