Akademisches Prüfungsamt
- Aufgaben -
Das Akademische Prüfungsamt ist für die akademischen Abschlussprüfungen zuständig.
Zuständigkeiten des Prüfungsamts (zum Teil in Verbindung mit dem Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das Verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium und den einzelnen Studiengangsleitungen):
- Genehmigungen von Rücktritts- oder Säumnisgründen
- Verlängerung von Prüfungsfristen
- Verfahrensfehler
- Feststellung des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung
- schwerwiegende Fälle von Täuschung und Ordnungsverstößen
- Ungültigkeit von Prüfungen
- Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit Prüfungen
- Beratung im Hinblick auf die Prüfungsordnung
- Beratung bei Einzelfällen (zum Beispiel Mutterschutz, Fristverlängerung etc.)
Download von Formularen
Masterprogramme "Public Administration" und "Öffentliche Wirtschaft"
Formular "Anmeldung der Masterabeit" (MAPA/MÖW)
Für die Anmeldung zu den Modulprüfungen ist kein Formular erforderlich, sie erfolgt automatisch im Rahmen der Belegung
LL.M.- Programm "Staat und Verwaltung in Europa"
Formular "Meldung zur Masterarbeit" (LL.M.)
Berufsbegleitender Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement
Formular "Anmeldung der Masterabeit"