(S 107) Öffentliches Dienstrecht
26.01.27 - 09:00 bis 16:15, Seminarraum I
27.01.27 - 09:00 bis 16:15, Seminarraum I
28.01.27 - 09:00 bis 16:15, Seminarraum I
Seminargegenstand ist das Recht des öffentlichen Dienstes in Deutschland in Bund und Ländern, das Beamtenrecht ebenso wie das Recht der tarifvertraglich Beschäftigten. Rechtssystematische Fundamentalunter-schiede beider Statusgruppen werden herausgearbeitet, wiewohl beide Teilrechtssysteme aufeinander bezogen wechselseitig wesentliche Beiträge zu Funktionsfähigkeit, Selbstverständnis und Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes im modernen Staatswesen unter nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen leisten. Die aktuellen Veränderungen im Kanon der Staatsaufgaben, die Anforderungen der Digitalisierung, die Herausforderungen aus den Tatsachen der demographischen Entwicklung, die Suche nach Attraktivität fordern die Gestaltungsmöglichkeiten des Dienstrechts und auch sein rechtspolitisches Grundlagenverständnis immer wieder neu heraus. Entbürokratisierungskonzepte und erhöhte Erwartungen an Digitalisie-rung und KI-Kompetenzen nehmen- das Personal im öffentlichen Dienst in Anspruch; veränderte Arbeits- und Führungskonzepte, aber auch ein neues Nachdenken über das Berufsbeamtentum selbst, über hoheitsrechtliche Herausforderungen, über Laufbahn-Modelle, über das Verhältnis von Hauptberuf zu Nebentätigkeiten, über das berufliche Selbstverständnis im Umgang mit sozialen Medien, über Grenzen der Alimentation als amtsangemessener Besoldung im Verhältnis zur tarifvertrag-lichen Entgeltordnung, über familienbezogene Leistungen, über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie prägen den aktuellen Diskurs über den Umbau der Verwaltung und nehmen das Personal mit. Die Anforderungen des Europäischen Verwaltungsraums lassen die öffentlichen Dienste der EU-Mitgliedstaaten und der Vertragsstaaten des Schengen-Systems in den Bereichen der Gemeinsamen Außen-handelstarife, der Migrationspolitik, aber auch der gemeinsamen inneren und auch äußeren Sicherheit zu einer Kooperationsgemeinschaft mit erheblichen Koordinierungsanforderungen werden. Im öffentlichen Dienstrecht gehen Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Staats- und Verfassungsrecht, das Recht der Europäischen Union, Grundsätze des Personalmanagements, Recht und Gestaltungspraxis der Verwaltungsorganisation sowie Erträge aus den Verwaltungswissenschaften, aus New Public Management- und Public Governance-Über-legungen sowie Rechts- und Organisationsprinzipien und -Perspektiven des eGovernment vielschichtige Verbindungen ein. Das Seminar will hierzu in rechtlichen Grundfragen ebenso wie für typi-sche Konfliktlagen Orientierung geben und Diskussionsgrundlage sein. Impulse der regen Rechtsprechungstätigkeit der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichte, des EuGH und des EGMR runden das Bild ab.
Schwerpunktbereiche
zum Recht des öffentlichen Dienstes in Deutschland in Bund und Ländern, Beamtenrecht und Recht der Tarifbeschäftigten:
I. Grundlagen
II. Status- und Laufbahngrundsätze
III. Mobilität im öffentlichen Dienst
IV. Leistungsprinzip und Beurteilungssysteme
V. Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch
VI. Flexibilisierung im öffentlichen Dienst
VII. Gleichstellungsfragen
VIII. Rechtliche Vorgaben durch die Europäischen Union
IX. Digitalisierung im öffentlichen Dienst; Digitalisierungstarifverträge
X. Personalvertretungsrecht XI. Alimentation und Versorgung; familienbezogene Leistungen
XII. Konfliktbewältigung; öffentlicher Dienst aus anwaltlicher Sicht
Voraussetzungen zur Erteilung eines Leistungsnachweises:
-Seminararbeit: ca. 15 Textseiten (Abgabe zum Semesterschluss, idealerweise eine Woche nach Modulende),
-Vortrag: 20 Minuten,
-Thesenpapier und aktive Mitarbeit.
GasthörerInnen (aller Fakultäten) sind willkommen!
Anforderungen: Kurzvortrag 10 Minuten Thesenpapier und aktive Mitarbeit.
Verwendung:
Ergänzungsstudium, LL.M.: Staat und Verwaltung in der Europäisierung und Internationalisierung
Aufbaustudium: Europa und Internationalisierung
Stand: 05.10.2026 20:45