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C 126

(C 126) Einführung in das Steuerrecht


DozentInnen
Klamet
Veranstaltungstyp
Kolloquien
Semesterwochenstunden (SWS)
2 Std.
Termin(e)
15.05.24 - 17:00 bis 20:00, Hörsaal 2
22.05.24 - 17:00 bis 20:00, Hörsaal 2
05.06.24 - 17:00 bis 20:00, Hörsaal 2
19.06.24 - 17:00 bis 20:00, Hörsaal 2
03.07.24 - 17:00 bis 20:00, Hörsaal 2
17.07.24 - 17:00 bis 20:00, Hörsaal 2

Beschreibung

Fachbeschreibung:

Das Steuerrecht ist allgegenwärtig und damit von überragender praktischer Bedeutung. Ganz egal, ob Sie eine rechtsberatende Tätigkeit, eine Beschäftigung in der Justiz oder in der Verwaltung anstreben: Es gibt kaum einen Sachverhalt, bei dem steuerrechtliche Fragestellungen nicht zumindest mitbedacht werden müssen. Das Steuerrecht beeinflusst etwa die Gestaltung von schuld-, familien- und gesellschaftsrechtlichen Verträgen, ist häufig zentraler Teil der erbrechtlichen Nachfolgeplanung und begegnet Ihnen auch als Steuerstrafrecht, um nur einige Anwendungsbeispiele zu nennen. Davon abgesehen sind Sie auch privat regelmäßig mit steuerrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, sei es beim Erstellen Ihrer (Einkommen-)Steuererklärung oder im Rahmen von (öffentlichen) steuer- und verteilungspolitischen Debatten.

Das Kolloquium bietet Ihnen einen Überblick über dieses zentrale Rechtsgebiet. Ausgehend von den allgemeinen Grundlagen (Einnahmequellen der öffentlichen Hand, historische Entwicklung, Überblick über das Steuersystem) und verfassungsrechtlichen Bezügen des Steuerrechts (Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, Finanzgerichtsbarkeit, formell- und materiellrechtliche Prinzipien der Besteuerung) werden die Grundstrukturen der wichtigsten Steuern dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der Einkommensteuer, an deren Beispiel zentrale Strukturmerkmale des Steuerrechts (persönliche und sachliche Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage und Tarif, Qualifizierung und Quantifizierung steuererheblicher Tatsachen) exemplarisch dargestellt werden. Hieran schließt sich ein Überblick über die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Umsatzsteuer an. Im letzten Teil des Kolloquiums werden das europäische und internationale Steuerrecht beleuchtet, denen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und Internationalisierung immer größere Bedeutung zukommt. Den Abschluss bildet ein Überblick über das Steuerverfahrensrecht (Festsetzungsverfahren, Bestandskraft und Korrektur von Steuerbescheiden, außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsschutz), das für alle Steuern gleichermaßen relevant ist.

 

Vorausgesetztes Wissen:

Die Teilnahme an dem Kolloquium setzt keine spezifischen Vorkenntnisse im Steuerrecht voraus. Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts, des Verwaltungsprozessrechts und des Bürgerlichen Rechts sind von Vorteil, aber ebenfalls nicht zwingend erforderlich. Erwartet wird jedoch ein grundsätzliches Interesse an wirtschaftlichen und steuerpolitischen Fragestellungen.

 

Lernziele:

Das Kolloquium vermittelt Grundkenntnisse im Steuerrecht und steuerrechtliches Problembewusstsein. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, typische steuerrechtliche Bezüge Ihres beruflichen (und privaten) Alltags zu erkennen und kompetent einordnen zu können. Eine Teilnahme bietet sich daher nicht nur für Referendarinnen und Referendare aus Bayern oder Studierende an, die sich für die Wahlfachgruppe Steuerrecht entschieden haben. Sie ist vielmehr allen zu empfehlen, die steuerrechtliche Grundkenntnisse erwerben möchten. Die jeweiligen Themenbereiche werden systematisch erarbeitet und anhand von Fallbeispielen und aktuellen steuerpolitischen Debatten (bspw. Besteuerung der digitalen Wirtschaft, Wiedererhebung der Vermögensteuer, Abschaffung des Solidaritätszuschlags) illustriert und vertieft.

 

GasthörerInnen sind zugelassen.

 

Vorbereitung:

Erforderlich ist eine aktuelle Textsammlung der wichtigsten Steuergesetze (etwa Beck’sche Textausgaben, Aktuelle Steuergesetze; Beck-Texte im dtv, Steuergesetze; NWB, Wichtige Steuergesetze). Zur Wiederholung und Vertiefung des behandelten Stoffs ist die veranstaltungsbegleitende Lektüre eines Lehrbuchs anzuraten. Entsprechende Literaturhinweise finden sich in OLAT. Dort finden Sie auch eine ausführliche Gliederung der Veranstaltung. Bei Fragen können Sie sich vorab gerne per E-Mail an mich wenden (johannes.klamet@fgs.de).

 

 


Stand: 01.05.2024 20:45