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Modulprüfungen

Für die Teilnahme an Modulprüfungen ist eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt gegenüber dem Prüfungsamt automatisch mit der Belegung des Moduls im Rahmen des Belegungsverfahrens. Aufgrund dieser automatischen Anmeldung zu den Modulprüfungen müssen hierfür keine gesonderten Anmeldeformulare ausgefüllt werden. Ein Rücktritt von der Teilnahme an einer Modulprüfung ist nur aus wichtigem Grund möglich. 

Modulprüfungen erfolgen studienbegleitend und schließen das jeweilige Modul ab. Ihr Gegenstand sind die Inhalte der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls. 

Eine Modulprüfung soll erst abgelegt werden, wenn die dem Modul zugeordneten Studienleistungen erbracht worden sind. Sind diese noch nicht vollständig erbracht, ist eine Ablegung unter Vorbehalt möglich. Die Modulprüfung ist in diesem Fall erst dann bestanden, wenn sämtliche Studienleistungen erbracht sind.

Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilen, ist die Prüfung nur dann bestanden, wenn jeder Teil mit mindestens der Note „ausreichend" bewertet wurde.