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Akademisches Prüfungsamt

- Aufgaben -

Das Akademische Prüfungsamt ist für die akademischen Abschlussprüfungen zuständig.

Zuständigkeiten des Prüfungsamts (zum Teil in Verbindung mit dem Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das Verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium und den einzelnen Studiengangsleitungen):

  • Meldung und Ausgabe der Abschlussarbeiten
  • Ladung zur mündlichen Abschlussprüfung
  • Genehmigungen von Rücktritts- oder Säumnisgründen
  • Verlängerung von Bearbeitungszeiten
  • Verfahrensfehler
  • Feststellung des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung
  • schwerwiegende Fälle von Täuschung und Ordnungsverstößen
  • Ungültigkeit von Prüfungen
  • Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit Prüfungen
  • Beratung im Hinblick auf die Prüfungsordnung
  • Beratung bei Einzelfällen (zum Beispiel Mutterschutz, Fristverlängerung etc.)