Prüfung und Abschluss
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Abschlussprüfung und der mündlichen Prüfung:
Schriftlichen Abschlussprüfung
Die Bearbeitungszeit nach Stellung des Themas beträgt sechs Wochen. Danach wird die Abschlussarbeit von zwei Gutachtern bewertet. Die Arbeit soll interdisziplinär angelegt sein. Ihr Thema muss einem der beiden im Aufbaustudium studierten Schwerpunkte entnommen werden und darf nicht ausschließlich dem Studienfach entstammen, in dem das Hochschulexamen abgelegt wurde. Der Schwerpunkt, dem das Thema der schriftlichen Abschlussarbeit entstammt, wird zu Beginn des zweiten Studiensemesters gewählt (§ 15 Studien- und Prüfungsordnung).
Mündlichen Prüfung
Die Prüfung vor zwei Prüfenden und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer abgelegt. Sie wird eröffnet durch einen Kurzvortrag von zehn Minuten zu einem Thema aus dem gewählten Schwerpunkt, der nicht Gegenstand der schriftlichen Abschlussarbeit war. Im Anschluss an diesen Kurzvortrag findet durch jeden der beiden Prüfenden eine ca. 15-minütige Prüfung statt (§ 16 Studien- und Prüfungsordnung).
Nach bestandener Abschlussprüfung wird der akademische Grad „Magistra/Magister der Verwaltungswissenschaften" (Mag.rer.publ.) verliehen.
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Für die Abschlussprüfung ist eine Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich; dieses stellt in seinem Web-Angebot ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Für die Teilnahme an den prüfungsrelevanten Studienleistungen im Grundlagenbereich und den Schwerpunkten, die bereits während des Studiums abgelegt werden, ist keine besondere Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Die Anmeldung erfolgt unmittelbar bei den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten.