Uni-Speyer Xing Uni-Speyer Zugang Webseite Uni-Speyer auf Facebook



Studium und Praktikum

Studienablauf

Das Aufbaustudium wird schwerpunktbezogen durchgeführt und gliedert sich in

  • einen Grundlagenbereich
  • zwei Schwerpunkte und
  • weitere Veranstaltungen nach freier Wahl sowie
  • ein Verwaltungspraktikum (zwei Monate)

Der Grundlagenbereich umfasst Lehrveranstaltungen zu den Grundlagen der öffentlichen Verwaltung und den Verwaltungswissenschaften sowie zur Vermittlung von Grundkenntnissen im öffentlichen Recht, in den Wirtschaftswissenschaften und in den Sozialwissenschaften.

Für Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2018 aufnehmen, werden in jedem Studienjahr folgende Schwerpunkte angeboten:

  • Grundlagen der Staatlichkeit
  • Öffentliches Management
  • Europa und Internationales
  • Staat und Wirtschaft 

Einige Pflichtveranstaltungen und Leistungsnachweise sind obligatorisch (vgl. § 8 StuPrO).

Das Programm des verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudiums gliedert sich entsprechend der Speyerer Semestertermine (1. Mai bis 31. Juli und 1. November bis 31. Januar) in

  • die Phasen der Vermittlung von Wissen durch Lehrveranstaltungen während der beiden Semester, 
  • das Verwaltungspraktikum im Umfang von zwei Monaten in der Zeit zwischen August und Oktober des Studienjahres sowie 
  • die Prüfungsphase im Anschluss an das zweite Studiensemester.

Die Prüfungsphase beginnt mit dem schriftlichen Teil, der Magisterarbeit, für die eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen zur Verfügung steht. Sie endet mit der mündlichen Prüfung Ende April.

Für ausländische Studierende ist vor Semesterbeginn eine Blockveranstaltung zum wissenschaftlichen Arbeiten vorgesehen, die wichtige Hilfestellungen für das Verfassen der Magisterarbeit und der Seminararbeiten geben soll.

 

Studienschwerpunkte

Neben den eher übersichtsartig aufgebauten Lehrveranstaltungen des Grundlagenbereichs, in dem verschiedene Veranstaltungen besucht werden müssen, ist das Studienprogramm vor allem auf den Erwerb von interdisziplinärem, problembezogenem Wissen in zwei von drei Schwerpunkten ausgerichtet. Zurzeit können die Studierenden des Aufbaustudiums unter folgenden Schwerpunkten wählen:

Grundlagen der Staatlichkeit, Öffentliches Management

Hier geht es insbesondere um den Aufbau des Staates und seiner Institutionen, die Regeln ihres Zusammenwirkens und die Verzahnung von Kompetenzen, die die Funktionsfähigkeit eines leistungsfähigen und modernen demokratischen Rechtsstaates sicherstellen.

Öffentliches Management

Hier werden Grundkonzepte, Instrumente und Techniken der Binnensteuerung des öffentlichen Sektors thematisiert. Neben dem New Public Management geht es hier auch insbesondere um Instrumente zur Sicherung der Effizienz öffentlichen Handelns und um den wichtigen Bereich Personal und Führung.

Europa und Internationales

Vermittelt werden hier einerseits die Spezifika europäischer Rechtssetzung und Verwaltung für die Mitgliedstaaten sowie deren Interaktionen und andererseits generelle Bezüge von Staat und Verwaltung in Deutschland zu anderen Staaten, zu supranationalen Organisationen sowie in international vergleichender Perspektive. Wünschenswert wäre hier außerdem die Möglichkeit einer Vertiefung von entwicklungspolitischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Staat und Verwaltung.

Staat und Wirtschaft

Hier werden die vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen des Staates zu seinem nationalen und internationalen Umfeld thematisiert, darunter die Probleme der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, die öffentlichen Finanzen, die speziellen Probleme im Bereich Arbeit und Soziales sowie die Wirtschaftspolitik selbst.

Die Wahl der beiden Schwerpunkte erfolgt zu Beginn des Studienjahres. An ihnen richtet die gesamte inhaltliche Strukturierung des Studiums aus. In jedem der beiden Schwerpunkte ist pro Semester jeweils ein Seminar und jeweils eine Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft erfolgreich zu absolvieren. Auch das Praktikum ist entsprechend der gewählten Schwerpunkte auszugestalten. Das Thema der Magisterarbeit muss einem der beiden Schwerpunkte zugeordnet werden, der im Verlaufe der mündlichen Prüfung zu haltende Kurzvortrag dem anderen. Die Wahl der beiden Schwerpunkte hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Prüfungskommission in der Abschlussprüfung, da alle Prüfer Lehrveranstaltungen in den vom Studierenden gewählten Bereichen angeboten haben sollen.

Die überschaubare Teilnehmerzahl des Aufbaustudiums (ca. 60 pro Jahrgang) und seine schwerpunktorientierte Ausrichtung ermöglichen eine nahe Abstimmung der Lehrinhalte mit den Dozentinnen und Dozenten. Darüber hinaus ermöglichen sie eine intensive persönliche Betreuung der Studierenden durch die Dozentinnen und Dozenten im Verlaufe des Studiums.

Verwaltungspraktikum

Zwischen den beiden Studiensemestern ist ein Verwaltungspraktikum von zwei Monaten vorgesehen, das mit einem der beiden gewählten Schwerpunkte in Verbindung stehen soll.

In der Regel wird das Praktikum im September und Oktober absolviert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer suchen sich ihre Praktikantenstelle selbst; die Universität berät und ist ggf. bei der Vermittlung behilflich.

Über das Praktikum ist zusammen mit einer Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung ein Tätigkeitsbericht vorzulegen (Studien- und Prüfungsordnung § 10).

 

Ablaufplan

Ablaufplan entsprechend der Aufstellung in § 8 Abs. 3 der Magisterprüpfungsordnung (ergänzt um Empfehlungen und Hinweise)

 

1. Studiensemester

  • Grundlagenbereich
    • 1 Vorlesung (Verwaltungswissenschaften) (obligatorische Vorlesung "Einführung in die Verwaltungswissenschaften")
    • 1 Lehrveranstaltung (Vorlesung "Einführung in ....")*
  •  Schwerpunkt 1
    •  1 Seminar oder 1 Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft
    •  Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS (Vorlesungen, Kolloquien, Übungen ..., die dem Schwerpunkt zugeordnet sind)**
  • Schwerpunkt 2
    • 1 Seminar oder 1 projektbezogene Arbeitsgemeinschaft
    • Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS (Vorlesungen, Kolloquien, Übungen ..., die dem Schwerpunkt zugeordnet sind)**

Verwaltungspraktikum

2. Studiensemester

  • Grundlagenbereich
    • 1 Kolloquium nach Wahl (ein frei auswählbares Kolloquium aus dem Lehrangebot des Studiengangs)
    • 1 Lehrveranstaltung (Vorlesung "Einführung in...)*
  • Schwerpunkt 1
    • 1 Seminar oder 1 projektbezogene Arbeitsgemeinschaft
    • Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS (Vorlesungen, Kolloquien, Übungen ..., die dem Schwerpunkt zugeordnet sind)**
  • Schwerpunkt 2
    • 1 Seminar oder 1 projektbezogene Arbeitsgemeinschaft
    • Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS (Vorlesungen, Kolloquien, Übungen ..., die dem Schwerpunkt zugeordnet sind)**

 

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussarbeit

Mündliche Prüfung

 

Die vorstehende Aufstellung ist hinsichtlich des in ihr beschriebenen  Zeitablaufs eine Empfehlung, d.h. es können z.B. im 1. Semester auch Seminar und Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft in dem einem Schwerpunkt absolviert werden, wenn im 2. Semester dann Seminar und Projektbezogene Arbeitsgemeinschaft des anderen Schwerpunkts abgeleistet werden. Da das Lehrangebot zukünftiger Semester nicht prognistizierbar ist kann eine solche Vorgehensweise aber die Veranstaltungsauswahl im 2. Semester sowohl inhaltlich als auch terminlich beeinträchtigen.

 

 * Nach § 8 Abs. 1 der Magisterprüfungsordnung müssen diese Einführungsveranstaltungen in  Disziplinen absolviert werden, die nicht im Erststudium studiert wurden. Nichtjuristinnen und Nichtjuristen wählen daher zwei  rechtswissenschaftliche Einführungsvorlesungen, Juristinnen und Juristen  zwei Einführungsvorlesungen aus den den Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften. 

** In diesen Veranstaltungen erfolgt die Leistungsüberprüfung im mündlichen Teil der Abschlussprüfung.

Prüfungsrelevante Studienleistungen im Grundlagenbereich

Für die gemäß § 8 Abs. 1 i.V. m. § 8 Abs. 5 zur erbringenden prüfungsrelevanten Studienleistungen im Grundlagenbereich ist keine Anmeldung im Prüfungsamt erforderlich. Die Erbringung der Studieneinleistungen wird von den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten koordiniert. Die Anmeldung erfolgt daher direkt bei diesen.