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Modulprüfungen

Für die Teilnahme an Modulprüfungen ist eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt gegenüber dem Prüfungsamt automatisch mit der Belegung des Moduls im Rahmen des Belegungsverfahrens. Aufgrund dieser automatischen Anmeldung zu den Modulprüfungen müssen hierfür keine gesonderten Anmeldeformulare ausgefüllt werden.

Modulprüfungen erfolgen studienbegleitend und schließen das jeweilige Modul ab. Gegenstand sind die Inhalte der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls. 

Eine Modulprüfung soll erst abgelegt werden, wenn die dem Modul zugeordneten Studienleistungen erbracht worden sind. Sind diese noch nicht vollständig erbracht, ist eine Ablegung unter Vorbehalt möglich. Die Modulprüfung ist in diesem Fall erst dann bestanden, wenn sämtliche Studienleistungen erbracht sind.

Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilen, ist die Prüfung nur dann bestanden, wenn jeder Teil mit mindestens der Note „ausreichend" bewertet wurde. 

Prüfungsordnung und Notensystem

Masterordnung Public Administration in der Fassung vom 11. Februar 2026

Einordnungstabelle: juristische Notenpunkte und Noten

 

Im Masterstudiengang Public Administration kommt das juristische Notensystem zur Anwendung; für die  Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und benoteten Studienleistungen werden folgende Noten und Punktzahlen verwendet:

Sehr gut   16, 17, 18 Punkte für eine besonders hervorragende Leistung
Gut   13, 14, 15 Punkte für eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung
Vollbefriedigend   10, 11, 12 Punkte für eine über dem Durchschnitt liegende Leistung
Befriedigend   7, 8, 9 Punkte für eine Leistung, die in jeder Hinsicht den durchschnittlichen Anforderungen entspricht
Ausreichend  

4, 5, 6 Punkte

für eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
Mangelhaft   1, 2, 3 Punkte Punkte für eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht
mehr brauchbare Leistung
Ungenügend   0 Punkte für eine völlig unbrauchbare Leistung
Prüfungszeiträume

I. in einem Sommersemester abzuschließende Module:

  1. Regelmäßiger Modulprüfungszeitraum für das Sommersemester: 01.08. - 15.08.
  2. Nächste Prüfungsoption: 02.11. - 15.11. desselben Jahres
  3. Nächste Prüfungsoption: Prüfungszeitraum des folgenden Sommersemesters

II. in einem Wintersemester abzuschließende Module:

  1. Regelmäßiger Modulprüfungszeitraum: 01.02. - 15.02.
  2. Nächste Prüfungsoption: 02.05. - 15.05. desselben Jahres
  3. Nächste Prüfungsoption: Prüfungszeitraum des folgenden Wintersemesters

Bei Nichtbestehen der regelmäßigen Prüfungsoption ist jeweils die zweite Prüfungsoption wahrzunehmen.

Einheitliche Prüfungszeiträume beziehen sich nur auf Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen.