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S 102

(S 102) Europäisches Migrations- und Flüchtlingsrecht


DozentInnen
Janda
Veranstaltungstyp
Seminare
Semesterwochenstunden (SWS)
2 Std.
Termin(e)
08.05.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
15.05.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
22.05.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
29.05.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
05.06.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
12.06.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
19.06.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
26.06.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
03.07.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
10.07.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
17.07.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1
24.07.24 - 10:15 bis 11:45, Hörsaal 1

Beschreibung

Videopräsentation zur Veranstaltung im SS 24:

https://video.uni-speyer.de/Panopto/Pages/Viewer.aspx?id=6fbf9dcc-18e2-4e7a-8dab-b1390097ce0e

 

Fachbeschreibung:

Hinweis: Die Themen 1-6 können vorab vergeben werden. Dies setzt die Bereitschaft voraus, das Referat in den ersten Wochen des Semesters zu halten. Bitte setzen Sie sich dazu mit Martina Dieterle (dieterle@uni-speyer.de) in Verbindung. 

 

Das "Ausländerrecht" wurde vormals dem Polizei- und Ordnungsrecht zugeordnet. In jüngerer Zeit hat jedoch ein Wandel stattgefunden: Einreise und Aufenthalt von Menschen anderer Staatsangehörigkeit werden nicht mehr ausschließlich als potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wahrgenommen, sondern als Phänomen, das einer rechtlichen Ausgestaltung bedarf, die nicht nur die Interessen der Inlandsgesellschaft, sondern auch jene der Migrantinnen und Migranten einbezieht.

Das Migrationsrecht umfasst neben dem Flüchtlingsrecht und der freiwilligen Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen auch Vorgaben zur Mobilität von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern. Auch wenn die Zulassung "Fremder" zum Staatsgebiet eine ureigene Angelegenheit der Nationalstaaten ist, sind die Rahmenbedingungen weitgehend europäisiert.

In dem Seminar sollen die europarechtlichen Vorgaben zu verschiedenen Typen freiwilliger und erzwungener Migration erarbeitet und ihre Umsetzung im nationalen Recht analysiert werden.

 

Mögliche Themen:

1. Die migrationsrechtlichen Kompetenzen der Europäischen Union

2. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV und ihre Konkretisierung in VO (EU) 492/2011

3. Die Freizügigkeit der Unionsbürger nach Art. 18 AEUV und die Voraussetzungen des Aufenthalts und der Aufenthaltsbeendingung nach der RL 2004/38/EG

4. Asyl (Art. 16a GG), Flucht und subsidiärer Schutz (GFK und RL 2011/95/EU) im Vergleich

5. Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der GFK und RL 2011/95/EU

6. Temporärer Schutz im Falle eines "Massenzustroms" - Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der RL 2001/55/EG

7. Einreise und Aufenthalt der Familienangehörigen von Unionsbürgern nach der RL 2004/38/EG

8. Einreise und Aufenthalt von Saisonbeschäftigten (RL 2014/36/EU)

9. Einreise und Aufenthalt von hochqualifizierten Beschäftigten ("Blue Card") (RL 2021/1883/EU)

10. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Daueraufenthaltsrechts nach RL 2003/109/EG

11. Rechtsfragen des Familiennachzugs nach RL 2003/86/EG

12. Bestimmung der Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren nach VO (EU) 604/2013

13. Das Verbot der Rücküberstellung aufgrund "systemischer Mängel" im Asylverfahren

14. Der Schutz der europäischen Außengrenzen und die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache ("Frontex")

15. Die Zulässigkeit von push-backs auf hoher See und an den Außengrenzen der Europäischen Union

16. Mindestanforderungen an das Asylverfahren nach der RL 2013/32/EU

17. Mindestbedingungen für die Aufnahme von Asylsuchenden nach der RL 2013/33/EU

18. Voraussetzungen der Aufenthaltsbeendigung und Rechte von ausreisepflichtigen Personen nach der RL 2008/115/EG

19. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

20. Aktuelle Rechtsprechung zum europäischen Migrations- und Flüchtlingsrecht

 

Vorausgesetztes Wissen:

Es werden keine spezifischen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

 

Lernziele:

Das Seminar soll die Studierenden für die rechtspolitischen Gestaltungsspielräume im Migrationsrecht sensibilisieren und den Einfluss der Europäischen Union auf dieses Rechtsgebiet verdeutlichen. Die Studierenden sind in der Lage, die nationalrechtlichen Vorgaben zum Migrations- und Flüchtlingsrecht verfassungs-, europa- und völkerrechtlich einzuordnen und zu reflektieren.

 

Kommentar:

Die Studienleistung besteht aus einer Seminararbeit im Umfang von maximal 20 Seiten und einem Seminarvortrag von ca. 15 bis max. 20 Minuten; erwartet wird zudem die aktive Mitarbeit. Die Einzelheiten werden wir zu Semesterbeginn im Rahmen der Vorbesprechung vereinbaren.

Die Veranstaltung steht Studierenden aller Studiengänge offen. Gasthörer werden zugelassen, sollten sich aber möglichst persönlich in der Veranstaltung melden, um über das Online-System keine Plätze für Teilnehmer zu blockieren, die ein Referat halten wollen.

 

E-Learning:

Materialien und Thesenblätter werden über OLAT zur Verfügung gestellt.

 

Vorbereitung:

Literaturhinweise werden in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.


Stand: 01.05.2024 20:45