Uni-Speyer Zugang Webseite Uni-Speyer auf Facebook Uni-Speyer auf Instagram



zurück zur Übersicht
S 103

(S 103) Recht im Verwaltungsraum der Europäischen Union und deutsche Umsetzungsfragen


DozentInnen
Koch
Veranstaltungstyp
Seminare
Semesterwochenstunden (SWS)
3 Std.
Termin(e)
20.07.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 5
21.07.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 5
22.07.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 5
23.07.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 5
27.07.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 5
28.07.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 5
29.07.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 5
30.07.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 5

Beschreibung

Recht im Verwaltungsraum der Europäischen Union und deutsche Umsetzungsfragen

20. bis 23. und 27. bis 30. Juli 2026, jeweils 09:00 bis 12:15, in Hörsaal 5
Vorbesprechung (online): Termin kurzfristig auf Dienstag, den 12.05.2026  16:00 Uhr verlegt.

Allgemeines zum Seminar

Verwaltungsrecht der Europäischen Union samt seiner organisatorischen und verfahrensbezogenen Dimension hat sich aus geringen Anfängen und angesichts kompetenzieller und rechtssystematischer Grenzen zunächst eher noch skeptisch beurteilten Anfängen zum selbstverständlichen Bestandteil des acquis communautaire der gemeinschaftlichen Rechts­ordnung und ihrer administration at work entwickelt.

Aus Gestaltungsanforderungen einzelner Gemeinschaftspolitiken und ihrer sekundärrechtlichen Steuerung heraus sind Erwartungen an unionsrechtliche Systembausteine formuliert und realisiert worden, die in den Grundfreiheiten und Grundsätzen des primären Unionsrechts, in Handlungs- und Gestaltungsformen ebenso verankert sind wie in detaillierten und vielfältigen Gestaltungen des sekundären Unionsrechts.

Aus Notwendigkeiten transnationaler und multilateraler Verwaltungsrealität im intergouvernementalen und supranationalen Organisationszusammenhang haben sich Arbeitsebenen heraus­gebildet, in denen Implementations-, Vollzugs- und Koordinierungsaufgaben nach Maßgabe gemeinschaftlicher Verfahrens­elemente realisiert werden.

Die EU-Grundrechte-Charta unterstreicht den gemeinschaftlichen Anspruch, Verwaltungsstandards und eine bestimmte Verwaltungs­qualität als verbindliche Leitlinie anzuerkennen. Der Europäische Verfassungsvertrag ist zwar Entwurf geblieben, hat aber in den Verträgen von Lissabon (EUV, AEUV, GRCh) eine tragfähige und den integrationspolitischen Realitäten angepasste, hinreichend dynamische Kompromisslösung gefunden. Die Verträge bilden eine Basis für Ebenen übergreifendes Verwaltungsrecht. 

Auf den Arbeitsebenen des Unionsrechts, die sich in verschiedenen Politikfeldern ge­bildet haben, sind längst allgemeine Gestaltungsmuster, Verwaltungs- und Verfahrensstrukturen etabliert worden.

Mit dem Willen zum System und in der Zusammenschau zentraler, unionsrechtlich gestalteter Referenzbereiche, vor allem der Markt-, Umwelt-, Informations-, Sicherheits- und Sozialpolitik, gelingen auch aus deutscher Sicht Beiträge auf dem Weg zu einem allgemeinen Verwaltungsrecht der Europäischen Union. Die sekundärrechtlichen Regelungselemente auch in ihrer Vielfalt und Zurichtung auf spezifische Implementationszwecke können Stationen auf dem Weg zu einem Integrationsverwaltungsrecht werden.

Den Verwaltungsraum weiter auszubauen und ihn zunehmend als ein in sich aufgabenspezifisch differenziertes Integrationsziel zu verstehen, ist insbesondere ein Anliegen, das die Kommission der Europäischen Union seit Längerem im Blick behält; aus einem Grundsatzdokument zur Stärkung des Europäischen Verwaltungsraums aus dem Jahre 2023

  • COM(2023) 667 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN: Den europäischen Verwaltungsraum stärken (ComPAct) – In eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/.

seien vier Forderungen herausgegriffen:

Erstens: „Für die Umsetzung dieser politischen Agenda sind in den Mitgliedstaaten hochwertige, kompetente, innovative und resiliente öffentliche Verwaltungen auf allen Ebenen erforderlich. Die öffentlichen Verwaltungen setzen die EU-Maßnahmen und -Rechtsvorschriften in gut konzipierte, ortsbezogene, faktengestützte, digitaltaugliche und zukunftsorientierte nationale Maßnahmen um.“

Zweitens: „Die öffentlichen Verwaltungen der zentralen, regionalen und lokalen Ebene sind für eine solide und nachhaltige Verwaltung der EU-Haushalte und der nationalen Haushalte verantwortlich. Sie erheben öffentliche Mittel und Einnahmen und führen etwa ein Drittel des EU-Haushalts, einschließlich des Kohäsionsfonds, des Aufbauinstruments NextGenerationEU und seines Kernstücks, der Aufbau- und Resilienzfazilität, direkt aus. Die öffentlichen Verwaltungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Gestaltung und Umsetzung von Reformen und Investitionen im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne sowie regionaler Entwicklungsstrategien, die einem wirksamen Einsatz der Kohäsionsfonds zugrunde liegen.“

Drittens: „Die öffentlichen Verwaltungen sind für ein demokratisches Regierungshandeln und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit unerlässlich. Sie müssen das Vertrauen der Öffentlichkeit bewahren und stärken und die Demokratie durch hohe Standards in Bezug auf Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht sowie Prävention und Bekämpfung von Korruption wahren. Sie sorgen für eine partizipatorische Politikgestaltung, Qualität, Inklusivität und Nähe zu Dienstleistungen, angemessene Rechtsrahmen unter Nutzung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, auch durch die ethische Nutzung von KI und anderen digitalen Technologien, und durch die Sicherung tragfähiger öffentlicher Finanzen.“

Viertens: „Dank der Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften im digitalen Bereich können öffentliche Verwaltungen wirksamer zusammenarbeiten, ihre Bemühungen mit den EU-weiten Zielen abstimmen und widerstandsfähigere und nachhaltigere digitale und Dateninfrastrukturen und -dienste einrichten. Das EU-Recht bietet den Rahmen für einen wirksamen und sicheren Datenaustausch und Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen.“

Die Seminarveranstaltung stellt Bezüge her zur Grundlagen-Vorlesung von Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens: Europäische Verwaltung: Grundlagen.

 

Themenvorschläge:

 

1

 
 

I. Zu den Grundlagen

 
 

1.1

 
 

EUV, AEUV, GRCh und die Idee eines Europäischen Verfassungsvertrags

 
 

1.2

 
 

EU-Marktfreiheiten und EU-Grundrechte

 
 

1.3

 
 

Art. 23 GG: Integrationsauftrag und Konzept bundesstaatlicher EU-Politikgestaltung

 
 

1.4

 
 

Allgemeine Rechtsgrundsätze des Unionsrechts

 
 

1.5

 
 

Gestaltungs- und Handlungsformen des EU-Rechts

 
 

1.6

 
 

Zur Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts für die EU-Eigenverwaltung

 
 

1.7

 
 

Programme, Pläne und Konzepte jenseits EU-kompetenzieller Grenzen?

 
 

1.8

 
 

EXIT-Szenarien

 
 

 

 
 

 

 
 

2.

 
 

II. EU-Recht: Umsetzungsgrundsätze

 
 

2.1

 
 

Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber nationalem Recht

 
 

2.2

 
 

Vorrang des indirekten Vollzugs des Unionsrechts nach Art. 4 Abs. 2 EUV, Art. 197 AEUV und Art. 291 Abs. 1 AEUV?

 
 

2.3

 
 

Institutionelle und verfahrensrechtliche Autonomie der Mitgliedstaaten und Wahrung ihrer nationalen Identität

 
 

2.4

 
 

Innerstaatliche Zuständigkeitsverteilung für die Umsetzung von Unionsrecht

 
 

2.5

 
 

Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 ff. AEUV

 
 

 

 
 

 

 
 

3.

 
 

III. EU-Prägungen mitgliedstaatlicher Organisations- und Verfahrensstrukturen

 
 

 

 
 

 

 
 

3.1

 
 

Wirkungen des Unionsrechts auf das Aufgabenverständnis in mitgliedstaatlichen Verwaltungen.

 
 

3.2

 
 

Wirkungen des Unionsrechts auf die mitgliedstaatliche Verwaltungsorganisation

 
 

3.3

 
 

Kommunale Selbstverwaltung in der Europäischen Union

 
 

3.4

 
 

Das Grundrecht auf gute Verwaltung (Art. 41 GRCh) und seine Konkretisierungen

 
 

3.5

 
 

Außervertragliche Haftung aus Art. 340 Abs. 2 AEUV

 
 

 

 
 

 

 
 

4.

 
 

IV.  Unionsrecht und mitgliedstaatliche Kodifikationen des Allgemeinen Verwaltungsrechts – Wechselwirkungen

 
 

4.1

 
 

Grundlinien eines Gesamtkonzepts für das Recht der Implementationsverwaltung

 
 

4.2

 
 

Verankerung des Verwaltungsrechts im primären Vertragsrecht der Europäischen Union, in ihren allgemeinen Rechtsgrundsätzen und in den Grundrechten

 
 

4.3

 
 

Koordination und Kooperation durch sekundäres EU-Recht

 
 

4.4

 
 

Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts für die EU-Eigenverwaltung

 
 

 

 
 

 

 
 

5.

 
 

V. Einzelne Umsetzungsbereiche: Chancen und Herausforderungen

 
 

 

 
 

 

 
 

5.1

 
 

MERCOSUR (Mercado Común del Sur) als Partnerschafts- und als Interims-Handelsabkommen: Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen bei Exportgütern in vorläufiger Anwendung und vor dem EuGH

 
 

5.2

 
 

Das Gesetz zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS):  Vereinheitlichung des Asylverfahrens als Reformbeitrag zum Schengen-System nach Maßgabe der Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346, der Status-Verordnung (EU) 2024/1347 und der Asylverfahrens-Verordnung (EU) 2024/1348

 
 

5.3

 
 

Cybersecurity: Das Konzept aus Datenschutzgrundverordnung, Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (NIS- und NIS-2-Richtlinien), EU-Cybersecurity-Act, dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und dem Bundesdatenschutzgesetz

 
 

5.4

 
 

Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689
zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz

 
 

5.5

 
 

Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) und das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz)

 
 

5.6

 
 

„Schienenmaut“: Die Trassenmaut der DB InfraGO AG als Lenkungsmaßnahme der Bundesnetzagentur vor dem EuGH

 
 

5.7

 
 

EU-Koordinierung der Systeme sozialer Sicherung:
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und ihre Weiterentwicklung

 
 

5.8

 
 

Lohntransparenz auf dem EU-Arbeitsmarkt und in Deutschland: Zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

 
 

5.9

 
 

Reform der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

 
 

5.10

 
 

Steuerung durch Programme: Die Kulturförderung der Europäischen Union

 
 

5.11

 
 

Das EU-Beamtenstatut im Kontext des deutschen öffentlichen Dienstrechts

 
 

5.12

 
 

Öffentlicher Dienst im europäischen Verwaltungsraum

 

 

 


Stand: 19.05.2026 07:45