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Kosten

Die Studiengänge in Speyer sind mit Ausnahme des berufsbegleitenden M.P.A. Wissenschaftsmanagement entgelt- und gebührenfrei. Es fällt aber für jedes Semester der Beitrag zur Hörerschaft in Höhe von 50 Euro an. Im Studienentgelt Wissenschaftsmanagement ist dieser Beitrag enthalten.

Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten auch für die Station in Speyer ihre Unterhaltsbeihilfe. In Rheinland-Pfalz beträgt diese z. B. seit dem 01.01.2015 1083,96 € brutto monatlich. 

BAföG

Masterstudierende können, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, BAföG beziehen. Zuständig für die Gewährung von BAföG-Mitteln ist das
BAföG-Amt der Johannes Gutenberg Universität Mainz Bitte Verwenden Sie für Anträge die auf den o.g. Websites des Mainzer BAföG-Amtes eingestellten Formulare und reichen Ihre Anträge unmittelbar in Mainz ein.

Bitte denken Sie daran, Ihre Anträge vollständig und rechtzeitig vor Studienbeginn einzureichen!

Aufbaustudium

Das Aufbaustudium zum Magister rerum publicarum ist notwendigerweise Zweitstudium und deshalb muss der Lebensunterhalt während des Studiums aus Eigenmitteln finanziert werden.