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S 120

(S 120) Informationsfreiheitsrecht und Daten-Governance


DozentInnen
Richter
Veranstaltungstyp
Seminare
Semesterwochenstunden (SWS)
2 Std.
Termin(e)
10.11.26 - 16:30 bis 19:45, Hörsaal 4
17.12.26 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
04.01.27 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
05.01.27 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
06.01.27 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4
07.01.27 - 09:00 bis 12:15, Hörsaal 4

Beschreibung

Fachbeschreibung:

Informationsfreiheit unter Druck: Das IFG zwischen Bürokratierückbau, Digitalisierung und KI?

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, das seit 20 Jahren geltende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundlegend umzubauen: Der voraussetzungslose Zugang soll durch den Nachweis eines „berechtigten Interesses“ ersetzt werden. Juristische Personen – also NGOs, Verbände, Redaktionen – sollen keine Anträge mehr stellen dürfen. Die Gebührenobergrenze von 500 Euro soll fallen. Namen von Behördenmitarbeitenden sollen pauschal geschwärzt werden. Ein Referentenentwurf des BMI liegt noch nicht vor, Widerstand kommt aus der politischen Landschaft und der Zivilgesellschaft. Das Seminar begleitet dieses Gesetzgebungsverfahren, während es läuft.

 

Aufbauend auf der Vorlesung „EU-Plattformregulierung und Datenwirtschaftsrecht“ (V 121) fragen wir: Welche Funktion erfüllt Informationsfreiheit, wenn Verwaltung digital arbeitet und KI-Systeme einsetzt? Ist das IFG ein Kontrollinstrument der Demokratie – oder, wie die Koalition argumentiert, vor allem Bürokratie? Inwiefern müssen Informationsfreiheits- und Transaprenzregelungen an die sich verändernde Sicherheitslage angepasst werden?

Das Seminar ist für juristische wie verwaltungswissenschaftliche Arbeiten offen. Mögliche Themenfelder sind etwa:

*Berechtigtes Interesse, Klarnamenpflicht, Beschränkung auf natürliche Personen: verfassungs- und unionsrechtliche Grenzen

*Kostendeckungsprinzip und Zugangsgerechtigkeit

*Schnittstellen zum Urheberrecht, Datenschutzrecht und zur DSGVO sowie zum Sicherheitsrecht (insbesondere Bedrohung durch Drittstaaten)

*Von der Papierakte zum Datenbestand: Was ist eine amtliche Information in Cloud-Systemen?

*Proaktive Veröffentlichung statt Antragsrecht? Erfahrungen mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz

*KI-Einsatz bei der Bearbeitung von Informationsanträgen: Entlastung oder neues Rechtsproblem?

*Rechtsvergleich: Tromsø-Konvention, EU-Grundrechtecharta Art. 42, (verfassungs-)rechtliche Verankerung in anderen Mitgliedstaaten

*Empirie der Überlastungsthese: Was zeigen Evaluationen tatsächlich?

 

Wer Rechtspolitik an einem laufenden Gestezgebungsverfahren erproben möchte, ist hier richtig.

 

 

Vorausgesetztes Wissen:

Besuch der Vorlesung V 121 mit den für diese genannten Voraussetzungen.

 

Lernziele: 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars fertigen eine Seminararbeit (max. 28.000 Zeichen) an und präsentieren ihr Thema dann durch einen Vortrag. Der Ablauf ist wie folgt:

1) In der obligatorischen Vorlesung (V 121), die bereits am 03.11.2026 anfängt, wird in das Thema eingeführt. Wir haben auch Gelegenheit, die Themenvergabe – die möglichst präferenzgerecht erfolgen sollte – zu besprechen.

2) Am 10.11.2026 (Di) haben wir dann von 16:30-19:45h unsere Seminarvorbesprechung. In der Vorbesprechung sage ich dann noch etwas zu den einzelnen Themen und zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Bearbeitung. Außerdem führe ich in das wissenschaftliche Schreiben ein und wir diskutieren Schreibstile anhand einer Übung. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist Pflicht, um das Seminar erfolgreich zu absolvieren.

3) Am 17.12.2026 (Do) haben wir von 9:00-12:15h noch eine weitere Sitzung, in der wir die Anforderungen an den Seminarvortrag besprechen.

4) Ihre schriftliche Arbeit ist spätestens am 30.12.2026 fällig (Näheres zu den Formalia usw. finden Sie dann auf OLAT). Sie haben die Möglichkeit, ein Exposé mit mir individuell zu besprechen. Genaueres hierzu besprechen wir in der Vorbesprechung am 10.11.26.

5) Sie halten dann im Zeitraum 04.–07.01.2027 einen Seminarvortrag zu Ihrem Thema mit anschließender Diskussion. Die Länge des Vortrags ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer:innen, wird aber 30 Minuten nicht überschreiten. Auch hierzu erhalten Sie auf OLAT rechtzeitig Details.

 

Bitte merken Sie sich für das Seminar also folgende Termine vor:

10.11.26 (Di), 16:30h-19:45h (obligatorische Seminarvorbesprechung)

17.12.26 (Do), 09:00h-12:15h (Vertiefung und Vorbesprechung Vorträge)

04.01.27 (Mo), 09:00h-12:15h (Seminarvorträge)

05.01.27 (Di), 09:00h-12:15h (Seminarvorträge)

06.01.27 (Mi), 09:00h-12:15h (Seminarvorträge)

07.01.27 (Do), 09:00h-12:15h (Seminarvorträge)

 

Vorbereitung:

Nähere Hinweise zu den Inhalten und dem Ablauf des Seminars sowie zur Literatur erhalten Sie über OLAT. Bitte melden Sie sich hierfür an und machen Sie sich mit der Bedienung vertraut, bevor das Seminar beginnt. Sie finden dort auch aktuelle Ankündigungen zum Kurs.

 

Kontakt Lehrperson:

Falls Sie vorab weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an den Lehrstuhl von Professor Richter: sekr_ls_richter@uni-speyer.de.

 

Verwendung:

Ergänzungsstudium, LL.M.: Recht und Innovation in Staat und Verwaltung

MAPA 3. Fachsemester: WPM I D: Datenrecht

Aufbaustium: Ausgewählte Politikfelder


Stand: 05.10.2026 20:45