(C 130) Aktuelle Fragen des Gefahrenabwehr- und Sicherheitsrechts
02.06.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
03.06.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
08.06.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
09.06.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
10.06.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
11.06.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
Polizei- und Ordnungsrecht, Sicherheitsrecht, Waffenrecht, Verwaltungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht
Vorausgesetztes Wissen:
Für Rechtsreferendare
Lernziele (Didaktisches Konzept, Lehr- und Lernziele):
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen:
• die Struktur und Funktion des Gefahrenabwehrrechts wiederholen und vertiefen,
• aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung verstehen und einordnen können,
• verfassungsrechtliche Maßstäbe mit typischen polizeirechtlichen Eingriffsgrundlagen verknüpfen können,
• zwischen den Standardmaßnahmen, der Generalklausel und Spezialgesetzen unterscheiden und diese anwenden können,
• prozessuale Grundstrukturen des Rechtsschutzes im Gefahrenabwehrrecht sicher beherrschen (Fortsetzungsfeststellungsklage, einstweiliger Rechtsschutz, Abgrenzung der Klagearten).
Zugleich soll das Kolloquium eine strukturierte Wiederholung des Gefahrenabwehrrechts leisten und als thematische Vorbereitung für das vertiefende Seminare von Herrn Botta (europäisches Sicherheitsrecht) sowie das zweite Staatsexamen dienen.
E-Learning:
Nachbereitung über die Podcastplattform Kurzerklärt – Der Jurapodcast möglich.
Vorbereitung (Literaturhinweise, Links, sonstige Informationen):
www.jura-kurzerklaert.com
Kontakt Lehrperson (wird online veröffentlicht):
Sebastian Baur, sebastian.baur@uni-speyer.de
Stand: 19.05.2026 07:45