Akademisches Prüfungsamt
- Widersprüche -
Widersprüche in Prüfungsfragen sind ausschließlich zu richten an
- Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Akademisches Prüfungsamt
Freiherr vom Stein Straße 2
67346 Speyer
Grundsätzlich sind alle Widersprüche zu begründen.
Es wird darauf hingewiesen dass im Falle eines Widerspruchs zum Beispiel etwa gegen Prüfungsnoten oder Ähnliches, der zurückgewiesen wird, Gebühren erhoben werden.
Derzeit liegen diese Gebühren bei
200 Euro | in Widerspruchsverfahren in Bezug auf Akademische Abschlussprüfungen (Master of Arts, Master of Laws, Magister rerum publicarum, Promotion) |
100 Euro | in allen anderen Widerspruchsverfahren (Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen, Entscheidungen im Zulassungsverfahren, Fristverlängerungen, Entscheidungen hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen etc.) |
Im Falle der Abhilfe werden keine Gebühren erhoben.