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Das Ausländer-Aufbaustudium

Zielsetzung

Das Ausländer-Aufbaustudium ist eine speziell auf ausländische Teilnehmer zugeschnittene Variante des Aufbaustudiums. So nehmen z. B. die ausländischen Hörerinnen und Hörer über das Betreuungsangebot für die deutschen Aufbauhörer hinausgehend u. a. an einem studienbegleitenden Tutorium teil. Dieses vermittelt die für einen Studienerfolg notwendigen Kenntnisse über die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens auf dem Gebiet der Verwaltungswissenschaften.

Das Ausländer-Aufbaustudium umfasst jedoch genau so wie das Aufbaustudium für die deutschen Hörer ebenfalls zwei Semester. Fakultativ besteht die Möglichkeit, an einem Vorbereitungssemester teilzunehmen.

Das Ausländer-Aufbaustudium beginnt jeweils zum Sommersemester (1. Mai). Wie das reguläre Aufbaustudium soll es das bisherige wissenschaftliche Hochschulstudium auf interdisziplinärer Grundlage weiterführen und vertiefen. Es soll Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die im höheren Verwaltungsdienst, aber auch in verwandten Tätigkeiten erwartet werden. Bewerbungsschluss ist der 1. November.

Zeitplan/Dauer

  • 1 Jahr: 1. Mai bis 30. April
  • Freiwilliges Vorsemester: 1. November bis 31. Januar
  • Erstes Studiensemester: 1. Mai bis 31. Juli
  • Verwaltungspraktikum: mindestens zwei Monate; in der Regel 1. September bis 31. Oktober
  • Zweites Studiensemester: 1. November bis 31. Januar
  • Prüfungsphase: 1. Februar bis 30. April

Eine Unterbrechung des Studienjahres ist grundsätzlich nicht möglich.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für das Ausländer-Aufbaustudium entsprechen denen des Verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudiums.

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist, müssen zusätzlich für den Studienerfolg hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies erfolgt durch eines der folgenden Zertifikate

  • Zentrale Oberstufenprüfung eines Goethe-Instituts (=ZOP),
  • Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (=PNdS),
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang 2 einer deutschen Universität (=DSH-2)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (=TdN5)

nachweisen.

Vorbereitende Kurse auf diese Zertifikate werden in Speyer nicht angeboten. Verwaltungspraktische Kenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung; sie können aber hilfreich sein und werden bei der Zulassung berücksichtigt.

Bewerbung

Bewerber senden Anträge auf Zulassung mit einem Antragsformular an die:

Deutsche Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer
Akademisches Auslandsamt
Postfach 1409

67324 Speyer

Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf mit vollständigen Angaben über bisherige Studien- und Berufstätigkeiten
  • Führungszeugnis
  • Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift
  • Zeugnis über den Universitätsabschluss in beglaubigter Abschrift (bei ausländischen Studienabschlüssen auch die Fächer und Notenübersichten aller Studienjahre)
  • Bescheinigung über die Einordnung des Universitätsabschlusses in eine Rangliste (Ranking)
  • ausführliche Begründung des Zulassungsantrags (einschließlich einer Erklärung über Fremdsprachenkenntnisse)
  • ggf. bei Bewerberinnen und Bewerbern mit nur durchschnittlichem Abschluss: weitere Zeugnisse und Nachweise über zulassungsrelevante Tätigkeiten
  • ggf. bei Bewerbern aus dem Ausland: Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (siehe hierzu: Zulassung).

Termin für die Bewerbung:
30. November eines jeden Jahres; für das freiwillige Vorbereitungssemester 1. September.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig ein, da die Überprüfung ausländischer Studienabschlüsse, die teilweise seitens der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erfolgt, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann!

Hilfreich für eine erste diesbezügliche Orientierung ist für Interessenten oft eine Recherche bei

http://anabin.kmk.org/

Studien- und Prüfungsordnung

Kontakt

Kirstin Grunenberg
Akademisches Auslandsamt - Leitung


Telefon: 06232 / 654-253
E-Mail: grunenberg@uni-speyer.de