Unsere Aufgaben
Was ist ein Personalrat?
Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, u.a. in Körperschaften öffentlichen Rechts von Bund, Ländern und Gemeinden, so auch der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. In den privatwirtschaftlichen Betrieben findet man als Äquivalent die Betriebsräte. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte in Rheinland-Pfalz ist das
Personalvertretungsgesetz für das Land Rheinland-Pfalz (LPersVG).
Der Personalrat der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer besteht zur Zeit aus sieben ordentlichen Mitgliedern.
Die Mitglieder des Personalrats werden regelmäßig alle 4 Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt. Da wir aus personellen Gründen bereits 2024 einen neuen Personalrat gewählt haben, findet die nächste Personalratswahl an der Universität Speyer noch nicht 2025 (zeitgleich mit der Wahl des Hauptpersonalrats) statt, sondern erst wieder 2029. Falls erforderlich kann eine Gruppenneuwahl/Gruppennachwahl jedoch zu einem früheren zeitpiunkt stattfinden.
Wer wird vom Personalrat vertreten?
Vom Personalrat der Universität werden alle Beschäftigten aus der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Beamtinnen und Beamten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten. Davon ausgenommen sind Professoren, Gastdozenten und nebenberuflich beschäftigtes Personal.
Was macht der Personalrat?
Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Informations-, Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und sonstige Beteiligungsrechte im Personalvertretungsgesetz (LPersVG) gegeben. Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehört die Überwachung der Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmern Rechte einräumen. Dies sind u.a:
- Einstellungen, Übertragung von Tätigkeiten und, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist, Eingruppierungen
- Versetzung, Umsetzung
- Kündigungen
- Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation
- Festlegung der Arbeitsinhalte und des Arbeitsumfanges
- Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
- Arbeitszeitregelungen
Der Personalrat führt mindestens einmal jährlich eine Personalversammlung mit allen Beschäftigten der Universität durch.