Meldung zur Abschlussarbeit und Bearbeitungszeit
Für die Meldung zu den Abschlussarbeiten in allen Studiengängen gibt es feste Termine im Jahr. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem konkreten Ausgabezeitpunkt des Themas. Diese Termine sind durch die jeweiligen Prüfungsordnungen festgelegt und nicht individuell verhandelbar. Studierende, die in dem für sie geltenden Prüfungszeitraum zum Beispiel ein Auslandssemester, längeres Praktikum oder die Teilnahme an der ersten oder zweiten juristischen Prüfung (ggf. auch als Notenverbesserungs- oder Wiederholungsversuch) planen, wird empfohlen rechtzeitig ein Urlaubssemester beim Studierendensekretariat zu beantragen. Durch die Beurlaubung verschiebt sich die Meldefrist um ein halbes Jahr auf den nächsten Meldetermin.
Fristen im Masterstudiengang Master of Laws Staat und Verwaltung in Europa (LL.M.)
Meldung bis spätestens 15. März, bzw. 15. September am Ende des ersten Semesters
Bearbeitungszeit 12 Wochen ab Ausgabe des Themas.
Die Themenausgabe erfolgt spätestens am 1. April bzw. 1. Oktober.
Ende der Bearbeitungszeit Mitte/Ende Juni bzw. Dezember. Das genaue Datum wird mit der Ausgabe des Themas bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie § 5 Abs. 2 MasterO LL.M!
Fristen im Masterstudiengang Master of Arts Public Administration (MAPA)
Meldung bis spätestens 1. Februar im dritten Semester
Bearbeitungszeit 17 Wochen ab Ausgabe des Themas.
Die Themenausgabe erfolgt spätestens am 15. Februar.
Ende der Bearbeitungszeit Mitte Mai. Das genaue Datum wird mit der Ausgabe des Themas bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie § 4 Abs. 2 MasterO M.A. Public Administration!
Fristen im Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement (M.P.A. Wissenschaftsmanagement)
Meldung bis spätestens 15. Mai, bzw. 15. November
Bearbeitungszeit vier Monate ab Ausgabe des Themas.
Die Themenausgabe erfolgt spätestens am 1. Juni bzw. 1. Dezember.
Ende der Bearbeitungszeit Ende September bzw. März Das genaue Datum wird mit der Ausgabe des Themas bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie § 4 Abs. 2 MasterO M.P.A. Wissenschaftsmanagement!
Fristen im verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudium (Magister)
Meldung bis spätestens 1. Dezember bzw. 1. Juni im ersten Semester
Bearbeitungszeit sechs Wochen ab Ausgabe des Themas.
Die Themenausgabe erfolgt spätestens am 1. Februar bzw. 1. August.
Ende der Bearbeitungszeit Mitte März bzw. September. Das genaue Datum wird mit der Ausgabe des Themas bekannt gegeben.
Aus Gründen der prüfungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeiten zu verlängern. Im Falle krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit währen der Bearbeitungszeit gelten die Vorschriften zur Erkrankung bei häuslichen Arbeiten der jeweiligen Prüfungsordnungen.
Weiter Informationen finden Sie unter: