Wahlen
Die Senatswahl der Gruppe der Hörerinnen und Hörer findet findet im Wintersemester 2020/21 aufgrund der Corona-Pandemie als reine Briefwahl statt. Die Unterlagen hierzu werden nach dem 15. Oktober 2020 automatisch an alle Wahlberechtigten postalisch an die bei der Universität hinterlegten Korrespondenzadressen versendet.
Die Wahlbriefe müssen dann spätestens am 2. November 2020, 12:00 Uhr, bei der Universität eingegangen sein.
Kandidaturen:
Die Gruppe der Studierenden wird in jedem Semester von zwei Studierenden im Senat vertreten, für die mindestens zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestimmt werden.
Alle an einer Senatsmitgliedschaft interessierten Studierenden waren daher aufgerufen, sich schriftlich bei der Wahlleitung bis spätestens 19. Oktober 2020 (16 Uhr) zur Wahl zu stellen (Kandidatur).
Dieser Kandidatur kann eine kurze Vorstellung der eigenen Person beigefügt werden. Nach Zulassung der Kandidaturen durch den Wahlvorstand werden diese
Kurze Selbstvorstellungen der Kandidatinnenn und Kadidaten werden im Studierendenportal der Universität publiziert, um den Wählerinnen und Wählern die Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen und eine Auswahl zu erleichtern.
Protokoll der Konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes mit Zulassung der Kandidaturen
Bekanntgabe des Ergebnisses der Senatswahl der Gruppe der Hörerinnen und Hörer im WS 20/21
Gruppen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter sowie nebenberuflich an der Universität Tätigen
Die Senatswahlen für die oben genanten Gruppen fanden statt am 5. Oktober 2020 von 11.00 bis 13.00
Downloads
Formular für einen Wahlvorschlag (Link deaktiviert, Wahlvorschläge waren einzureichen bis zum 14. September 2020, 16.00 Uhr)
Protokoll der konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes und Zulassung der Wahlvorschläge
Niederschrift der Auszählung und Ergebnisbekanntgabe der allgemeinen Senatswahlen am 5. Oktober 2020