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Masterarbeit

Masterarbeit

Die Masterarbeit bildet den wissenschaftlichen Abschluss des Studiengangs Public Administration. Sie soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein fachlich relevantes Problem aus dem gewählten Vertiefungsschwerpunkt innerhalb eines festgelegten Zeitraums eigenständig und mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Bereits im dritten Semester absolvieren die Studierenden ein verpflichtendes Kolloquium zur Vorbereitung der Masterarbeit, das sie bei der Entwicklung des Masterarbeitsthemas, der Ausarbeitung des Exposés sowie bei Fragen des fortgeschrittenen wissenschaftlichen Arbeitens unterstützt. Das vorläufige Thema der Masterarbeit wird im Anschluss in Form eines Exposés eingereicht.

Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt in der Regel bis zum 1. Februar des dritten Semesters. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss aller Grundlagenmodule, des Moduls zur Vorbereitung der Masterarbeit sowie des Praktikums oder einer gleichwertigen Leistung. Die Bearbeitungszeit beträgt 17 Wochen ab Ausgabe des Themas.

Nach Bestehen der Masterarbeit schließt das Studium mit einer mündlichen Abschlussprüfung ab. Diese umfasst einen kurzen Vortrag zu den zentralen Thesen der Masterarbeit sowie eine vertiefende Diskussion im thematischen Kontext.

Musterablauf bzgl. der Masterarbeit MAPA

Im 3. Semester

 

Teilnahme am Vorbereitungsmodul zur Masterarbeit und inhaltliche Absprache des Themas mit der Betreuerin oder dem Betreuer.

bis spätestens 1. Februar

Voraussetzungen zur Meldung der Masterarbeit müssen erfüllt sein (Grundlagenmodule, Praktikum/äquivalente Leistung, bestandenes Exposé-Modul).
Fristgerechte Meldung zur Masterarbeit beim Prüfungsamt mittels Formular (Übersendung per E-Mail genügt).

Mitte Februar

Ausgabe des Themas der Masterarbeit
Die Themen werden durch den Ausschuss für die Masterstudiengänge beschlossen und elektronisch über das Studierendenportal ausgegeben.
→ Beginn der Bearbeitungszeit.

 

Bearbeitungszeit:
Ab offizieller Themenausgabe beträgt die Bearbeitungszeit 17 Wochen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich; bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit gelten die einschlägigen prüfungsrechtlichen Regelungen (Hemmung der Bearbeitungszeit auf Antrag).

Mitte Juni

Spätester Abgabetermin der Masterarbeit
Die Masterarbeit ist fristgerecht in zweifacher schriftlicher, gebundener Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Form
beim Prüfungsamt einzureichen.

Nach Abgabe

Weiterleitung der Masterarbeit durch das Prüfungsamt an die Gutachterinnen oder Gutachter.

Nach positiver Begutachtung

Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung, sofern die Masterarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.

Mitte/Ende September

Mündliche Abschlussprüfung
Gegenstand sind die Masterarbeit sowie deren thematischer Kontext.