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Wahlen

Senatswahl der Gruppe der Hörerinnen und Hörer im Sommer 2024 (Amtsperiode sechs Monate)

Die Senatswahl der Gruppe der Hörerinnen und Hörer findet findet am 2. Mai 2024 statt.

Wahlbekanntmachung

Niederschrift

Allgemeine Senatswahlen (Amtsperiode 2023 bis 2026)

Gruppen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter sowie nebenberuflich an der Universität Tätigen

Die Senatswahlen für die oben genannten Gruppen finden statt am 3. Juli 2023 von 9.00 bis 16.00

In der konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes am 13. Juni 2023 wurde über die Wahlvorschläge entschieden:

  • Gruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

    Es liegt kein Wahlvorschlag vor. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe der Universitätsprofessorinnen und -professoren sind daher wählbar.

    Jede und jeder Wahlberechtigte hat sechs Stimmen mit der Möglichkeit der Kumulation von bis zu zwei Stimmen auf einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin (§ 8,1 WahlO). Gem. Wahlordnung enthält der Stimmzettel zur handschriftlichen Eintragung der Gewählten sechs Linien und jeweils zwei Kästchen zur Stimmabgabe sowie einen Hinweis, dass alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe wählbar sind (§ 17 WahlO).
     
  • Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    Es liegt nur ein Wahlvorschlag vor lautend auf
    - Sarah Müller
    - Jason Coombe


    Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wählbar. Jede und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, mit der Möglichkeit der Kumulation von bis zu zwei Stimmen auf einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin (§ 8,1 WahlO). Gem. Wahlordnung enthält der Stimmzettel die Namen der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlages und - zur handschriftlichen Eintragung anderer Gewählter - zwei freie Linien (§ 17 WahlO).
     
  • Gruppe der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

    Es liegt kein Wahlvorschlag vor. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe der der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind daher wählbar.

    Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme (§ 8,1 WahlO). Gem. Wahlordnung enthält der Stimmzettel zur handschriftlichen Eintragung des oder der Gewählten eine Linie und ein Kästchen zur Stimmabgabe sowie einen Hinweis, dass alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Gruppe wählbar sind (§ 17 WahlO).

 

  • Gruppe der nebenberuflich an der Universität Tätigen

    Es liegen zwei Wahlvorschläge gemäß § 14 WahlO vor lautend auf:
    - Wahlvorschlag I:       Regierungsdirektor Bernd Kaufmann
    - Wahlvorschlag II:      Professorin Dr. Linda Mory

    Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme (§ 8,1 WahlO). Der Stimmzettel enthält beide Wahlvorschläge mit dem Namen der vorgeschlagenen Bewerberin/des vorgeschlagenen Bewerbes und jeweils ein Kästchen zur Stimmabgabe (§ 17 WahlO).

 

Downloads

Wahlbekanntmachung

Formular für einen Wahlvorschlag (einzureichen bis spätestens 12. Juni 2023, 16.00 Uhr)

Protokoll der konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes und Zulassung der Wahlvorschläge

Niederschrift der Auszählung und Ergebnisbekanntgabe der allgemeinen Senatswahlen am 3. Juli 2023