Modulprüfungen
Für die Teilnahme an Modulprüfungen ist eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt gegenüber dem Prüfungsamt automatisch mit der Belegung des Moduls im Rahmen des Belegungsverfahrens. Aufgrund dieser automatischen Anmeldung zu den Modulprüfungen müssen hierfür keine gesonderten Anmeldeformulare ausgefüllt werden.
Modulprüfungen erfolgen studienbegleitend und schließen das jeweilige Modul ab. Gegenstand sind die Inhalte der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls.
Eine Modulprüfung soll erst abgelegt werden, wenn die dem Modul zugeordneten Studienleistungen erbracht worden sind. Sind diese noch nicht vollständig erbracht, ist eine Ablegung unter Vorbehalt möglich. Die Modulprüfung ist in diesem Fall erst dann bestanden, wenn sämtliche Studienleistungen erbracht sind.
Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilen, ist die Prüfung nur dann bestanden, wenn jeder Teil mit mindestens der Note „ausreichend" bewertet wurde.
Masterordnung Public Administration in der Fassung vom 11. Februar 2026
Einordnungstabelle: juristische Notenpunkte und Noten
Im Masterstudiengang Public Administration kommt das juristische Notensystem zur Anwendung; für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und benoteten Studienleistungen werden folgende Noten und Punktzahlen verwendet:
| Sehr gut | 16, 17, 18 Punkte | für eine besonders hervorragende Leistung | |
| Gut | 13, 14, 15 Punkte | für eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung | |
| Vollbefriedigend | 10, 11, 12 Punkte | für eine über dem Durchschnitt liegende Leistung | |
| Befriedigend | 7, 8, 9 Punkte | für eine Leistung, die in jeder Hinsicht den durchschnittlichen Anforderungen entspricht | |
| Ausreichend | 4, 5, 6 Punkte | für eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht | |
| Mangelhaft | 1, 2, 3 Punkte | Punkte für eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung | |
| Ungenügend | 0 Punkte | für eine völlig unbrauchbare Leistung |
I. in einem Sommersemester abzuschließende Module:
- Regelmäßiger Modulprüfungszeitraum für das Sommersemester: 01.08. - 15.08.
- Nächste Prüfungsoption: 02.11. - 15.11. desselben Jahres
- Nächste Prüfungsoption: Prüfungszeitraum des folgenden Sommersemesters
II. in einem Wintersemester abzuschließende Module:
- Regelmäßiger Modulprüfungszeitraum: 01.02. - 15.02.
- Nächste Prüfungsoption: 02.05. - 15.05. desselben Jahres
- Nächste Prüfungsoption: Prüfungszeitraum des folgenden Wintersemesters
Bei Nichtbestehen der regelmäßigen Prüfungsoption ist jeweils die zweite Prüfungsoption wahrzunehmen.
Einheitliche Prüfungszeiträume beziehen sich nur auf Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen.