Studium und Abschlussprüfung
Studienablauf
Das Aufbaustudium wird schwerpunktbezogen durchgeführt und gliedert sich in
- einen Grundlagenbereich (14 ECTS) mit 2 Modulen
- zwei (Wahl-)Schwerpunkte (jeweils 14 ECTS) mit jeweils 2 Modulen
- ein Verwaltungspraktikum (4 ECTS) und
- den Abschlussbereich (14 ECTS) mit einer Magisterarbeit sowie dren mündlicher Verteidigung mit vorausgehendem höchstens 10-minütigen Kurzvortrag.
Die zu belegenden Module werden zumindest einmal in einem Zeitraum von zwei Semestern angeboten.
Der Grundlagenbereich und seine Module
Im Grundlagenbereich wird eine Modulgruppe A und eine Modulgruppe B unterschieden. Im Grundlagenbereich ist ein Modul der Modulgruppe A und ein Modul der Modulgruppe B zu absolvieren. Welche Module innerhalb der Modulgruppe A hierfür gewählt werden können bzw. müssen ergibt sich aus der disziplinären Vorbildung der einzelnen Studierenden. Die Modulgruppe B gilt für alle Studierende gleichermaßen.
Modulgruppe A (darin zu absolvieren: 1 Modul)
Studierende mit rechtswissenschaftlichen Studienabschluss müssen erfolgreich absolvieren
- das Grundlagenmodul Digitalisierung
- oder das Grundlagenmodul Haushalt und Finanzen
- oder ein anderes hier möglicherweise angebotenes Modul
Studierende ohne rechtswissenschaftlichen Studienabschluss müssen erfolgreich absolvieren
- das Grundlagenmodul: Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft
Modulgruppe B (darin zu absolvieren: 1 Modul)
Alle Studierende müssen erfolgreich absolvieren
- das Grundlagenmodul Data Literacy/Datenkompetenz
- oder ein anderes hier möglicherweise angebotenes Modul
Die Studienschwerpunkte ihre Module
In zwei von vier Wahlschwerpunkten sind jeweils zwei Module nach Wahl erfolgreich zu absolvieren. Folgende Module werden dort in der Regel angeboten (wobei kohortenspezifisch auch weitere Module hinzukommen können):
Studienschwerpunkt 1: Grundlagen der Staatlichkeit (Sicherheit, Finanzen und Steuern, Sozialpolitik, Sozialrecht)
Folgende Module können zur Wahl vorgesehen sein:
- Grundlagen Öffentlichen Entscheidens
- Digitale Transformation und Automatisierung
- Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im öffentlichen Sektor
- oder ein anderes hier möglicherweise angebotenes Modul
Studienschwerpunkt 2: Öffentliches Management
Folgende Module können zur Wahl vorgesehen sein:
- Public Management
- Personal und Führung
- Öffentliche BWL
- oder ein anderes hier möglicherweise angebotenes Modul
Studienschwerpunkt 3: Europa und Internationalisierung (Organisation, Recht und Völkerrecht, Capacity Building)
Folgende Module können zur Wahl vorgesehen sein:
- Staat und Verwaltung in der Europäisierung und Internationalisierung
- Verwaltung im Europäischen Kontext
- oder ein anderes hier möglicherweise angebotenes Modul
Studienschwerpunkt 4: Ausgewählte Politikfelder
Folgende Module können zur Wahl vorgesehen sein:
- Wirtschaftspolitik
- Umwelt- und Klimaschutz
- Datenrecht
- Sozialrecht und -politik
- oder ein anderes hier möglicherweise angebotenes Modul
Das Verwaltungspraktikum
Zwischen den beiden Studiensemestern ist ein mindestens vierwöchiges Verwaltungspraktikum vorgesehen. Über das Verwaltungspraktikum ist ein Tätigkeitsbericht von maximal 5 Seiten anzufertigen. Er ist zusammen mit einer Bescheinigung über die Ableistung des Verwaltungspraktikums spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Hochschule einzureichen. Studierende, die eine adäquate längere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung nachweisen, können auf Antrag vom Verwaltungspraktikum befreit werden.
Der Abschlussbereich
Der Abschlussbereich besteht aus
- der Magisterarbeit und
- der sich anschließenden 20-minütigen mündlichen Verteidigung der Magisterarbeit (mit vorausgehendem höchstens 10-minütigen Kurzvortrag zu deren grundlegenden Thesen und Ergebnissen)
- Die Meldung zur Magisterarbeit erfolgt in der Regel bis zum 1. Dezember bzw. 1. Juni eines jeden Jahres. Eine Meldung zur Magisterarbeit ist nur möglich, wenn der Grundlagenbereich und mindestens zwei Module aus den Schwerpunkten erfolgreich abgeschlossen sowie das Praktikum oder eine äquivalente Leistung erbracht worden sind. Die Studierenden geben bei der Meldung zur Magisterprüfung an, aus welchem der von ihnen gewählten beiden Schwerpunkt das Thema der Abschlussarbeit stammen soll.
- Der Ausschuss für die Masterstudiengänge entscheidet, wer die Arbeit als Erstgutachterin oder als Erstgutachter (Betreuerin oder Betreuer) bewerten soll, und bestellt auch eine Zweitgutachterin oder einen Zweitgutachter.
- Die Betreuerin oder der Betreuer formuliert im Benehmen mit dem Ausschuss für die Masterstudiengänge das Thema der Magisterarbeit. Dieses Thema soll interdisziplinär angelegt sein und darf nicht ausschließlich dem Studienfach entstammen, in dem der zur Zulassung berechtigende Studienabschluss der oder des jeweiligen Studierenden abgelegt worden ist.
- Das Thema und die Aufgabenstellung der Magisterarbeit werden von der Betreuerin oder vom Betreuer so begrenzt, dass die Frist zur Bearbeitung der Magisterarbeit eingehalten werden kann. Der Textumfang der Magisterarbeit darf 10.000 Wörter plus/minus 10 Prozent (ohne Verzeichnisse, Fußnoten, Anhang und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers darf die Arbeit auf 13.000 Wörter ausgedehnt werden.
- Dieses Thema wird der Kandidatin oder dem Kandidaten erst mit der Ausgabe über das Prüfungsamt spätestens am Ende der Vorlesungszeit des ersten Semesters in der Regel am 1. Februar bzw. 1. August mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit der Magisterarbeit beträgt sechs Wochen ab Ausgabe des Themas.
- Die Magisterarbeit ist fristgemäß sowohl in elektronischer Form als auch in zweifacher schriftlicher, gebundener Ausfertigung beim Prüfungsamt einzureichen. Für die rechtzeitige Abgabe zählt auch das Datum des Poststempels.