Wahlen
Die Senatswahl der Gruppe der Hörerinnen und Hörer findet findet am 4. November 2024 statt.
Die Senatswahl der Gruppe der Hörerinnen und Hörer findet findet am 2. Mai 2025 statt.
Gruppen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter sowie nebenberuflich an der Universität Tätigen
Die Senatswahlen für die oben genannten Gruppen finden statt am 3. Juli 2023 von 9.00 bis 16.00
In der konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes am 13. Juni 2023 wurde über die Wahlvorschläge entschieden:
- Gruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Es liegt kein Wahlvorschlag vor. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren sind daher wählbar.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat sechs Stimmen mit der Möglichkeit der Kumulation von bis zu zwei Stimmen auf einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin (§ 8,1 WahlO). Gem. Wahlordnung enthält der Stimmzettel zur handschriftlichen Eintragung der Gewählten sechs Linien und jeweils zwei Kästchen zur Stimmabgabe sowie einen Hinweis, dass alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe wählbar sind (§ 17 WahlO).
- Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Es liegt nur ein Wahlvorschlag vor lautend auf
- Sarah Müller
- Jason Coombe
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wählbar. Jede und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, mit der Möglichkeit der Kumulation von bis zu zwei Stimmen auf einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin (§ 8,1 WahlO). Gem. Wahlordnung enthält der Stimmzettel die Namen der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlages und - zur handschriftlichen Eintragung anderer Gewählter - zwei freie Linien (§ 17 WahlO).
- Gruppe der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
Es liegt kein Wahlvorschlag vor. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe der der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind daher wählbar.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme (§ 8,1 WahlO). Gem. Wahlordnung enthält der Stimmzettel zur handschriftlichen Eintragung des oder der Gewählten eine Linie und ein Kästchen zur Stimmabgabe sowie einen Hinweis, dass alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe wählbar sind (§ 17 WahlO).
- Gruppe der nebenberuflich an der Universität Tätigen
Es liegen zwei Wahlvorschläge gemäß § 14 WahlO vor lautend auf:
- Wahlvorschlag I: Regierungsdirektor Bernd Kaufmann
- Wahlvorschlag II: Professorin Dr. Linda Mory
Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme (§ 8,1 WahlO). Der Stimmzettel enthält beide Wahlvorschläge mit dem Namen der vorgeschlagenen Bewerberin/des vorgeschlagenen Bewerbes und jeweils ein Kästchen zur Stimmabgabe (§ 17 WahlO).
Downloads
Formular für einen Wahlvorschlag (einzureichen bis spätestens 12. Juni 2023, 16.00 Uhr)
Protokoll der konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes und Zulassung der Wahlvorschläge
Niederschrift der Auszählung und Ergebnisbekanntgabe der allgemeinen Senatswahlen am 3. Juli 2023
Die Wahl der Rektorin oder des Rektors sowie die Wahl der Prorektorin oder des Prorektors für die vierjährige Amtsperiode vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2029 finden statt in der Senatssitzung am 25. Juli 2025.
Wahlvorschläge sind von mindestens zwei Senatsmitgliedern zu unterzeichnen und sind bis spätestens Freitag, den 18. Juli 2025, bis 16.00 Uhr, bei der Wahlleitung einzureichen.