Akademisches Prüfungsamt
- Aufgaben -
Das Akademische Prüfungsamt ist für die akademischen Abschlussprüfungen zuständig.
Zuständigkeiten des Prüfungsamts (zum Teil in Verbindung mit dem Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das Verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium und den einzelnen Studiengangsleitungen):
- Meldung und Ausgabe der Abschlussarbeiten
- Ladung zur mündlichen Abschlussprüfung
- Genehmigungen von Rücktritts- oder Säumnisgründen
- Verlängerung von Bearbeitungszeiten
- Verfahrensfehler
- Feststellung des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung
- schwerwiegende Fälle von Täuschung und Ordnungsverstößen
- Ungültigkeit von Prüfungen
- Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit Prüfungen
- Beratung im Hinblick auf die Prüfungsordnung
- Beratung bei Einzelfällen (zum Beispiel Mutterschutz, Fristverlängerung etc.)