(S 117) Predictive Policing und digitales Sicherheitsrecht
23.05.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
06.06.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
13.06.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
20.06.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
27.06.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
04.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
11.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
18.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
25.07.24 - 10:00 bis 12:30, Hörsaal 2
Fachbeschreibung:
Das Seminar widmet sich aktuellen Fragen der vorausschauenden Polizeiarbeit und des digitalen Sicherheitsrechts. Sicherheitsbehörden setzen sehr erfolgreich digitale Methoden ein, um ihre Fähigkeiten zu erweitern. Dabei entsteht ein neues Spannungsfeld von (digitaler) Sicherheit und Freiheit. Nachdem erste Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs einige Orientierungspunkte bereitstellen, soll im Seminar eine umfassende Betrachtung des neuen digitalen Sicherheitsrechts zwischen Grundrechtsschutz und effektiver Polizeiarbeit erfolgen.
Themenliste:
1. Online-Versammlungen im Schutzbereich von Art. 8 GG
2. Präventiv-polizeiliche Versammlungsbeobachtung durch Drohnen
3. Vorabaufzeichnungen durch die polizeiliche Verwendung von Bodycams
4. Probleme der automatisierten Datenanalyse durch die Polizei (nach BVerfG,
Urt. v. 16. 2. 23 "Hessendata")
5. Erhebung und Verarbeitung von Fluggastdaten (nach EuGH, Urt.
vom 21.06.2022, C-817/19)
6. Vorausschauende Polizeiarbeit und Art. 3 GG
7. Anlasslose und anlassbezogene automatisierte Gesichtserkennung
8. Rechtliche und ethische Fragen des Einsatzes computergenerierter
Kinderpornographie
9. Der verfassungsrechtliche Umgang mit Hate Speech im Internet
10. Der Grundrechtsschutz und das Recht der Digitalisierung: Zur Rollenverteilung
zwischen Verfassungsgericht und Parlament
Vorausgesetztes Wissen:
Je nach Abgrenzung des Themas Grundwissen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, im Europarecht oder im Völkerrecht.
GasthörerInnen sind zugelassen.
Kommentar:
Die Erteilung eines Leistungsnachweises verlangt die Anfertigung eines prägnanten Essays (1500-2000 Wörter) sowie einen mündlichen Vortrag mit anschließender Diskussion über das bearbeitete Thema.
Stand: 11.09.2024 11:45