PROMOS
Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das Programm „PROMOS" soll dazu mit bis zu sechsmonatigen Stipendien für Auslandsaufenthalte einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden ermöglichen. Das Programm wird aus Mitteln des BMBF finanziert. Gefördert werden können ebenso internationale Studierende, welche an der DUV Speyer mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Abschluss zu erwerben. Das Programm soll die Hochschulen in die Lage versetzen, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität von deutschen Studierenden zu setzen und diesen aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten.
Der Universität Speyer stehen jährlich bis zu 10 000 EUR zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können folgende Arten von Auslandsaufenthalten gefördert werden:
- Studienaufenthalte im Ausland (außer an ERASMUS+-Partnereinrichtungen):
1- 6 Monate - Praktika (wobei hier ggf. eine Förderung durch ERASMUS+ Vorrang hat):
6 Wochen bis 6 Monate - Sprachkurse:
3 Wochen bis 6 Monate - Fachkurse (z. B. Summer Schools):
bis zu 6 Wochen - Gruppen-, Studien- und Wettbewerbsreisen für Studierendengruppe:
bis zu 12 Tagen
Hinweis: Für eingeschriebene DoktorandInnen ist nur eine Bewerbung für Sprach- oder Fachkurse oder für o.g. Reisen möglich.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien:
- Qualifikation/Studienleistung der Studierenden
- ! Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium !
- Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthalts notwendig sind
Reguläre Bewerbungsfrist:
Ausschreibungen finden Ende Januar und Ende Mai/Anfang Juni statt, Anfragen sind aber auch ganzjährig möglich. Mindestens ein Monat Vorlauf nötig. Das Budget ist begrenzt: am besten schon im Herbst des Vorjahres beraten lassen.
Die Bewerbung umfasst folgende Dokumente:
- Immatrikulationsbestätigung
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben! Dieses ist für die Auswahlkommission (bestehend aus Vertretern des AAA und der Hochschulleitung) von zentraler Wichtigkeit. Es sollte deutlich machen, warum Sie den jeweiligen Aufenthalt anstreben und vor allem, was Sie sich davon im Hinblick auf Ihren weiteren Studienfortschritt, Ihre persönliche Weiterentwicklung und Ihre Karriere versprechen.
- Nachweis der an der Universität Speyer erbrachten Studienleistungen
- Nachweis der für Ihren Aufenthalt notwendigen Sprachkenntnisse
Bei erfolgreicher Bewerbung können Sie, je nach Budget-Situation, Art des Aufenthalts und länderabhängig, mittels Teilstipendienrate und/oder Reisekostenpauschale (Höhe variiert je nach Zielland) und/oder einer Kursgebühren- bzw. Studiengebührenpauschale gefördert werden.
Die notwendigen Unterlagen, Stipendienvereinbarung und Stipendienurkunde können nach Terminvereinbarung im Akademischen Auslandsamt unterschrieben bzw. nach Bedarf zugesandt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt werden und eine Annahmebestätigung mit den genauen Aufenthaltszeiträumen der aufnehmenden Einrichtung vorliegt.
Bis spätestens drei Wochen nach Rückkehr reichen Sie bitte unaufgefordert ein Dokument der aufnehmenden Einrichtung ein, welches Ihren Aufenthalt bestätigt (bitte mit Angabe genauer Zeiträume). Bei Bedarf können Sie eine Vorlage beim Akademischen Auslandsamt anfordern. Des Weiteren ist ein Bericht über Ihren Aufenthalt einzureichen.
Für weitere Informationen, wenden Sie sich gerne jederzeit an das Akademische Auslandsamt (Frau Grunenberg: grunenberg@uni-speyer.de oder Frau Scherrer: scherrer@uni-speyer.de).