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C 108

(C 108) Das Sozialrecht - unentbehrliche Grundkenntnisse für die juristische Berufspraxis


DozentInnen
Detzel, Scheidt
Veranstaltungstyp
Kolloquien
Semesterwochenstunden (SWS)
3 Std.
Termin(e)
06.05.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
13.05.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
27.05.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
03.06.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
10.06.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
17.06.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
24.06.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
01.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
08.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
15.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
22.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
29.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2

Beschreibung

Stehen Sie kurz vor dem Einstieg in Ihr juristisches Berufsleben und haben festgestellt, dass Sie während Ihrer bisherigen Ausbildung im Sozialrecht allenfalls rudimentäre Kenntnisse erworben haben? Und ist Ihnen schon einmal durch den Kopf gegangen, welche zentrale Bedeutung sozialrechtliche Fragestellungen für den Einzelnen wie auch für die Gesellschaft haben und welche beruflichen Möglichkeiten sich für Sie hieraus ergeben können?

Dann empfehlen wir Ihnen den Besuch dieses Kolloquiums.

Das Sozialrecht wird in der juristischen Ausbildung von Studierenden, wenn überhaupt, meist nur am Rande wahrgenommen. Dabei sind sozialrechtliche Weichenstellungen für eine Gesellschaft und insbesondere auch für den Einzelnen von grundlegender Bedeutung. Man denke nur an die leidenschaftlich geführte politische und gesellschaftliche Diskussion zur sozialen Gerechtigkeit (Stichwort Bürgergeld) und die enorme Dimension der zur sozialen Absicherung des Einzelnen zur Verfügung stehenden und zu verteilenden Mittel. An diesen Weichenstellungen sind Juristen maßgeblich beteiligt. Hieraus ergibt sich für Sie ein weites Feld beruflicher Perspektiven, sei es in einem Ministerium, bei einem Sozialversicherungsträger oder in der Personalabteilung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens, sei es an einem Sozialgericht oder insbesondere auch als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, der/die den Rechtsuchenden bei der Durchsetzung ihrer existentiellen Rechte zur Seite steht.

Aber auch bei jeder anderen juristischen Betätigung sind sozialrechtliche Kenntnisse unentbehrlich. Das Sozialrecht weist eine Vielzahl von Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf. Besonders eng ist die Verbindung zum Arbeitsrecht. Die sozialversicherungsrechtlichen Zusammenhänge bei der Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden häufig nicht hinreichend bedacht. Auch im Steuerrecht oder im Familienrecht sind sozialrechtliche Kenntnisse für eine vollständige und zutreffende Beratung unerlässlich. Bei einer Scheidung ist beispielsweise der weitere Versicherungsschutz der Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bedenken.

Inhalt und Verlauf

In dem Kolloquium wird Ihnen zunächst eine Übersicht über das Sozialgesetzbuch gegeben und es werden Grundlagen des Sozialversicherungsrechts (Begriff der Beschäftigung mit den Problembereichen Beschäftigung von Familienangehörigen, geschäftsführenden Gesellschaftern und Scheinselbstständigen) erarbeitet.  Als weitere Schwerpunkte werden die gesetzliche Krankenversicherung, das Recht der Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Berücksichtigung der aktuellen Reform (Stichwort Bürgergeld), vertieft behandelt. Auch Wissen in dem für die Praxis so wichtigen Sozialverwaltungsverfahrensrecht wird eingehend vermittelt. Schwerpunktmäßig werden ebenfalls die Besonderheiten des Sozialgerichtsprozesses besprochen. Insbesondere soll hierbei ein Fokus auf die richtige Tenorierung und Antragstellung gelegt werden. Zudem wird Einblick in die Struktur der deutschen Sozialversicherung und in aktuelle Reformentwicklungen gewährt. Zunächst wird das jeweilige Thema einführend dargestellt und anschließend anhand von aktuellen Beispielsfällen der praktische Anwendungsbereich aufgezeigt. Dabei kommen Ihnen die Erfahrungen der Dozenten aus einer langjährigen sozialrichterlichen Berufspraxis zugute. Eine aktive Mitarbeit und eine rege Diskussionsbeteiligung sind erwünscht.

In allen Schwerpunktbereichen werden Ihnen umfassende und den neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigende Skripte (Folien im PDF-Format) zum Download bereitgestellt. Diese dienen sowohl als Anschauungs- und Übungsmaterial im Unterricht als auch zur Nacharbeit.

Es ist empfehlenswert, folgende Gesetzestexte - ggfs. auch online - bereitzuhalten: SGB I, II, III, IV, V, VI, VII, IX, X, XI, XII, SGG. 

Lernziel

Ziel des Kolloquiums ist es, Ihnen Grundkenntnisse im Sozialrecht zu vermitteln, die Sie in die Lage versetzen, den bei fast jeder juristischen Tätigkeit üblichen sozialrechtlichen Fragestellungen angemessen begegnen zu können. Regelmäßige aktive Teilnahme ist erwünscht.

Gaststudierende sind willkommen.

Kontakt: js-sp@gmx.net


Stand: 01.05.2024 17:45