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S 118

(S 118) Steuerrecht in Europa


DozentInnen
Jochum
Veranstaltungstyp
Seminare
Semesterwochenstunden (SWS)
2 Std.
Termin(e)
16.05.24 - 10:15 bis 11:45, Seminarraum I
06.06.24 - 10:15 bis 11:45, Seminarraum I
20.06.24 - 10:15 bis 11:45, Seminarraum I
04.07.24 - 10:00 bis 12:30, Seminarraum I
11.07.24 - 10:15 bis 11:45, Seminarraum I
18.07.24 - 10:15 bis 11:45, Seminarraum I

Beschreibung

Fachbeschreibung:

Die Steuerhoheit liegt ungeachtet zunehmender europäischer Integration bei den Nationalstaaten. Sie haben sich die ausschließliche Kompetenz im Bereich der Steuern vorbehalten. Allein für den Bereich der indirekten Steuern wie Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern etwa für Mineralöle, Alkohol und Tabak ist die EU zur Harmonisierung befugt (Art. 113 AEUV). 

Für den großen Bereich der direkten Steuern – namentlich Einkommens- und Körperschaftsteuer – bleibt dagegen nur der Rückgriff auf die allgemeine Harmonisierungskompetenz (Art. 115 AEUV). Auf dieser Grundlage sind punktuelle Harmonisierungsmaßnahmen spezieller Detailfragen möglich. Dessen ungeachtet entfaltet der EuGH unter Rückgriff auf die Grundfreiheiten, insbesondere Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 49, 63 AEUV), sowie das Beihilferecht (Art. 107 ff. AEUV) einen ganz erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der nationalen Steuerrechtsordnungen. Vielen gilt er als „Motor“ der Harmonisierung des Steuerrechts in Europa.

Nicht zuletzt deswegen vermag die Europäische Kommission hinsichtlich Gestaltung und Vollzug der nationalen Steuerrechtsordnungen auf die Mitgliedstaaten einzuwirken. Zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren zeugen davon.

 

 

Themenvorschläge

 

I.          Nationales Steuerrecht unter dem Einfluss von Richtlinien der EU

1.         Bestandsaufnahme: Europa auf dem Weg zu einem einheitlichen Mehrwertsteuer-System

2.         Bekämpfung mißbräuchlicher Steuergestaltungen in Europa

3.         Initiativen zur Digitalisierung des Steuervollzugs in Europa.

 

 

II.        Der EuGH als Motor der Harmonisierung nationaler Steuerrechtsordnungen

1.         Aktuelle Entwicklungen im Außensteuergesetz

2.         Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften - EuGH Urt. v. 9.3.1999, Rs. C-212/97 (Centros),
             EuGH Urt. v. 25.10.2017, Rs. C 106/16  (Polbud)

2.         Grenzen der Förmelei im Mehrwertsteuererstattungsverfahren :
             EuGH Urt. v. 18.11.2020 Az. C-371/19

3.         Zulässigkeit lernender Algorithmen in der Finanzverwaltung -
             unter besonderer Berücksichtigung ders PNR-Urteils des EuGH Rs. C-817/19).

 

 

III.       Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge

1.         Zur Besteuerung digitaler Leistungen in der Europäischen Union

2.         BEFIT-Richtlinie - auf dem Weg zu einer globalen Mindestbesteuerung

3.         Das Phänomen der Übergewinnsteuer - Chance oder Phantom?

 

Vorausgesetztes Wissen:

Interesse an steuerrechtlichen Fragestellungen, fundierte Kenntnisse des nationalen Öffentlichen Rechts insbesondere des Verwaltungsrechts und/oder des Gesellschaftsrecht sowie des Rechts der Europäischen Union. Auf die teilweise beschränkten Recherchemöglichkeiten wird bei Vergabe und Zuschnitt des zu bearbeitenden Themas flexibel Rücksicht genommen. 

 

Lernziele:

Ziel des Seminars ist, die mit der zunehmenden europarechtlichen Überwölbung des Steuerrechts der Mitgliedstaaten verbundenen Veränderungsprozesse zu durchdringen und die Konsequenzen für die Steuergesetzgebung, den Vollzug der Steuergesetze durch die Finanzverwaltung sowie die Recht-sprechung der Finanzgerichtsbarkeit zu analysieren.

 

GasthörerInnen sind zugelassen.

 

Kommentar:

Die Teilnahme am Seminar setzt die schriftliche Bearbeitung (max. 25.000 Zeichen zzgl. Gliederung und Verzeichnisse) und die mündliche Präsentation (15 Minuten) eines der angebotenen Themen voraus. Die Themenvergabe erfolgt in Abstimmung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Gaststudierende nehmen ohne eigene schriftliche Ausarbeitung aktiv an der Diskussion präsentierter Bearbeitungen teil.


Stand: 01.05.2024 20:45