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Hörerschaft

Die Hörerinnen und Hörer der Universität bilden gemäß § 77 DUVwG die Hörerschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich eine Satzung, eine Wahlordnung und eine Beitragsordnung gibt.

Ihre gesetzlichen Aufgaben sind: 

1. die Meinungsbildung in der Gruppe der Hörerinnen und Hörer zu ermöglichen,

2. die Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen,

3. an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule (§ 2), insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken,

4. auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,

5. kulturelle, fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,

6. die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen von Frauen und Männern sowie von Menschen mit Behinderungen hinzuwirken,

7. die Integration ausländischer Hörerinnen und Hörer zu fördern und

8. die überregionalen und internationalen Beziehungen zwischen Hörerinnen und Hörern zu pflegen.

Ihre Organe sind die Vollversammlung und die von ihr gewählte Hörerschaftsvertretung.

Näheres zur Hörerschaftsvertretung können Sie auf deren eigenen Webauftritt erfahren:

Hörerschaft

 

Link zum Webauftritt der

Hörerschaft