Covid-Regelungen

► Informationen zum Semesterbetrieb (gültig seit dem 30. Mai 2022)

Das Semester und somit beinahe alle Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Klausuren und Prüfungen finden in Präsenz unter Berücksichtigung der einheitlichen Regelungen zum Infektionsschutz statt; einzelne größere Veranstaltungen insbesondere im Rahmen der Juristenausbildung können auch digital stattfinden.

Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer bittet in allen Räumlichkeiten inklusive der von den Studierenden als Wohnraum genutzten Räume  um Beachtung folgender Hinweise:

  • Maskenpflicht: Am 25. Mai 2023 lief die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus. Die bis dahin per Hausrecht angeordnete Maskenpflicht auf den Verkehrswegen ist daher aufgehoben. Die Maßnahme erscheint mit Blick auf die Inzidenzen als vertretbar und entspricht den von Bund und Ländern gesetzten allgemeinen Rahmenbedingungen. Die Hochschulleitung spricht allerdings ausdrücklich eine Empfehlung zur Nutzung von FFP2-Masken oder medizinischer OP-Masken aus.
  • 3-G-Pflicht und Kontaktdatenerfassung:: Die frühere 3G-Pflicht für Studierende und Lehrende zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung bleibt weiterhin aufgehoben.
  • Allgemeine Hygienemaßnahmen und Abstände: Alle Personen auf dem Campus sollen sich bemühen, sich an die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie das Vermeiden von Körperkontakt, das täglich mehrmalige, mindestens 30-sekündige Händewaschen, Niesen in die Armbeuge,  regelmäßige und ausreichende Belüftung der Veranstaltungsräume etc. zu halten. In den Sanitärräumen werden Flüssigseife und Einweghandtücher sowie Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Weitere Spender mit Handdesinfektionsmittel befinden sich im Eingangsbereich des Lehrgebäudes. Im Übrigen gelten die allgemeinen Hinweise zum Verhalten im Zusammenhang mit Corona. Das Einhalten von Abständen wird weiterhin dringend empfohlen.
  • Corona-Tests: Auf dem Campus besteht keine Testmöglichkeit. Es wird auf entsprechende Angebote in der Stadt verwiesen.
  • Absonderung bei Krankheit / Infektion: Da sich die Verpflichtung zur Absonderung nach der am Wohnort geltenden Rechtslage richtet sind die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten (für Wohnorte in Rheinland-Pfalz die 'Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion'). Bei unspezifischen Allgemeinsymptome oder Atemwegserkrankungen jeglicher Schwere dürfen die Räumlichkeiten der Universität Speyer nicht betreten, bis das Vorliegen einer Corona-Infektion ausgeschlossen ist.
  • Die Hochschulleitung appelliert an alle, durch umsichtiges Verhalten sowohl die eigene Gesundheit als auch die der Mitmenschen zu schützen.

 

Weitere Hinweise

Hygienekonzept für außerschulische Bildungsmaßnahmen und Aus- und Fort- und Weiterbildung (mit Ausnahme von Ferienbetreuungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten)