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Aufgaben des Fachausschusses für Studium und Lehre

  • Dem beratenden Fachausschuss für Studium und Lehre gehören je zu einem Drittel Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen (1.) der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, (2.) der Hörerinnen und Hörer, der eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden ohne Beschäftigungsverhältnis an der Universität sowie derjenigen eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden, denen die überwiegende Arbeitszeit zur Promotion zur Verfügung steht und (3.) der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
  • Der Fachausschuss für Studium und Lehre berät die Organe der Universität insbesondere
    • in Angelegenheiten der Studienziele, der Studienreform und der Studienstruktur,
    • bei der Vorbereitung von Studienprogrammen und Prüfungsordnungen,
    • bei der Sicherstellung des Lehrangebots und der Organisation des Lehrbetriebs,
    • in Fragen der Qualitätssicherung von Studium und Lehre und
    • bei der fachlichen Studienberatung.