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Prüfung und Abschluss

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Abschlussprüfung und der mündlichen Prüfung:

Schriftlichen Abschlussprüfung

Die Bearbeitungszeit nach Stellung des Themas beträgt sechs Wochen. Danach wird die Abschlussarbeit von zwei Gutachtern bewertet. Die Arbeit soll interdisziplinär angelegt sein. Ihr Thema muss einem der beiden im Aufbaustudium studierten Schwerpunkte entnommen werden und darf nicht ausschließlich dem Studienfach entstammen, in dem das Hochschulexamen abgelegt wurde. Der Schwerpunkt, dem das Thema der schriftlichen Abschlussarbeit entstammt, wird zu Beginn des zweiten Studiensemesters gewählt (§ 15 Studien- und Prüfungsordnung).

Mündlichen Prüfung

Die Prüfung vor zwei Prüfenden und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer abgelegt. Sie wird eröffnet durch einen Kurzvortrag von zehn Minuten zu einem Thema aus dem gewählten Schwerpunkt, der nicht Gegenstand der schriftlichen Abschlussarbeit war. Im Anschluss an diesen Kurzvortrag findet durch jeden der beiden Prüfenden eine ca. 15-minütige Prüfung statt (§ 16 Studien- und Prüfungsordnung).

Nach bestandener Abschlussprüfung wird der akademische Grad „Magistra/Magister der Verwaltungswissenschaften" (Mag.rer.publ.) verliehen.

 

Anmeldung zur Abschlussprüfung

Für die Abschlussprüfung ist eine Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich; dieses stellt in seinem Web-Angebot ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Für die Teilnahme an den prüfungsrelevanten Studienleistungen im Grundlagenbereich und den Schwerpunkten, die bereits während des Studiums abgelegt werden, ist keine besondere Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Die Anmeldung erfolgt unmittelbar bei den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten.

Studien- und Prüfungsordnung

Anmeldung zur Abschlussprüfung

Die Anmeldung der Abschlussprüfung erfolgt im Magisterprogramm spätestens sechs Wochen vor dem Ende des zweiten Studiensemesters beim Prüfungsamt.

Anmeldeformular

Prüfungsrelevante Studienleistungen im Grundlagenbereich und den Schwerpunkten

Für die gemäß § 8 Abs. 1 i.V. m. § 8 Abs. 5 zur erbringenden prüfungsrelevanten Studienleistungen im Grundlagenbereich ist keine Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Die Erbringung der Studieneinleistungen wird von den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten koordiniert. Die Anmeldung erfolgt daher direkt bei diesen.