Masterstudiengang Öffentliche Wirtschaft
Zum Wintersemester 2023/24 werden keine Studierenden für den Masterstudiengang 'Öffentliche Wirtschaft' zugelassen.
Zielgruppe
Der Master "Öffentliche Wirtschaft" ist interdisziplinär ausgerichtet und wendet sich vornehmlich an Absolventinnen und Absolventen von Bachelor- und Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengängen der Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften mit einem überdurchschnittlichen Studienabschluss.
Der Studiengang wendet sich an Studentinnen und Studenten mit einem Abschluss eines dreijährigen Bachelor-Studiums mit mindestens 180 ECTS-Punkten.
Studieninhalte
Die Rolle des Staates hat sich in der Öffentlichen Wirtschaft gewandelt. So vielfältig heute seine wirtschaftsrelevante Tätigkeit ist, so vielfältig sind auch die Sachbereiche, denen sich der Masterstudiengang Öffentliche Wirtschaft thematisch zuwendet. Sie reichen von der Rolle des Staates als Nachfrager auf dem Markt, der klassischen wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand und durch öffentliche Unternehmen bis zur Daseinsvorsorge und Wirtschaftsförderung. Eine Berufstätigkeit in diesen Bereichen erfordert daher entsprechende rechtliche, ökonomische und verwaltungswissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten. Das interdisziplinär ausgerichtete und anwendungsorientierte Masterprogramm "Öffentliche Wirtschaft" trägt diesen Bedürfnissen Rechnung.
Der Masterstudiengang bietet eine an internationalen Standards ausgerichtete Ausbildung auf Graduiertenniveau.
Ziele und berufliche Qualifikation
Langfristig befähigt der Masterstudiengang "Öffentliche Wirtschaft" die Studierenden, Führungspositionen in der öffentlichen Wirtschaft oder in mit der Aufsicht oder Regulierung öffentlichen Wirtschaftens betrauten Stellen sowie in den diesbezüglichen Beratungsunternehmen zu übernehmen.
Die Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich insbesondere für folgende Berufsfelder:
- Öffentliche Unternehmen
- Unternehmen in der Daseinsvorsorge
- Ministerien, Behörden und auf allen staatlichen oder kommunalen Ebenen
- Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden
- Beratungsunternehmen, Wirtschaftskanzleien oder Einrichtungen der Wirtschaftsförderung
Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Studiums in der Lage, an der Gestaltung öffentlicher Wirtschaftstätigkeit teilzunehmen und diesbezüglich Optionen zu analysieren. Für die Definition der Qualifikationsziele wurden im Rahmen eines Workshops Vertreter der Berufspraxis einbezogen.