Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Annahme als Promotionsbewerberin oder als Promotionsbewerber an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ist:

  1. für den Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.) ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft oder Sozialwissenschaften an einer deutschen Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren Hochschule, welches durch die Ablegung einer in Deutschland für den höheren Dienst qualifizierenden Diplom-, Magister- oder Masterprüfung oder einer letzterer mindestens gleichwertigen Hochschulprüfung oder durch eine Staatsprüfung nachgewiesen wird;
  2. für den Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) ein durch die Ablegung der ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft oder der Abschluss eines vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren Hochschule. Der Promotionsausschuss kann auf begründeten Antrag der Betreuerin oder des Betreuers auch Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die ein sonstiges Studium absolviert haben, das an der Hochschule, an der die Abschlussprüfung abgelegt wurde, zu einer rechtswissenschaftlichen Promotion berechtigt
  3. für den Doktor der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) ein abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaft an einer deutschen Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren Hochschule, welches durch die Ablegung einer in Deutschland für den höheren Dienst qualifizierenden Staatsprüfung, Diplom-, Magister- oder Masterprüfung oder einer letzterer mindestens gleichwertigen Hochschulprüfung nachgewiesen wird.

Ausnahmsweise können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine gleichwertige Prüfung in einem anderen Studienfach abgelegt haben. 

Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber müssen nachweisen, dass sie mit ihrem Universitätsabschluss nach 1., 2. oder 3. zum besten Drittel der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Abschlussprüfung in den jeweiligen Prüfungsjahrgängen oder -durchgängen gehören.

Bewerberinnen oder Bewerber müssen eine Professorin oder einen Professor oder eine Privatdozentin oder einen Privatdozenten der Universität Speyer finden, die oder der bereit ist, die Dissertation zu betreuen. Diese Betreuerin oder dieser Betreuer ist regelmäßig auch der Erstgutachter der Dissertation.

Gemäß Senatsbeschluss vom 21. Januar 2008 können Dissertationen, mit denen der Grad eines Dr. iur. oder Dr. rer. pol. angestrebt wird, nur von den Mitwirkungsberechtigten betreut werden, die das dem Grad an einer Universität üblicherweise zugeordnete Fach in Forschung und Lehre vertreten.

Kontakt

Dr. Klauspeter Strohm
Abteilung 1 - Leitung


Telefon: 06232 / 654-225
Telefax: 06232 / 654-446
E-Mail: strohm@uni-speyer.de

Kontakt

Silke Langnickel
Abteilung 1 - Sekretariat


Telefon: 06232 / 654-215
E-Mail: langnickel@uni-speyer.de