(S 118) Steuerrecht in Europa
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Fachbeschreibung:
Die Steuerhoheit liegt ungeachtet zunehmender europäischer Integration bei den Nationalstaaten. Sie haben sich die ausschließliche Kompetenz im Bereich der Steuern vorbehalten. Allein für den Bereich der indirekten Steuern wie Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern etwa für Mineralöle, Alkohol und Tabak ist die EU zur Harmonisierung befugt (Art. 113 AEUV).
Für den großen Bereich der direkten Steuern – namentlich Einkommens- und Körperschaftsteuer –
bleibt dagegen nur der Rückgriff auf die allgemeine Harmonisierungskompetenz (Art. 115 AEUV). Auf dieser Grundlage sind punktuelle Harmonisierungsmaßnahmen spezieller Detailfragen möglich. Dessen ungeachtet entfaltet der EuGH unter Rückgriff auf die Grundfreiheiten, insbesondere
Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 49, 63 AEUV), sowie das Beihilferecht (Art. 107 ff. AEUV) einen ganz erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der nationalen Steuerrechtsordnungen.
Vielen gilt er als „Motor“ der Harmonisierung des Steuerrechts in Europa.
Nicht zuletzt deswegen vermag die Europäische Kommission hinsichtlich Gestaltung und Vollzug der nationalen Steuerrechtsordnungen auf die Mitgliedstaaten einzuwirken. Zahlreiche
Vertragsverletzungsverfahren zeugen davon.
Themenforschläge
I. Nationales Steuerrecht unter dem Einfluss von Richtlinien der EU
1. Bekämpfung mißbräuchlicher Steuergestaltungen in Europa
2. Informationsaustausch über Krypotwerte und E-Geld:
Zur achten Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vom 17.10.2023 (DAC 8)
3. Zur Weiterentwicklung des Betriebsstättenbegriffs in Europa.
II. Der EuGH als Motor der Harmonisierung nationaler Steuerrechtsordnungen
1. Wegzugsbesteuerung und ihre Grenzen - EuGH Urt. v. 25.10.2017, Rs. C 106/16
EuGH, Rs. C 430/25 (Gena)
2. Wegzugsbesteuerung und Zuzug:
gibt es ein Gebot der Konnexität der anzusetzenden Werte?
3. Zulässigkeit lernender Algorithmen in der Finanzverwaltung -
unter besonderer Berücksichtigung ders PNR-Urteils des EuGH (Rs. C-817/19).
II
III. Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge
1. Substantielle wirtschaftliche Präsenz - Anforderungen im internationalen Steuerrecht
2. BEFIT-Richtlinie - auf dem Weg zu einer globalen Mindestbesteuerung
3. Initiativen zur Digitalisierung des Steuervollzugs in Europa.
Vorausgesetztes Wissen:
Interesse an steuerrechtlichen Fragestellungen, fundierte Kenntnisse des nationalen Öffentlichen Rechts insbesondere des Verwaltungsrechts und/oder des Gesellschaftsrecht sowie des Rechts der Europäischen Union. Auf die teilweise beschränkten Recherchemöglichkeiten wird bei Vergabe und Zuschnitt des zu bearbeitenden Themas flexibel Rücksicht genommen.
Lernziele:
Ziel des Seminars ist, die mit der zunehmenden europarechtlichen Überwölbung des Steuerrechts der Mitgliedstaaten verbundenen Veränderungsprozesse zu durchdringen und die Konsequenzen für die Steuergesetzgebung, den Vollzug der Steuergesetze durch die Finanzverwaltung sowie die Recht- sprechung der Finanzgerichtsbarkeit zu analysieren.
GasthörerInnen sind zugelassen
Kommentar (z.B. Voraussetzungen für Notengebung bei Studienleistungen und Modulprüfungen, Bedingungen für die Teilnahme von Gaststudierenden bei Seminaren und AGs):
Die Teilnahme am Seminar setzt die schriftliche Bearbeitung (max. 25.000 Zeichen zzgl. Gliederung und Verzeichnisse) und die mündliche Präsentation (15 Minuten) eines der angebotenen Themen voraus. Die Themenvergabe erfolgt in Abstimmung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Gaststudierende nehmen ohne eigene schriftliche Ausarbeitung aktiv an der Diskussion präsentierter Bearbeitungen teil.
Kontakt Lehrperson:
Prof. Dr. Heike Jochum: heike.jochum@zentrumwvfs.com
Verwendung:
Ergänzungsstudium, LL.M.: Staat und Verwaltung in der Europäisierung und Internationalisierung
Stand: 05.10.2026 20:45