Promotion

Eine Promotion an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer führt zur Erlangung eines der folgenden akademischen Grade:

  • Doktor/-in der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.)

  • Doktor/-in der Rechtswissenschaft (Dr. iur.)

  • Doktor/-in der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)

 

Der Doktorgrad wird aufgrund einer Dissertation und einer mündlichen Doktorprüfung (Disputation) verliehen. Er stellt eine Zusatzqualifikation dar, welche die Fähigkeit wissenschaftlich und problemorientiert zu arbeiten unter Beweis stellt und gleichzeitig ein ausgeprägtes Interesse am Untersuchungsgegenstand "Verwaltung" dokumentiert.

 

Möglichkeiten nach der Promotion

Eine Promotion kann die Chancen auf eine Führungsposition in der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, in der Politik, in Verbänden und in Wirtschaftsunternehmen erhöhen. Sie ermöglicht es den Doktorandinnen und Doktoranden, wie in den anderen Studiengängen der Universität, ihre verwaltungswissenschaftlichen Kenntnisse auf interdisziplinärer Grundlage auszubauen und zu vertiefen.

 

Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören überdurchschnittlich qualifizierte Absolventinnen und Absolventen eines Studiums auf den Gebieten der Rechts-, Verwaltungs-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, die ihr Studium mit einem deutlich überdurchschnittlichen Staatsexamen, Masterabschluss,  Magisterabschluss oder universitären Diplomabschluss abgeschlossen haben. Ausnahmsweise können auch Absolventinnen und Absolventen anderer Disziplinen zugelassen werden.

Kontakt

Dr. Klauspeter Strohm
Abteilung 1 - Leitung


Telefon: 06232 / 654-225
Telefax: 06232 / 654-446
E-Mail: strohm@uni-speyer.de

Kontakt

Silke Langnickel
Abteilung 1 - Sekretariat


Telefon: 06232 / 654-215
E-Mail: langnickel@uni-speyer.de

Promotionsordnung