Verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium
Das Verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium ermöglicht meist ohne hinreichenden Verwaltungsbezug nur in einer Disziplin ausgebildeten zukünftigen Führungskräften eine den Anforderungen und Bedürfnissen der modernen öffentlichen Verwaltung entsprechende Erweiterung und Vertiefung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten auf multi- und interdisziplinärer Grundlage.
Das Verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium schließt mit dem akademischen Grad eines Magisters bzw. einer Magistra der Verwaltungswissenschaften (Magister bzw. Magistra rerum publicarum; Mag. rer. publ.) ab.
Seit 1976 haben mehr als 1200 Studierende am Aufbaustudium teilgenommen und die Prüfung zum Magister bzw. zur Magistra der Verwaltungswissenschaften abgelegt. Die Absolventinnen und Absolventen sind - teilweise in herausragenden Funktionen - in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung (Bundes, Landes- und Kommunalverwaltung), in Verbänden, Kammern, Beratungsunternehmen und Parteien, als Anwälte, Bürgermeister oder Beigeordnete, aber zum Teil auch in leitenden Positionen in der Privatwirtschaft tätig.
Referendariat und Aufbaustudium
Unter bestimmten Voraussetzungen können für das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium Studienleistungen bis hin zu einem ganzen Studiensemester anerkannt werden, die während eines Ergänzungsstudiums im Rahmen des Referendariats in der Verwaltungsstation, der Wahlstation oder der Station Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (Anwaltstation) an der Unniversität Speyer erbracht wurden.
Zeitplan und Dauer
Ein Jahr: 1. Mai - 30. April
Erstes Studiensemester: 1. Mai bis 31. Juli
Verwaltungspraktikum mindestens zwei Monate; in der Regel 1. September bis 31. Oktober
Zweites Studiensemester: 1. November bis 31. Januar
Prüfungsphase: 1. Februar bis 30. April