Rechtsgrundlagen
Gesetz, Staatsvertrag, Haushaltsplan
Grundordnung und Teilgrundordnungen
Studium
Einschreibeordnung und Prüfungsordnungen für Master- und Magisterstudiengänge
Für Studienanfängerinnen und -anfänger geltende Fassungen
Studien- und Prüfungsordnung für das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium (Magisterordnung)
Übergangsweise noch geltende ältere Fassungen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement (alte Fassung)
und hierzu
Anlage vom 6. April 2016 (alte Fassung)
Promotion und Habilitation
Promotionsordnung in der Fassung vom 7. November 2016
Diese Ordnung ist auch gültig für Studierende, die nach der durch sie außer Kraft gesetzten Promotionsordnung vom 24. Oktober 2006 (zuletzt geändert am 22. September 2011) zugelassen wurden. In wenigen Altfällen von vor 2006 zugelassenen Studierenden gilt noch die Promotionsordnung vom 17. August 1986.
Promotionsordnung vom 17. August 1989
Nur noch im Ausnahmefall für wenige noch nach dieser Promotionsordnung zugelassene Altfälle gültig. Es besteht für diese Doktorandinnen und Doktoranden, die Möglichkeit, auf Antrag ihre Promotionsverfahren nach den neuen Promotionsordnung fortzusetzen (§ 24 Abs. 4 der Promotionsordnung vom 2. Dezember 2014)
Grundsätzliches
Gleichstellungsplan 2020-2026
Sicherheit
Wichtige Rahmengesetze
Dienstvereinbarungen
Die Deutsche Universität für Verwaltungswisenschaften Speyer hat mit dem Personalrat folgende Dienstvereinbarungen geschlossen:
Dienstvereinbarung "Fairness und Offenheit am Arbeitsplatz"
Dienstvereinbarung über die Einführung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen
Dienstvereinbarung zur Suchtbekämpfung
Betriebsvereinbarung Nebenstellenanlage pbxAct 400
Dienstvereinbarung Gleitende Arbeitszeit vom 28. Juli 1997 und Ergänzung vom 22. März 2002
Inklusionsvereinbarung gemäß § 166 SGB IX