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Rechtsgrundlagen

Grundordnung und Teilgrundordnungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen DUVwG am 26.11.2025 sind alle Grundordnungen und Teilgrundordnungen der Universität ausser Kraft getreten und werden jetzt sukzessive neu erlassen bzw. durch einfache Satzung ersetzt.

Promotion und Habilitation

Promotionsordnung in der Fassung vom 7. November 2016
Diese Ordnung ist auch gültig für Studierende, die nach der durch sie außer Kraft gesetzten Promotionsordnung vom 24. Oktober 2006 (zuletzt geändert am 22. September 2011) zugelassen wurden. In wenigen Altfällen von vor 2006 zugelassenen Studierenden gilt noch die  Promotionsordnung vom 17. August 1986.

Promotionsordnung vom 17. August 1989
Nur noch im Ausnahmefall für wenige noch nach dieser Promotionsordnung zugelassene Altfälle gültig. Es besteht für diese Doktorandinnen und Doktoranden, die Möglichkeit, auf Antrag ihre Promotionsverfahren nach den neuen Promotionsordnung fortzusetzen (§ 24 Abs. 4 der Promotionsordnung vom 2. Dezember 2014)

Habilitationsordnung

 

Lehre

Gleichstellungsplan 2020-2026

Sicherheit

Veröffentlichungblatt der Universität