Anerkennung von Studienleistungen
Bereits erbrachte Leistungen im Rahmen anderer gleichwertiger Studiengänge können bei gleichen Qualifikationszielen für einzelne Modulveranstaltungen oder ganze Module curricular anerkannt werden. Die Voraussetzung ist die Gleichwertigkeit des Qualifikationniveaus. Die Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen des Curriculums muss beim Senatsausschuss für die Masterstudiengänge formlos beantragt werden. Sollen Leistungen anerkannt werden, die nicht vergleichbar mit ECTS-Credits versehen sind, kann der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge über deren Gleichwertigkeit und Anerkennung entscheiden.
Für die Anerkennung von Studienleistungen hat der Ausschuss eine Handreichung erstellt.