Bewerbung

Bewerber senden einen formlosen Antrag auf Zulassung zur Promotion bzw. auf „Annahme als Promotionsbewerber/in" an den

Rektor der
Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer
Postfach 14 09
67324 Speyer

Der Antrag ist an keine Frist gebunden. Dennoch sollten die Anträge Anfang Juli bzw. Anfang Januar vorliegen, da der Promotionsausschuss in der Regel nur einmal im Semester (meistens Mitte Januar und Mitte Juli) zusammentritt. Der Ausschuss entscheidet in diesen Sitzungen nur über vollständig vorliegenden Anträge.

Der Antrag sollte den Namen der Betreuerin oder des Betreuers der Arbeit, den Titel der Arbeit und den mit der Arbeit angestrebten Doktorgrad (Dr. rer. publ., Dr. rer. pol. oder Dr. iur.) enthalten.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (§ 2 Abs. 2 PromO):

  • Ein Lebenslauf
  • Ein Reifezeugnis oder ein als gleichwertig anerkannter Nachweis (beglaubigt oder Vorlage des Originals)
  • Ein Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums (Staatsprüfung, Diplom-, Magister- oder Masterprüfung oder einer letzterer mindestens gleichwertigen Hochschulprüfung (beglaubigt oder Vorlage des Originals)
  • Für diesen Hochschulabschluss der der Nachweis über die Zugehörigkeit zum besten Drittel der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Abschlussprüfung im jeweiligen Prüfungsjahrgang oder Prüfungsdurchgang
  • Eine mehrseitige Darstellung der Thematik der Dissertation sowie ein Zeitplan für die Erstellung der Dissertation. Aus der Darstellung soll unter anderem hervorgehen, dass es sich bei der anzufertigenden Dissertation um eine eigenständige Forschungsleistung handelt;
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Folgende Erklärungen (Erklärungsvordruck hier)
    • Erklärung, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Dissertation über dieselbe oder eine ähnliche Thematik bereits einer anderen Hochschule vorgelegt hat
    • Erklärung über alle versuchten und bestandenen Staats- oder Hochschulprüfungen und über ein an einer anderen Hochschule vereinbartes Dissertationsthema
    • Erklärung über den mit der Dissertation angestrebten Doktorgrad
    • Ausgefüllter Statistischer Fragebogen zur Erstellung der Doktorandenstatistik gem. Hochschulstatistikgesetz (Fragebogen hier)
  • Die Erklärung eines mitwirkungsberechtigten Mitglieds, dass es zur Betreuung der Dissertation bereit ist, dass deren Thematik sowie die Promotionsbewerberin oder der Promotionsbewerber für die Erlangung des angestrebten Doktorgrades geeignet sind und dass der Zeitplan von dem mitwirkungsberechtigten Mitglied als umsetzbar angesehen wird.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienprüfung im Ausland abgelegt haben, sollten ihren Zulassungsantrag mindestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Studienbeginn einreichen, da die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses mit einem deutschen Abschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zum Teil sehr lange dauert.

 

Widersprüche

Grundsätzlich sind alle Widersprüche zu begründen. In Promotionsverfahren sind sie zu richten an die  Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Rektorat, Freiherr vom Stein Straße 2, 67346 Speyer.

Es wird darauf hingewiesen dass im Falle eines Widerspruchs zum Beispiel in Zulassungsfragen, der zurückgewiesen wird, Gebühren erhoben werden. Diese liegen derzeit bei 200 Euro in Widerspruchsverfahren mit Bezug auf die Abschlussprüfung und 100 Euro in allen anderen Widerspruchsverfahren (z.B. Entscheidungen im Zulassungsverfahren, Fristverlängerungen etc.). Im Falle der Abhilfe werden keine Gebühren erhoben.

Kontakt

Dr. Klauspeter Strohm
Abteilung 1 - Leitung


Telefon: 06232 / 654-225
Telefax: 06232 / 654-446
E-Mail: strohm@uni-speyer.de

Kontakt

Silke Langnickel
Abteilung 1 - Sekretariat


Telefon: 06232 / 654-215
E-Mail: langnickel@uni-speyer.de