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C 107

(C 107) Steuerrecht aus anwaltlicher Sicht


DozentInnen
Gehm
Veranstaltungstyp
Kolloquien
Semesterwochenstunden (SWS)
3 Std.
Termin(e)
07.05.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
14.05.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
28.05.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
04.06.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
11.06.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
18.06.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
25.06.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
02.07.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
09.07.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
16.07.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I
23.07.24 - 10:15 bis 12:30, Seminarraum I

Beschreibung

In dem Kolloquium sollen von der steuerrechtlichen Materie her Grundlagen im Verfahrensrecht (Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung) nebst Steuerstrafrecht, Einkommen- und Umsatzsteuerrecht herausgearbeitet bzw. gelegt und damit das Verständnis unter besonderer Berücksichtigung anwaltlicher Tätigkeit für das Steuerrecht geweckt werden. Gleichzeitig wird darauf Wert gelegt, dass für Teilnehmer/innen, die im Examen im Steuerrecht gepüft werden, den hierfür erforderlichen Stoff vermittelt bekommen.

Des Weiteren wird auch ein kurzer Überblick zum Gewerbesteuer-, Erbschaftsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht gegeben. Das Körperschaftsteuerrecht wird demgegenüber  (weitestgehend) ausgeblendet bleiben. D.h. das Kolloqium richtet sich (auch) an Hörer/innen, die bisher über  keine (tiefgreifenden) Vorkenntnisse im Steuerrecht verfügen bzw. die bisher  noch keine Gelegenheit hatten, sich mit dieser Materie (eingehender) zu befassen. Zur Erleichterung des Lernerfolges erhalten die Hörer/innen über das elektromnische System OLAT Materialien, zu denen unter anderem ein zweibändiges Skript gehört. Hervorgehoben werden soll, dass die  ausgegebenen Arbeitsmaterialien auch dazu dienen sollen, nach Abschluss des Speyersemesters Unterlagen an der Hand zu haben, um sich mit der benannten Rechtmaterie weiter vertraut zu machen. 

Bitte bringen Sie zu den Veranstaltungen stets Ihren Laptop mit, damit Sie während der Lehrveranstaltungen Zugriff auf die Materialien in OLAT haben.

Neben Studierenden, die im Staatsexamen im Steuerrecht geprüft werden, für die  die Veranstaltung abgestellt auf den examensrelevanten Stoff eine Lernhilfe ist und die gebeten werden, zusammen mit dem Klausurenkurs C 104 das Kolloquium C 107 zu besuchen, ist folgendes zu beachten:

Das Steuerrecht gehört zu denjenigen Gebieten des Öffentlichen Rechts, mit dem die Mehrzahl der Bürger/innen fast ihr ganzes Leben konfrontiert ist, so dass sich hier noch ein breites Betätigungsfeld für Juristen/innen bietet. Gleichwohl spielt dieses Rechtsgebiet in der juristischen Ausbildung fast aller Bundesländer nur eine untergeordnete Rolle. Diesem Umstand will das Kolloqium gegensteuern. Das Kolloqium richtet sich vom Grundkonzept her somit auch an angehende Rechtsanwälte/innen, aber auch an Juristen/innen, die den Staatsdienst anstreben - sei es in der Steuerverwaltung, Kommunalverwaltung (Abteilung Abgaben bzw. Steueramt) bzw. in der Justiz als Richter/in resp. Staatsanwalt/wältin für Steuerstrafsachen - oder in Wirtschaftsunternehmen tätig werden wollen. Zielgruppe sind dabei - wie bereits erwähnt -  auch Studierende, die bisher nur wenig  bzw. keine Berührung mit dem Steuerrecht hatten respektive im Staatsexamen mit dieser Materie konfrontiert werden. Neben der Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen und der Gewährung eines Einblicks in die Praxis des Anwalts in Steuerrechtssachen soll auch die praktische Relevanz des Steuerrechts bei der allgemeinen anwaltlichen Tätigkeit herausgearbeitet werden.  So können sich bei ganz normalen Mandaten steuerliche Problemfelder auftun, die ein Rechtsanwalt zu bedenken und zu bewältigen hat. Es seien in Folgendem nur einige Beispiele genannt: Der Anwalt/die Anwältin, der/die einen Unternehmenskauf begleitet, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Erwerber nach § 75 Abgabenordnung für die betrieblichen Steuern des erworbenen Unternehmens haftet. Auf Seiten des/der Verkäufers/in ist vom Rechtsanwalt/von der Rechtsanwältin zu prüfen, ob wirklich eine Geschäftsveräußerung vorliegt, so dass dieser Vorgang nach § 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Würde dies irrtümlich unterstellt, so müsste  sein/ihr Mandant  dem Finanzamt gegenüber für die Umsatzsteuer aufkommen, ohne sie gegebenenfalls auf den Erwerber abwälzen zu können. Wer in einem arbeitsrechtlichen Mandat tätig wird, muss seinen Mandanten, der die Möglichkeit hat, Geschäftsführer einer GmbH zu werden, über die Haftungsrisiken in Bezug auf  Steuerschulden der GmbH als gesetzlicher Vertreter nach §§ 34, 69 Abgabenordnung unterrichten können. Im familienrechtlichen Mandat kann das Steuerrecht z.B. eine Rolle spielen, wenn ein Ehegatte die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (§§ 26, 26b Einkommensteuergesetz) ohne ersichtlichen Grund verweigert. Es stellt sich sodann die Frage, ob das Einverständnis vor dem Zivilgericht einzuklagen oder schon die Finanzverwaltung an die Weigerung nicht gebunden ist. Aber auch der Anwalt/die Anwältin selbst muss bei Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit wissen, ab wann er/sie sich in eigener Person einer Steuerhinterziehung schuldig macht oder wann er/sie für die Steuern anderer Personen haftet, um nur einige Beispiele zu nennen.

Dass das Steuerrecht auch im gesellschaftlichen bzw. politischen Bereich eine bedeutende Rolle spielt, braucht nicht besonders erwähnt zu werden, man denke nur an den Ankauf  von Daten-CDs mit Informationen über Kapitalanleger durch deutsche Behörden oder die Problematik Cum/Ex-Geschäfte sowie die Diskussion um die Beibehaltung des niedrigeren Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie.  

Dabei soll des Weiteren  das Verständnis für die grundlegenden finanzamtsinternen Abläufe - etwa durch die Gruppenarbeiten/Praxisfälle - geweckt werden, die auch für die Wahrnehmung der praktischen Aufgaben eines Anwalts/einer Anwältin von Bedeutung sind aber zugleich auch dem/der Examenskandidaten/in den Zugang zu dieser Rechtsmaterie erleichtert.

Ziel ist es demnach, dass am Ende des Kolloqiums jeder/e Teilnehmer/in in der Lage ist, mit dem nötigen Problembewußtsein für steuerliche Fragestellungen bzw. steuerlichen Grundwissen seine/ihre anwaltliche Tätigkeit auszuüben bzw. das Staatsexamen im Bereich Steuerrecht zu meistern.  Gleichzeitig  gewinnen Teilnehmer/innen, die den Staatsdienst anstreben, Einblick in die Arbeit der Finanzverwaltung resp. Finanzgerichtsbarkeit bzw. in das Steuerstrafverfahren.

Der Einstieg erfolgt über das Verfahrensrecht bzw. Steuerstrafrecht, zu dem Juristen/innen erfahrungsgemäß am schnellsten Zugang gewinnen. In den ersten zwei bis drei Veranstaltungen wird ein  steuerrechtstheoretisches Fundament gelegt.  Hierzu wird ein kurzer Gesamtüberblick gegeben, damit die Einordnung der später zu besprechenden Spezialthemen in das steuerliche Gesamtgefüge leichter fällt. Neben dem rein rechtlichen Aspekt sollen zudem durch drei Praxisfälle (Gruppenarbeiten) auch Kenntnisse über die  wichtigsten Verfahrensabläufen in der Steuerverwaltung vermittelt werden, welche gerade auch für den/die Rechtsanwalt/wältin von Interesse sind, um in der Praxis sein/ihr Mandat sachgerecht ausüben zu können. So soll z.B.  in einer der  ersten Termine, nachdem die notwendigen rechtstheoretischen Grundlagen gelegt sind, ein steuerstrafrechtliches Mandat (Kapitalanleger Schweiz) durchgespielt werden. Die Gruppen werden aufgeteilt in Vertreter/innen der Steuerfahndung (Steufa), der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) bzw. Staatsanwaltschaft, der Veranlagungsbezirke und  Verteidiger/Steuerberater/innen  des beschuldigten Steuerpflichtigen. Dabei sollen durch unterschiedliche Aufgabenstellung für jede Gruppe praxisnah auch die verschiedenen Interessenlagen in der Steuerverwaltung, wie die Diskrepanz  zwischen den mehrergebnisorientierten  Außendiensten einerseits und Veranlagung bzw. BuStra andererseits, herausgearbeitet werden. Sich der verwaltungsinternen Spannungsfelder klar zu sein, ist für die praktische Arbeit des  Rechtsanwalts bei Wahrnehmung eines steuer- bzw. steuerstrafrechtlichen Mandats unverzichtbar, um strategisch intelligent vorgehen zu können. Diese erste Gruppenarbeit soll in die Erarbeitung einer so genannte tatsächliche Verständigung münden. Neben den Gruppenarbeiten werden aus den verschiedenen Steuerrechtsgebieten praxisrelevante Themen (beispielsweise "Strafbarkeit von Bankmitarbeitern und Rechtsanwälten/Steuerberatern wegen Beteiligung an Steuerhinterziehung", "Die Selbstanzeige nach § 371 AO - Chancen und Risiken für die Mandanten unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Ermittlungsmöglichkeiten  der Finanzverwaltung hinsichtlich Kapitalanlegern" sowie "Der Begriff der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Abgrenzung zu Kosten der privaten Lebensführung unter besonderer Berücksichtigung des Beschlusses des BFH GrS v. 21.9.2009 – GrS 1/06 – BStBl II 2010, S. 672)" besprochen werden, die anhand Fallbeispielen veranschaulicht werden, zu denen sodann schriftliche Musterlösungen mit weiterführenden aktuellen Hinweisen zur Nachbereitung den Teilnehmern/innen überlassen werden. Dies dient gleichgzeitig den Examenskandidaten dazu, den prüfungsrelevanten Stoff zu erlernen.

Sofern die Teilnehmer/innen bzw. Interessenten Fragen haben, können sie sich jederzeit per Mail (dr.matthias.gehm@t-online.de) an den Dozenten wenden.

Abschließend sei auch auf das bereits erwähnte Kolloquium  mit der Besprechung von steuerlichen Examensklausuren (C 104) hingewiesen. Gerade für Juristen/innen, die durch ihre Ausbildung gewohnt sind, sich das Verständnis für Rechtmaterien klausurmäßig zu erarbeiten, ist das Kolloquium C 104 eine sinnvolle Ergänzung, auch wenn sie keine entsprechende Klausur im Staatsexamen schreiben müssen. Anfängern wird insofern dringend angeraten, um den Lernerfolg sicherzustellen, beide Veranstaltungen zu besuchen.

Gasthörer/innen können teilnehmen.

Teilnehmer/innen, die gerne einen qualifizierten Schein erwerben wollen, können gerne freiwillig eines der Themen als Kurzreferat übernehmen. Ansonsten ist die Veranstaltung aber nicht mit einer Benotung verbunden.

Der gesamte Terminplan mit den Einzelthemen ist in OLAT einzusehen und der Zugangscode hierfür über folgende E-Mail-Adresse abrufbar: dr.matthias.gehm@t-online.de


Stand: 01.05.2024 20:45