Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft

Das Lehrstuhl-Team bei der feierlichen Rektoratsübergabe an Frau Prof. Dr. Constanze Janda am 03. November 2025 (links der japanische Gastforscher M. Fukushima).

 

Herzlich willkommen auf den Seiten des Lehrstuhls für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft!

Unsere Forschungsschwerpunkte liegen im Recht der sozialen Sicherheit, einschließlich seiner europa- und internationalrechtlichen Bezüge, dessen Schnittstellen zum Arbeitsrecht sowie im Migrationsrecht.

 

Aktuelles

 

Lehre im Sommersemester 2026

Im Sommersemester 2026 wird Frau Prof. Dr. Constanze Janda keine Lehrveranstaltungen anbieten.

Der Lehrstuhl Sozialrecht und Verwaltungswissenschaften wird vertreten von Herrn Dr. Sören Deister.

Weitere Informationen finden Sie im  

 



Hugo Sinzheimer Preis 2025

 

Für ihre von Frau Prof. Dr. Constanze Janda an der Universität Speyer betreute Dissertation „Eingruppierung im öffentlichen Dienst“ ist Dr. Milena Herbig mit dem Hugo-Sinzheimer-Preis ausgezeichnet worden. Mit dem Preis werden herausragende Doktorarbeiten im Arbeitsrecht prämiert. Milena Herbig hat sich mit den Kriterien zur Bestimmung der Entgelthöhe im öffentlichen Dienst auseinandergesetzt und diese am Völker-, Unions- und Verfassungsrecht gemessen. Wir gratulieren!

In einem Podcast der Hans Böckler Stiftung stellt Milena Herbig im Gespräch mit HSI-Direktor Ernesto Klengel ihre Dissertation vor.

 

Willi Blümel Preis 2025

 

Herzlichen Glückwunsch!

Im Rahmen des Abendvortrages am 09. Juli 2025 wurde Frau Dr. Milena Herbig, ehemalige Forschungsreferentin bei Frau Prof. Dr. Constanze Janda, mit dem Willi Blümel Preis 2025 ausgezeichnet. In Erinnerung an Herrn Universitätsprofessor Dr. Willi Blümel vergibt die Willi und Lily Blümel Stiftung diesen Preis jährlich an besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen oder Nachwuchswissen-schaftler für Doktorarbeiten, die seinen Forschungs- und Interessengebieten zugeordnet werden können. Milena Herbig erhielt diese Auszeichnung für Ihre Dissertation, die von Frau Prof. Janda betreut wurde. Die Veröffentlichung der Arbeit "Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst.", ist 2024 bei Duncker & Humblot, Berlin, als Band 386 der Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht erschienen.

 

 


Kooperationsgebote im Sozialrecht
Flyer und digitaler Anspruchs-Check

Das umfangreiche Spektrum von Sozialleistungen erreicht nicht alle Menschen, die darauf einen Anspruch haben. Dies liegt zum einen an der hohen Komplexität der Rechtslage, zum anderen an der fehlenden Übersichtlichkeit der Sozialverwaltung. Diese ist historisch gewachsen und im Föderalismus auch nachvollziehbar, überfordert aber viele Leistungsberechtigte.

In verschiedenen Projekten haben wir uns mit den Kooperationsgeboten unter verschiedenen Trägern und Akteuren, präventiven Ansätzen und der Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit des Sozialstaats auseinandergesetzt. Ich freue mich, dass wir nun – gefördert durch die Auridis Stiftung – mit dem digitalen Anspruchs- und Kooperations-Check ein Instrument entwickeln konnten, das zu mehr Orientierung im Geflecht des Sozialstaats beitragen kann.

Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei und unter dem angegebenen Link

Flyer Kooperationsgebote im Sozialrecht


 

DIFIS-Fellowship

Seit ihrem Forschungsfreisemester im Wintersemester 2023/24 hat Frau Prof. Dr. Constanze Janda am Deutschen Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) im Forschungsfeld 5 „Sozialpolitik als Prozess“ das Fellowship „Zugänglichkeit des Sozialstaats“ übernommen.

 




 

DIFIS-Tagung im Forschungsfeld 5 zur Zugänglichkeit des Sozialstaats in Duisburg, 16.05.24 – 17.05.24

Wenn der Mensch nicht zum Sozialstaat kommt, muss der Sozialstaat zum Menschen kommen?!

Am 16. und 17. Mai 2024 wurde sich in Duisburg intensiv mit der Zugänglichkeit des Sozialstaats beschäftigt. Diese Tagung hat im Rahmen des DIFIS Fellowship von Prof. Dr. Constanze Janda stattgefunden.

Was sind die wichtigsten Erkenntnisse?

Die Verfahrensregeln des SGB I und SGB X gehen zum Teil weit über die Aspekte hinaus, die als "Recht auf gute Verwaltung" geschützt sind. Es besteht jedoch offenbar ein eklatantes Anwendungsdefizit. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird verletzt, wenn Anträge von der Sozialverwaltung nicht entgegengenommen werden - sei es mangels Zuständigkeit, wegen fremdsprachlicher Dokumente oder unklarem Begehren. Non take-up von Sozialleistungen liegt nicht nur in der Sphäre der Leistungsberechtigten, sondern auch und gerade in der der Verwaltung und ist teilweise auch im materiellen Recht angelegt.

Integrierte Angebote können Verantwortungsinseln aufbrechen; für die konkrete Ausgestaltung müssen passgenaue Lösungen vor Ort gefunden werden. Digitalisierung kann zur Lösung beitragen - sie wird jedoch einerseits durch die föderale Organisation behindert und kann andererseits marginalisierte Gruppen noch weiter ausschließen. Non take-up von Sozialleistungen beschränkt sich nicht auf Geldleistungen, sondern die Dienstleistungen dürfen nicht ausgeblendet werden - Stichwort: Rechtsanspruch auf Kita-Platz!

Gute Sozialverwaltung ist Teamwork - sowohl im Hinblick auf rechtskreisübergreifende Vernetzung als auch auf die gute Kooperation mit der Sozialberatung.

 


https://difis.org/f/0f693023d1.pdf

Diese Handreichung ist auch erschienen in der Zeitschrift "wohnungslos" Jg. 66, 2024/4, S. 144–146.


Für weitere Fragen steht Ihnen unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin im DIFIS-Projekt, Wiebke Siedorf zur Verfügung:

Wiebke Siedorf
Wiebke.Siedorf@uni-speyer.de
Tel. 06232 654-167

Zusätzliche Infos finden Sie auch unter 


Fokusgruppe private Altersvorsorge

Am 18. Juli hat die Fokusgruppe ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin empfiehlt sie mehrheitlich, die Riester-Förderung grundsätzlich beizubehalten, aber zu vereinfachen und zu flexibilisieren. Die private Altersvorsorge sollte auch bei solchen Anlageformen gefördert werden, die höhere Renditen einbringen; auch ein Verzicht auf 100%ige Garantien sollte den Vorsorgenden ermöglicht werden. Statt einer lebenslangen Verrentungspflicht sollten höhere Teilauszahlungen vereinbart werden können. Den Sparenden sollten zudem vor Beginn der Ansparphase und vor der Auszahlungsphase eine unabhängige und individuelle Altersvorsorgeberatung angeboten werden; ergänzt werden sollte diese durch eine unabhängige, digitale und kostenlos zugängliche Plattform, auf der die unterschiedlichen Produkte transparent miteinander verglichen werden können.

 

Abschlusstreffen der Fokusgruppe private Altersvorsorge am 27. Juni 2023 im Bundesministerium der Finanzen
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen / Photothek 

 

Am 24. Januar 2023 traf sich die "Fokusgruppe private Altersvorsorge" zu Ihrer konstituierenden Sitzung im Bundesminister der Finanzen, Berlin.

Frau Prof. Dr. Constanze Janda gehörte als Wissenschaftlerin für Sozialrecht dieser Fokusgruppe an.

 

 

 


Neuerscheinungen

 

 

 

 

 

darin: Kommentierung zu § 61 SGB XI, §§ 110-111 SGB XI und § 143 SGB XI (mit Astrid Wallrabenstein) sowie §§5-25 PflBG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verantwortungsteilung zwischen Familie und Staat in der Angehörigenpflege. In: NZS 2025/13, 481.

 

darin: Janda: The Right to Join Trade Union and Political Parties, 842

 

 

 

 

 

 

darin: 

Janda, Constanze: Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten im europäischen und deutschen Sozialrecht, S. 13.

Zeeb, Vanessa Marie: Qualifizierte ärztliche Bescheinigungen – Verwaltungsvereinfachung auf Kosten der psychischen Gesundheit?, S. 35.

 

Eine vollständige Publikationsliste finden Sie hier.

 

Kontakt

Constanze Janda

Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda
Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft - Lehrstuhlinhaberin


Telefon: 06232 / 654-364
E-Mail: janda@uni-speyer.de

Sprechstunde

Die Sprechstunde von Frau Prof. Janda findet nach Vereinbarung statt.

 

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Postfach 14 09 - 67324 Speyer
Freiherr-vom-Stein-Straße 2
67346 Speyer