Erasmus+ Funding for Students and University Staff
from Ukraine

We have the option to fund stays at Speyer University of Ukrainian citizens having to leave their home country due to the war via Erasmus+:

Students:
Study semesters or internships; Funding: 1100 €/month (3 months)

Staff:
Training or Teaching; Funding 160 € per day (starting with 2 weeks, can be extended).


For more information please contact:

Marina Scherrer (scherrer@uni-speyer.de)
Kirstin Grunenberg (grunenberg@uni-speyer.de)


Allgemeine Informationen zum Programm

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion und Vielfalt, der digitale Wandel, Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind.

Schließlich soll das Programm auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.

Das Programm enthält drei Leitaktionen:

  • Leitaktion 1 – Mobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2 – Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
  • Leitaktion 3 - Politikunterstützung 

Rund 10 Millionen Europäerinnen und Europäer sollen von dem Programm profitieren.

Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden.Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr:

Deutscher Akademischer Austauschdienst                 

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit   
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020+49(0)800 2014 020 FREE
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de


Die Europäische Kommission hat der Universität Speyer eine ERASMUS-Universitätscharta zuerkannt.

Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021-2027 (hiernach „das Programm“ genannt“) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. (Den Link zur Erasmus Charta finden Sie auf dieser Website oben rechts im grauen Kasten).

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

 

Erasmus+ mit Programmländern K 131

Auslandspraktikum für Studierende (SMP)

Kurzzeitstipendien für Auslandspraktika

Bitte beachten Sie, dass Praktika bei Deutschen Auslandsvertretungen nur über Kurzzeitstipendien des DAAD gefördert werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.

ERASMUS+ Förderung für Praktika

Zielgruppe:

  • Studierende
  • Graduierte

Voraussetzungen:

  • Immatrikulation an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zum Zeitpunkt der Bewerbung - gilt auch für Graduierte!

Möglicher Förderzeitraum:

  • 2 Monate (60 Tage) bis 12 Monate (360) Tage (mögliche Dauer auch von der Höhe der finanziellen Bewilligung für die DUV Speyer abhängig)

Fördersummen:

Die Höhe der Förderung ist vom Zielland abhängig.

Gruppe 1  (600 EUR/Monat im Projekt 2022 und 2023 )
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Partnerländer au Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

Gruppe 2  (540 EUR/Monat im Projekt 2022 und 2023)
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten: Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat)

Gruppe 3  (490 EUR/Monat im Projekt 2022 und 2023)
Länder: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Des Weiteren stehen auch Top Ups für „fewer opportunities“, z.B. für Erstakademiker*innen, zur Verfügung.

Aufstockungsbeträge (top-ups)

für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
für Teilnehmende mit geringeren Chancen: 250 EUR / Monat        
für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig (Projekt 2022 und 2023)      

Mehrfachförderung

  • während des Masters: maximal 12 Monate
  • während der Promotion: maximal 12 Monate

Förderfähige Praktika:

  • Pflichtpraktika
  • Freiwillige Praktika
  • Praktischer Teil einer Abschlussarbeit

Das Praktikum muss in einem Unternehmen, Institutionen oder sonstigen Einrichtungen (z. B. NGO'S) im europäischen Ausland in Vollzeit absolviert werden. Ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten.

Bafög:

Für das Auslandspraktikum kann Auslands-Bafög beantragt werden, soweit es sich um ein Pflichtpraktikum von mindestens drei Monaten handelt. Nach § 21 Abs. 3 Nr. 2 des Bafög-Gesetzes werden Stipendien, die einenMonatsdurchschnitt von 300 € übersteigen, als Einkommen berücksichtigt und auf das Bafög angerechnet.

Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie unter
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandspraktikum/de/


Mobilität von Lehrenden (STA)

Mobilität zu Unterrichtszwecken

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. 

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an einer aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden.

Lehraufenthalte innerhalb K131 dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
• Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
• Dozenten ohne Dotierung
• Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
• Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
• Wissenschaftliche MitarbeiterInnen
• Personal von ausländischen Unternehmensvertretungen

Fördersätze ST

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

Gruppe 1: 180 Euro/Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
• Gruppe 2: 160 Euro/Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
• Gruppe 3: 140 Euro/Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
• Gruppe 4: 180 Euro/Tag für nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem
Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz und Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaft), folgende Beträge: 

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

23 EUR

-

100 und 499 KM

180 EUR

210 EUR

500 und 1999 KM

275 EUR

320 EUR

2000 und 2999 KM

360 EUR

410 EUR

3000 und 3999 KM

530 EUR

610 EUR

4000 und 7999 KM

820 EUR

-

8000 KM oder mehr

1500 EUR

-

 

Mobilität von Personal (STT)

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an einer aufnehmende Hochschule mit ECHE oder einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann  Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

Beispiele:

• Allgemeine und technische Verwaltung
• Bibliothek
• Fachbereiche
• Fakultäten
• Finanzen
• International Office
• Öffentlichkeitsarbeit
• Studierendenberatung
• Technologie & Transfer
• Weiterbildung

Weiterbildungsformate (Beispiele):

• Hospitationen
• Job Shadowing
• Studienbesuche
• Teilnahme an Workshops und Seminaren
• Teilnahme an Sprachkursen

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes:

• Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
• Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
• Stärkung der eigenen Kompetenzen
• Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Fördersätze ST

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

Gruppe 1: 180 Euro/Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Gruppe 2: 160 Euro/Tag für Belgien, Frankreich, Deutschland Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 140 Euro/Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Gruppe 4: 180 Euro/Tag für nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz und Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaft), folgende Beträge:

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

23 EUR

-

100 und 499 KM

180 EUR

210 EUR

500 und 1999 KM

275 EUR

320 EUR

2000 und 2999 KM

360 EUR

410 EUR

3000 und 3999 KM

530 EUR

610 EUR

4000 und 7999 KM

820 EUR

-

8000 KM oder mehr

1500 EUR

-


Erasmus+ mit Partnerländern KA 171

Das Erasmus+ Programm ermöglicht nicht nur Europäerinnen und Europäern im Ausland zu studieren, sich fortzubilden und Auslandserfahrungen zu sammeln, sondern auch Teilnehmenden außerhalb der Europäischen Union. Seit 2015 können Personen und Organisationen aus aller Welt an Erasmus+ Mobilitäten im Bereich der Hochschulbildung teilnehmen.
Im Rahmen der Förderlinie KA171 können europäische Hochschuleinrichtungen Mobilitätsvereinbarungen mit Partnern in der ganzen Welt schließen, um Studierende und Personal zu entsenden und zu empfangen.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten in Partnerländern bzw. aus Partnerländern in Deutschland wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt.
 

Studierendenmobilität - Studium (SMS) und Praktikum (SMP)

  • aus einem förderfähigen Partnerland nach Deutschland: 850,00 € monatliche Stipendienrate

Blended short-term Mobilitäten SM

Stückkosten für Aufenthaltstage für Studierende, Graduierte und Doktoranden* im Rahmen einer Studierendenmobilität

MobilitätsdauerFörderung
Tag 5 - 14Im Aufruf 2022: 70 EUR / Tag
Im Aufruf 2023: 79 EUR / Tag
Tag 15 - 30Im Aufruf 2022: 50 EUR / Tag
Im Aufruf 2023: 56 EUR / Tag

(*Für Doktoranden, die über eine Studierendenmobilität (SM) gefördert werden, ist die virtuelle Phase bei einer short-term Mobilität nicht verpflichtend.)


Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (ST)

Anmerkung: Im Falle von Mobilität zu Lehrzwecken müssen mindestens acht Stunden pro Woche unterrichtet werden und sowohl bei einer Personalmobilität zu Lehrzwecken als auch der einer Fort- und Weiterbildung gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von 5 Tagen.

Es gelten folgende Fördersätze:

  • aus Deutschland in ein förderfähiges Partnerland: 180,00 € pro Tag (bis zum 14. Tag), ab dem 15. Fördertag 126,00 € pro Tag
  • aus einem förderfähigen Partnerland nach Deutschland: 160,00 € pro Tag (bis zum 14. Tag), ab dem 15. Fördertag 112,00 € pro Tag


Reisekosten für Hin- und Rückfahrt
Wer kann einen Reisekostenzuschuss beantragen?

In der Förderlinie KA171 ist die Auszahlung der Reiskostenpauschale an alle Geförderten, Studierende wie Personal, vorgesehen.

DistanzWie viel?Wie viel für grünes Reisen?
10 und 99 KM     23 EUR   -
100 und 499 KM   180 EUR   210 EUR
500 und 1999 KM   275 EUR   320 EUR
2000 und 2999 KM   360 EUR   410 EUR
3000 und 3999 KM   530 EUR   610 EUR
4000 und 7999 KM   820 EUR   -
8000 KM oder mehr   1500 EUR   -


Es können zusätzlich bis zu 4 Tage aus der Kostenkategorie “individual support” für die umweltfreundliche Reise gefördert werden. Das bedeutet in besonderen begründeten Fällen können insgesamt bis zu 6 Reisetage bewilligt werden.

Im Falle der Distanz zwischen Tiflis und Speyer beträgt die Fahrtkostenpauschale mindestens 360,00 €

Aufstockungsbeträge (top-ups) für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen

Studierende mit geringeren Chancen, erhalten für Langzeitmobilitäten 250 Euro zusätzlich pro Monat zu ihrem Erasmus-Zuschuss.
Für blended short-term Mobilitäten einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten ab 15 Tagen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Grunenberg (grunenberg@uni-speyer.de, Tel.: 0049 (0)6232 654253) oder Frau Scherrer (scherrer@uni-speyer.de, Tel.: 0049 (0) 6232 654250).

 

Kontakt

Kirstin Grunenberg
Akademisches Auslandsamt - Leitung


Telefon: 06232 / 654-253
E-Mail: grunenberg@uni-speyer.de

Kontakt

Marina Scherrer
Akademisches Auslandsamt - vertretende Leitung


Telefon: 06232 / 654-250
E-Mail: scherrer@uni-speyer.de

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Freiherr-vom-Stein-Straße 2
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