(S 118) Steuerrecht in Europa
20.07.26 - 09:00 bis 12:15, Seminarraum I
21.07.26 - 09:00 bis 12:15, Seminarraum I
22.07.26 - 09:00 bis 12:15, Seminarraum I
23.07.26 - 09:00 bis 12:15, Seminarraum I
27.07.26 - 09:00 bis 12:15, Seminarraum I
28.07.26 - 09:00 bis 12:15, Seminarraum I
29.07.26 - 09:00 bis 12:15, Seminarraum I
30.07.26 - 09:00 bis 12:15, Seminarraum I
Fachbeschreibung:
Die Steuerhoheit liegt ungeachtet zunehmender europäischer Integration bei den Nationalstaaten. Sie
haben sich die ausschließliche Kompetenz im Bereich der Steuern vorbehalten. Allein für den Bereich
der indirekten Steuern wie Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern etwa für Mineralöle, Alkohol und
Tabak ist die EU zur Harmonisierung befugt (Art. 113 AEUV).
Für den großen Bereich der direkten Steuern – namentlich Einkommens- und Körperschaftsteuer –
bleibt dagegen nur der Rückgriff auf die allgemeine Harmonisierungskompetenz (Art. 115 AEUV).
Auf dieser Grundlage sind punktuelle Harmonisierungsmaßnahmen spezieller Detailfragen möglich.
Dessen ungeachtet entfaltet der EuGH unter Rückgriff auf die Grundfreiheiten, insbesondere
Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 49, 63 AEUV), sowie das Beihilferecht (Art. 107 ff.
AEUV) einen ganz erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der nationalen Steuerrechtsordnungen.
Vielen gilt er als „Motor“ der Harmonisierung des Steuerrechts in Europa.
Nicht zuletzt deswegen vermag die Europäische Kommission hinsichtlich Gestaltung und Vollzug der
nationalen Steuerrechtsordnungen auf die Mitgliedstaaten einzuwirken. Zahlreiche
Vertragsverletzungsverfahren zeugen davon.
Themenvorschläge
I. Nationales Steuerrecht unter dem Einfluss von Richtlinien der EU
1. Bekämpfung mißbräuchlicher Steuergestaltungen in Europa
2. Zur achten Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich
der Besteuerung vom 17.10.2023:
Informationsaustausch über Krypotwerte und E-Geld ante portas?
3. Zur Weiterentwicklung des Betriebsstättenbegriffs in Europa.
II. Der EuGH als Motor der Harmonisierung nationaler Steuerrechtsordnungen
1. Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften - EuGH Urt. v. 9.3.1999, Rs. C-212/97 (Centros),
EuGH Urt. v. 25.10.2017, Rs. C 106/16 (Polbud)
2. Zur Wegzugsbesteuerung bei Wegzug in die Schweiz
(EuGH Urt. v. 26.2.2019 Az. C-581/17)
3. Zulässigkeit lernender Algorithmen in der Finanzverwaltung -
unter besonderer Berücksichtigung ders PNR-Urteils des EuGH Rs. C-817/19).
III. Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge
1. Substantielle wirtschaftliche Präsenz - Anforderungen im internationalen Steuerrecht
2. BEFIT-Richtlinie - auf dem Weg zu einer globalen Mindestbesteuerung
3. Steuerumverteilung und Gemeinwohl: Rechtsfolgen von Umverteilungsinstrumenten.
Vorausgesetztes Wissen:
Interesse an steuerrechtlichen Fragestellungen, fundierte Kenntnisse des nationalen Öffentlichen
Rechts insbesondere des Verwaltungsrechts und/oder des Gesellschaftsrecht sowie des Rechts der
Europäischen Union. Auf die teilweise beschränkten Recherchemöglichkeiten wird bei Vergabe und
Zuschnitt des zu bearbeitenden Themas flexibel Rücksicht genommen.
Lernziele:
Ziel des Seminars ist, die mit der zunehmenden europarechtlichen Überwölbung des Steuerrechts der
Mitgliedstaaten verbundenen Veränderungsprozesse zu durchdringen und die Konsequenzen für die
Steuergesetzgebung, den Vollzug der Steuergesetze durch die Finanzverwaltung sowie die Rechtsprechung
der Finanzgerichtsbarkeit zu analysieren.
Kommentar:
Die Teilnahme am Seminar setzt die schriftliche Bearbeitung (max. 25.000 Zeichen zzgl. Gliederung
und Verzeichnisse) und die mündliche Präsentation (15 Minuten) eines der angebotenen Themen
voraus. Die Themenvergabe erfolgt in Abstimmung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Gaststudierende nehmen ohne eigene schriftliche Ausarbeitung aktiv an der Diskussion präsentierter
Bearbeitungen teil.
Kontakt Lehrperson:
Prof. Dr. Heike Jochum: heike.jochum@zentrumwvfs.com
Stand: 19.05.2026 07:45