Uni-Speyer Xing Uni-Speyer Zugang Webseite Uni-Speyer auf Facebook



Veröffentlichung der Dissertation

Publikationspflicht und Möglichkeiten der Veröffentlichung

Nach Bestehen der mündlichen Prüfung ist die Dissertation innerhalb eines Jahres zu veröffentlichen. Wurden der Kandidatin oder dem Kandidaten in der mündlichen Prüfung unmittelbar im Anschluss an die Bekanntgabe der Gesamtbewertung vor der Publikation zu erfüllende Auflagen mitgeteilt, so ist deren Erfüllung vor der Veröffentlichung von der Erstgutachterin oder vom Erstgutachter zu überprüfen und eine schriftliche Druckfreigabe zu erteilen.

Die Pflicht zur Veröffentlichung wird erfüllt durch die Ablieferung von Pflichtexemplaren und die Vorlage einer Zusammenfassung der Dissertation, die von der Betreuerin oder vom Betreuer genehmigt wurde und im Umfang eine Seite nicht übersteigt.

Als Pflichtexemplare sind wahlweise unentgeltlich abzuliefern:

  • 6 Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird und auf der Rückseite des Titelblattes die Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes ausgewiesen ist (z.B. "Zugleich Dissertation, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2022")
    oder
  • 6 Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift erfolgt,
    oder
  • 6 Exemplare und eine elektronische Version, deren Dateiformat und deren Datenträger von der Hochschulbibliothek zu genehmigen sind,
    oder
  • 86 Exemplare im Buch- oder Fotodruck, davon 80 an die Hochschulbibliothek zum Zweck der Verbreitung im Rahmen des Schriftenaustauschs.

Urkunde und Recht zur Führung des Doktortitels

Nach Ablieferung der Pflichtexemplare wird die Doktorurkunde verliehen, durch die das Recht zu Führung des Doktorgrades entsteht.
Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 5 der Promotionsordnung kann die Universität im Ausnahmefall auf Antrag nach Vorlage eines unterschriebenen Verlagsvertrages von der Bestimmung absehen, dass das Recht zur Führung des Doktorgrades erst mit der Aushändigung der Urkunde entsteht.