Verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium

Das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium wurde zum Wintersemester 2025/26 modularisiert und dadurch grundlegend neu strukuriert. Es ermöglicht nach wie vor zukünftigen Führungskräften eine den Anforderungen und Bedürfnissen der modernen öffentlichen Verwaltung entsprechende Erweiterung und Vertiefung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten auf multi- und interdisziplinärer Grundlage. Es schließt mit dem akademischen Grad eines Magisters bzw. einer Magistra der Verwaltungswissenschaften (Magister bzw. Magistra rerum publicarum; Mag. rer. publ.) ab. Es ermöglicht eine interdisziplinäre Ergänzung des individuellen Erststudiums durch eine Profilbildung mit Blick auf Staat und Verwaltung.
Seit 1976 haben mehr als 1200 Studierende am Aufbaustudium teilgenommen und die Prüfung zum Magister bzw. zur Magistra der Verwaltungswissenschaften abgelegt. Die Absolventinnen und Absolventen sind - teilweise in herausragenden Funktionen - in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung (Bundes, Landes- und Kommunalverwaltung), in Verbänden, Kammern, Beratungsunternehmen und Parteien, als Anwältinnen und Anwälte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Beigeordnete, aber zum Teil auch in leitenden Positionen in der Privatwirtschaft tätig.
Referendariat und Aufbaustudium
Unter bestimmten Voraussetzungen können für das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium Studienleistungen anerkannt werden, die insbesondere während eines verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums im Rahmen des Referendariats in der Verwaltungsstation, der Wahlstation oder der Station Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (Anwaltstation) an der Universität Speyer erbracht wurden.
Zeitplan und Dauer
Ein Jahr:
Bei Studienbeginn im Wintersemester (2. November) Bewerbungsschluss 1. Juni eines jeden Jahres
Bei Studienbeginn im Sommersemester (2. Mai) Bewerbungsschluss 1. Dezember eines jeden Jahres