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Anerkennung von Studienleistungen

Bereits erbrachte Leistungen im Rahmen anderer gleichwertiger Studiengänge können bei gleichen Qualifikationszielen für einzelne Modulveranstaltungen oder ganze Module curricular anerkannt werden, wenn die entsprechenden ECTS nicht Bestandteil der zur Studienaufnahme benötigten 180 ECTS-Punkte sind. Die Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen des Curriculums muss beim Senatsausschuss für die Masterstudiengänge formlos beantragt werden. Sollen Leistungen anerkannt werden, die nicht vergleichbar mit ECTS versehen sind, kann der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge über deren Gleichwertigkeit und Anerkennung entscheiden.

Insgesamt können für das Curriculum bis zu vier Module und/oder 40 ECTS anerkannt werden.

Für die Anerkennung von Studienleistungen hat der Ausschuss eine Handreichung erstellt.

Studiengangskoordination

Kontakt

Charlotte Jöckel
Abteilung 1 - Referentin Studiengangskoordination 1, Lehrplanung und Weiterbildung


Telefon: 06232 / 654-249
Telefax: 06232 / 654-446
E-Mail: joeckel@uni-speyer.de